15.03.2018

Chancen

Lassen sich Grabsteine sinnvoll recyceln?


Steinmetz macht sich mit dem Verkauf alter Grabsteine nicht strafbar

Der skurrile Fall der Freizeitpark-Grabsteine wirft eine wichtige Frage auf: Wie gehen wir pietätvoll und nachhaltig mit alten Grabsteinen um?


Grabmal
Eine allgemeingültige Regel für Grabmale abgelaufener Anlagen gibt es in Deutschland nicht. Foto: Pexels

Es ist ein besonderer Fall, den die Staatsanwaltschaft Würzburg zurzeit betreut: Der Freizeitpark im nordbayrischen Geiselwind, 2017 von einem neuen Eigentümer übernommen, warb damals mit einer besonderen Attraktion, dem Horror-Lazarett des erfundenen Doktor Lehmanns. Zu dessen Gruselvilla – stilecht mit blutverschmierten Laboren und Leichen – gehört auch ein Friedhof. Und der sollte möglichst echt wirken. Der Betreiber kaufte deshalb von einem Steinmetz acht Grabsteine, die dieser von Grabauflösungen hatte. Ein Mädchen erkannte in einem dieser Grabmale den Stein ihres verstorbenen Großvaters wieder – denn Inschrift und Daten wurden weder unkenntlich gemacht noch entfernt. Die Witwe des Mannes erstattete deshalb Anzeige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Sie hatte das Grab 2016 auflösen lassen und den zuständigen Steinmetz mit der fachgerechten Entsorgung beauftragt.

Ihm mache die Staatsanwaltschaft Würzburg keinen Vorwurf, sagt Pressesprecher Thorsten Seebach: „Das laufende Verfahren richtet sich nicht gegen den Steinmetz, sondern gegen den Betreiber. Der Steinmetz hat die Grabsteine nach unserer Kenntnis mit der Maßgabe verkauft, die Daten vor der Nutzung zu entfernen.“ Strafbar ist sein Handeln also nicht. Das des Betreibers nach Sicht der Staatsanwaltschaft hingegen schon – obwohl es ein ungewöhnlicher und nicht ganz einfacher Fall sei, so Seebach. „Hier findet die Definition der Verunglimpfung Anwendung, das ergibt sich aus dem Zusammenhang von echten Grabsteinen, die als Gruselfaktor in einem Freizeitpark aufgebaut werden.“ 

Der Parkbetreiber selbst äußert sich nicht mehr zu dem Fall. Die Inschriften der Steine hat er inzwischen entfernen lassen. Ob er wusste, dass es sich um wiederverwertete, echte Steine handelt, ist nicht bekannt. Das Amtsgericht Kitzingen hat einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe erlassen, der wegen des Einspruchs des Betreibers aber nicht rechtskräftig ist. Das Gericht muss nun einen Termin zur Hauptverhandlung festlegen. Im Strafgesetzbuch ist in §189 festgelegt: „Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Der Paragraph soll sowohl die Angehörigen als auch den Toten in seinem Persönlichkeitsrecht schützen – zum Beispiel vor Beleidigung, übler Nachrede oder der Kränkung der Ehre.

Wie können Grabsteine pietätvoll weiterverwendet werden?

Für Steinmetzen wirft der Streit eine alte Frage auf: Wie können Grabsteine respektvoll “recycelt” werden? Die Meinungen dazu gehen auch innerhalb der Branche weit auseinander. Neben den Wiederverwertungs-Verweigerern gibt es viele, die es so sehen: Grabsteine symbolisieren bei der auf Deutschlands Friedhöfen üblichen Liegezeit meist nur zehn bis 25 Jahre Ewigkeit und Erinnerung. Kein Alter für Naturstein, “wegwerfen” wäre schon aus Nachhaltigkeitsaspekten unangebracht. Entscheidend ist also die Aufklärung der Hinterbliebenen und deren Wünsche.

Grabsteine können sowohl in ihrer ursprünglichen Bestimmungsart weiterverwendet werden – zum Beispiel als Andenken auf dem Privatgrundstück oder wieder als Grabmal, sofern der Stein nach der Entfernung der Inschrift noch die erforderliche Stärke besitzt. Für die meisten Kunden kommt das allerdings nur innerhalb der eigenen Familie in Frage. Häufig ist diese Form der Wiederverwendung nicht, denn das Aufbereiten bringt dem Steinmetz meist kaum Gewinn und den Kunden ebenfalls wenig Ersparnis. Manche Friedhöfe versuchen, Grabmalkultur zu bewahren, indem sie Patenschaften für komplette Grabstellen vergeben – auch dabei werden die Steine weiter in ihrer ursprünglichen Verwendung genutzt.

Grabmalkultur bewahren oder Straßen schottern?

Eine weitere Option ist die Umgestaltung von Grabsteinen, etwa zu Naturstein-Tischplatten oder Gartendekoration. Die Entfernung der Inschrift ist dabei aus Pietätsgründen Pflicht. Steinmetze können ehemalige Grabmale nach Entfernen der Inschrift außerdem zum Pflastern oder für Mauern nutzen. Meist landen ausrangierte Steine jedoch geschottert in Straßen, auch, weil bei Importen aus China und Co das Aufbereiten nicht lohnt. Vielleicht ist ein Umdenken und eine andere Wiederverwertung, transparent kommuniziert, dann doch die schönere und ehrenvollere Lösung.

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