14.02.2019

Branchennews

NRW will Kinderarbeit ächten


Schwarze Schafe zuverlässig identifizieren

Paragraph 4a des nordrhein-westfälischen Bestattungsgesetzes sieht vor, dass Grabsteine aus bestimmten Ländern nur dann auf deutschen Friedhöfen installiert werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne Kinderarbeit angefertigt wurden. Bislang schwer umzusetzen, arbeitet NRW nun an einem klaren Nachweis.

Die Krux des § 4a BestG NRW besteht darin, wie man erkennen soll, in welchen Ländern mit Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabsteinen gegen das Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation verstoßen wird. Ein Gutachten im Auftrag des Gesundheitsministeriums NRW identifizierte nun China, Indien, die Philippinen und Vietnam als Herkunftsländer potenziell problematischer Werkstücke. Der etwas sperrige Titel der Arbeit: „Kinderarbeit im Naturstein-Sektor – Wissenschaftliche Studie zu § 4a des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesens des Landes Nordrhein-Westfalen“.

Auf Basis dieser Erkenntnisse laufen nun seit 31. Januar 2019 die Anerkennungsverfahren für die offiziell anerkannte Zertifizierungsstellen. „Als Landesverband für die Naturwerkstein-Branche ist es für uns und unsere Mitgliedsunternehmen selbstverständlich, dass Kinderarbeit bei der Gewinnung und Herstellung von Natursteinprodukten nicht toleriert werden kann“ erklärt David Tigges, Geschäftsführer NRW von vero (Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e. V.).  „Wie begrüßen die Planungen in NRW, durch staatliche Anerkennungsverfahren nun Zertifizierungsstellen zu identifizieren, die ein hohes Maß an glaubhafter Überprüfung in den betroffenen Ländern gewährleisten. Bereits in der Vergangenheit und somit im Vorfeld einer verpflichtenden Zertifizierung, hatten sich unsere von dem Gesetz betroffenen Unternehmen einer freiwilligen Zertifizierung unterworfen.“

Gemäß eines Runderlasses aus dem September 2018 soll eine Verpflichtung zur Zertifizierung erst bestehen, wenn klar ist, welche Zertifikate anerkannt werden. Wie man laut vero aus der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens hört, wird dieser Vorgang noch einige Monate dauern. Nach Abschluss des Verfahrens sollen betroffene Unternehmen eine Übergangsfrist erhalten, dazu wird es einen neuen Runderlass geben. Einstweilen empfiehlt die Staatskanzlei, sich erst dann einer Zertifizierungsstelle anzuschließen, wenn klar ist, wie die Anerkennungsverfahren ausgingen.

Bild: Pixabay

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