21.01.2020

Chancen

Entscheidung beim Bau-Mindestlohn – Arbeitgeber stimmen Schiedsspruch zu

der wird nie ein Dagobert”

Was kommt nun?

Stichtag für die Annahme des Schiedsspruchs zum Mindestlohn am Bau war der 17. Januar 2020 – und die Konfliktparteien einigten sich noch rechtzeitig auf einen Konsens. Nachdem die Gremien in den Landesverbänden des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) bereits dafür gestimmt hatten, erhielt der Kompromiss auch von Arbeitgeberseite fristgerecht die erforderliche Mehrheit. Die IG BAU hatte sich bereits am 7. Januar einverstanden erklärt.

Für das erste Quartal 2020 bleiben sowohl Mindestlohn 1 als auch 2 auf dem bisherigen Niveau. Zum 1. April 2020 greifen dann für beide Kategorien Änderungen. Die Bezüge der Arbeitnehmer in Lohngruppe 1 (Hilfsarbeiten) steigen bundesweit um 2,9 Prozent – in absoluten Zahlen um 35 Cent auf 12,55 Euro in der Stunde. Für Lohngruppe 2, die es in den alten Bundesländern und Berlin für Facharbeiten gibt, wird nur ein ungefährer Inflationsausgleich von 1,3 Prozent kommen – oder einfach ausgedrückt: Hier erhalten die Erwerbstätigen stündlich 20 Cent mehr (Alte Bundesländer: 15,40 Euro / Berlin: 15,25 Euro). Der Mindestlohn-Charakter dieser Verdienstgruppe war mangels Zoll-Kontrolldrucks der große Zankapfel der Verhandlungen.

Das sind die Perspektiven:

Die beiden Neuregelungen sind durch den Schiedsspruch nur bis zum 31. Dezember 2020 fortgeschrieben. Daher kann das Ringen um eine als richtig empfundene Mindestlohnstruktur schon in der zweiten Jahreshälfte weitergehen.

Laut Hauptverband der Deutschen Bauindustrie zeigte sich die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber „irritiert von der unüblich massiven Pressekampagne der IG BAU während der laufenden Erklärungsfrist“. Man erwarte gemäß „der bisherigen Spielregeln der Sozialpartnerschaft“ in dieser Hinsicht mehr Zurückhaltung von den Verhandlungspartnern.

Bei der IG BAU lobt man den Schulterschluss von Arbeitgeberseite her: „Damit sind die Lohn-Stoppschilder nach unten gesetzt. Mehr als 200 000 Bauarbeiter profitieren von den höheren Mindestlöhnen“, erklärt Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG BAU.

Der nächste Schritt

Die Sozialpartner werden nun zunächst beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragen, dass die neu verabschiedeten Regelungen für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer umgesetzt werden, die im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätig sind.

Weiter geht es bei den Tariflöhnen

Wie wichtig und richtig er die Entscheidung von Bauhandwerk und -industrie findet, den Schlichterspruch kurz vor Ablauf der Frist anzunehmen, unterstreicht Carsten Bruckhardt, der im Bundesvorstand der IG BAU für das Bauhauptgewerbe zuständig ist: „Mit den Mindestlöhnen steht und fällt die Leistungskraft auf dem Bau. Mit ihrem Wegfall hätte der Bau für Zehntausende von Beschäftigten seine Magnetwirkung verloren. Die eigentlichen Garanten für Fachkräfte und Nachwuchs auf dem Bau sind allerdings die Tariflöhne.“ Es sei eminent wichtig, dass der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe dies deutlich vor Augen hätten, wenn es im kommenden Frühjahr um die neue Lohntarifrunde für das Bauhauptgewerbe gehe.

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