03.05.2021

Branchennews Gestalten

Neuer Onlineshop für Grabanlagen

Der Onlineshop „Grabkauf Online“ für Themengrabstätten auf dem Parkfriedhof Ohlsdorf ist deutschlandweit der erste seiner Art. Foto: Hamburger Friedhöfe

Der Onlineshop „Grabkauf Online“ für Themengrabstätten auf dem Parkfriedhof Ohlsdorf ist deutschlandweit der erste seiner Art. Foto: Hamburger Friedhöfe

Die Hamburger Friedhöfe haben gemeinsam einen Shop für den Online-Grabkauf entwickelt. Interessierte können sich so bequem am Computer von zu Hause aus einen Überblick über die Vielfalt der Angebote verschaffen.

Der Onlineshop „Grabkauf Online“ für Themengrabstätten auf dem Parkfriedhof Ohlsdorf ist deutschlandweit der erste seiner Art. Foto: Hamburger Friedhöfe
Der Onlineshop „Grabkauf Online“ für Themengrabstätten auf dem Parkfriedhof Ohlsdorf ist deutschlandweit der erste seiner Art. Foto: Hamburger Friedhöfe

Gerade in den jetzigen Zeiten, in denen direkte Kontakte vermieden werden müssen, nimmt die Bedeutung von Onlineangeboten noch einmal entscheidend zu, insbesondere von solchen, die persönliche Wege ersparen. Die Hamburger Friedhöfe haben nun einen Shop für den Online-Grabkauf entwickelt. Angeboten werden 13 verschiedene Themengrabstätten auf dem Friedhof Ohlsdorf – vom Wildblumengarten über den Ohlsdorfer Ruhewald bis zur Krypta.

Interessierte können sich so bequem am Computer von zu Hause aus einen Überblick über die Vielfalt der Angebote verschaffen. Bildergalerien und Videos zeigen die Schönheit der Anlagen. Man kann sich auch über die Ferne hinweg mit Familienangehörigen oder Freunden Anlagen anschauen und sich beraten. Viele, die bislang Scheu hatten, sich dem Thema zu widmen, können so Anregungen erhalten.

Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, die Anlagen auf dem Ohlsdorfer Friedhof zu besichtigen. Bei jeder Grabanlage ist eine digitale Karte hinterlegt, die das Auffinden auf dem Ohlsdorfer Friedhof erleichtert. Auch die Preise sind aufgeführt. Die Grabstätten werden in der Vorsorge angeboten. D.h., wer eine Grabstätte erwirbt, zahlt den heute geltenden Preis, egal, wann er sie nutzt. Mit dem Kauf ist sie für einen unbegrenzten Zeitraum reserviert. Vom Zeitpunkt des Versterbens an darf sie dann für 25 Jahre genutzt werden. Alle Angebote können aber auch im konkreten Sterbefall erworben werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Vorheriger Artikel

Nächster Artikel

das könnte Ihnen auch gefallen

Scroll to Top