06.09.2018

Chancen

Auch Hessen und NRW verbieten Grabsteine aus Kinderarbeit



die Grabsteine aus Kinderarbeit verbannen sollen. Foto: Michael Gaida/Pixabay/CC0


Konsens im Kampf gegen Kinderarbeit, Uneinigkeit bei der Umsetzung

Grabmale, die aus China, Indien, Vietnam und den Philippinen stammen, dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie eine entsprechende Zertifizierung vorweisen.


Grabstein


Hessen und Nordrhein-Westfalen haben in ihren Friedhofs- und Bestattungsgesetzen Regeln festgeschrieben, die Grabsteine aus Kinderarbeit verbannen sollen. Foto: Michael Gaida/Pixabay/CC0

Nordrhein-Westfalen hat einen Runderlass verabschiedet, mit dem das Bundesland Grabmale aus Kinderarbeit von seinen Friedhöfen verbannen will. Künftig brauchen Grabsteine aus China, Indien, Vietnam und den Philippinen deshalb eine Zertifizierung. Andernfalls dürfen sie nicht aufgestellt werden. Das Bundesland folgt damit einem Gutachten des Düsseldorfer Politikwissenschaftlers Walter Eberlei.

Er hat den internationalen Natursteinsektor auf Kinderarbeit geprüft. Und fordert alle Bundesländer auf, die von Deutschland ratifizierte völkerrechtliche Konvention gegen Kinderarbeit in konkreten Gesetzen umzusetzen. Die UNO rechnet mit 100.000 Kindern, die allein in indischen Steinbrüchen arbeiten. Der Verein Earthlink schätzt die Zahl sogar auf 150.000 Kinder.

Niedersachsen novelliert sein Friedhofs- und Bestattungsgesetz zur Zeit, Hessen hat in seinem ähnliche Regeln wie in NRW festgelegt: Gemeinden können Grabmale aus Kinderarbeit komplett verbieten oder lückenlose Dokumentationen verlangen. In Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und dem Saarland gelten bereits Vorschriften. Allerdings sagt das allein noch nichts über die Umsetzung in der Praxis.

In Bremen und Bremerhaven hat zum Beispiel noch keine Gemeinde eine entsprechende Regel in ihre Friedhofssatzung integriert, schreibt die Zeitung taz. Denn die rechtssichere Umsetzung sei fraglich. Die Justiz sieht es ähnlich, kippte deshalb in der Vergangenheit mehrere Vorstöße. Klar, gegen Kinderarbeit sind alle. Nur: Welche Siegel sind verlässlich? Wer soll dafür garantieren? Und wer ist verantwortlich für die Kontrolle der Produktionskette?

Gute Perspektiven für regionales Material?

Dem kleinen Steinmetzbetrieb vor Ort ist das nicht zuzumuten, entschied 2014 beispielsweise der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Und kassierte damit eine Regel in der Friedhofssatzung von Stuttgart. In der Begründung hieß es, es sei “nicht hinreichend erkennbar, welche Nachweismöglichkeiten als ausreichend gälten”.

So wird die Zeit zeigen müssen, wie die Regeln in der Praxis umzusetzen sind – und von wem. Und natürlich bleibt Steinmetzen die Möglichkeit des Klapperns – für Material aus der Region, das nicht nur sicher ohne Kinderarbeit auskommt, sondern auch unter Umwelt- und Arbeitsschutz-Aspekten vorteilhaft ist und den regionalen Wirtschaftskreislauf geschlossen hält.

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