26.11.2015

Technik

Heben und transportieren

Wo etwas hergestellt wird, gehören Materialfluss- und Logistikeffektivität zu den wichtigsten Aufgaben – im produzierenden Industrieunternehmen ebenso wie im Handwerksbetrieb. Bei steinverarbeitenden Firmen sind es die Materialwege, die genauestens auf Produktivität, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit hin ausgerichtet sein müssen. Hier kommt es nicht nur auf die passende Technik an, sondern vor allem auch auf die enge Zusammenarbeit der gut geschulten Mitarbeiter. Und schließlich sollten Maschinen regelmäßig überprüft und gewartet sowie Abläufe eingeübt und mögliche Gefahrenquellen ausgeschaltet werden, damit sich gar nicht erst eine (lebens-)gefährliche Situation einstellen kann.

In STEIN im Dezember 2015 stellen folgende Unternehmen ihre Transportkonzepte vor:

1. Bonservice GmbH, schnittlinge.de
2. Kirschner & Krasniqi Kunst- und Naturstein GmbH, handwerk-mg.de
3. Daniel Ernst Krüger GmbH, krueger-naturstein.de
4. Marmor Freitag GmbH, marmor-freitag.de

Allgemein ist für das Heben und Transportieren schwerer Materialien wichtig, dass man sich mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut macht und die physikalischen Gesetze versteht, die eine Ladungssicherung erforderlich machen. Dazu gehört neben dem Wissen um die Stabilität der Transportfahrzeuge auch die Kenntnis über die Leistungsfähigkeit der Zurrmittel. Oft haben Verlader und Fahrer nicht gelernt, die jeweils erforderlichen Ladungssicherungs-Maßnahmen zu berechnen, weswegen sie diese nur grob schätzen – mit unter Umständen lebensgefährlichen Folgen.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt an, dass 70 Prozent aller Ladungen mangelhaft oder gar nicht gesichert werden, schwere und schwerste Verkehrsunfälle sind dann leider oft die Folge. Nach Schätzungen von ladungssicherung.de dürfte die „mangelhafte Ladungssicherung“ bei zirka 20 bis 25 Prozent der Verkehrsunfälle im Schwerlastverkehr unfallursächlich sein. Die Gesetzlage stellt sich wie folgt dar: Laut Paragraph 22 der Straßen-Verkehrsordnung ist die Ladung zu sichern, wofür laut Paragraph 23 der Fahrer die Verantwortung trägt. Laut Paragraph 30 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung hat der Halter ein geeignetes Fahrzeug einzusetzen und dieses auszurüsten; nach Paragraph 31 muss er zudem dafür sorgen, dass diese Ausrüstung für den jeweiligen Transport ausreichend ist. Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ schließlich gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung.

Erfahren Sie mehr zum Thema „Heben und transportieren“ in STEIN im Dezember 2015.

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