Skulptur des Monats: Weintheke

Stein Magazin
Christian Schmitt

Meisterprüfung MHK Kaiserslautern 2017

 

Die Skulptur „Weintheke“ stellt in seiner Grundform ein V dar – als Bezug zum Wort Vino. An den Durchbrüchen wurden vom Betrachter zurückversetzt zwei Zentimeter starke Onyx-Platten angebracht. Das feine Material bildet einen Kontrast zum Cottaer Sandstein, welcher als Hauptmaterial verwendet wurde.

Das Projekt stammt von Christian Schmitt, einem Schüler der MHK Kaiserslautern – es handelt sich um sein Abschlusswerk zur Meisterprüfung 2017.

Durch das ungleichmäßige V in der Mitte wird die Symmetrie der Skulptur durchbrochen, wodurch eine dynamische Form entsteht. Die Arbeit „ stellt eines der wenigen Designerstücke der letzten Jahre dar“, erklärt Bernd Decker aus der Steinmetzabteilung der Meisterschule.

Sechs Schüler legten die Prüfung 2017 ab. In der Ideenfindung sind Absolventen der MHK an keine thematischen Aufgabenstellung gebunden und können ihr Motiv somit frei wählen.

Zu 64 Werkstatt-Stunden werden je nach Arbeitsumfang des Entwurfs Vorarbeiten geleistet. Die Genehmigung findet in der Regel Anfang März statt, um die Steine nach der Winterperiode zu bestellen. Hierfür wird eine Mappe mit allen notwendigen Angaben eingereicht.

Eine Woche vor der praktischen Prüfung musste auch Christian Schmitt eine Mappe mit Vorentwurf, Ideenbeschreibung, Kalkulation, technischer Zeichnung und einer anschaulich schattierten Perspektive des Meisterstückes anfertigen. Die Dokumentation wurde mit 40 Prozent, das Meisterstück mit 60 Prozent als Prüfungsteil I der Prüfung gewertet.

Mit der Notenvergabe ist das Projekt Weintheke aber nicht beendet. Geplant ist die Abrundung einer rückseitigen Beleuchtung, sodass das Designerstück auch bei Nacht zu sehen ist.

Hier finden Sie die Meisterstücke der weiteren Schüler:

Play Panca 3_scrnsht cyrcus.it
August 2017: „Rocksound“. (Screenshot: cyrcus.it)
Saeule-Rucker_5
Juli 2017: „Gefiederte Schlange“ von der Münchner Bildhauerin Maria Rucker (Foto: STEIN/Friederike Voigt)
Skulptur-des-monats-juni-UND-gabriele-berger
Juni 2017: Die Granitinstallation „UND“ beim historischen Schloss Pöggstall. (Foto: Wolfgang Woessner)
Skulptur des Monats Mai - Zylon von Ursula Rutishauser
Mai 2017: Die Skulptur „Zylon“ aus Marmor von Ursula Rutishauser. (Foto: Scuola di Scultura)
Skulptur des Monats April - Tim Bennett
April 2017: Die Triologie von Tim Bennett „Rose“, „Bouquet“ und „Marble“(Foto: Constanza Meléndez, 2016 / Galerie Jo van de Loo, München)
Skulptur-des-monats-märz-Das-Haus-vom-Nikolaus-Schmidt
März 2017: Die Skulptur fertigte Robert Schmidt-Matt aus rotem Schweinstäler Sandstein. (Foto: Thomas Brenner)

Hier sehen Sie die Skulpturen der letzten Monate:

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August 2017: „Rocksound“. (Screenshot: cyrcus.it)
Saeule-Rucker_5
Juli 2017: „Gefiederte Schlange“ von der Münchner Bildhauerin Maria Rucker (Foto: STEIN/Friederike Voigt)
Skulptur-des-monats-juni-UND-gabriele-berger
Juni 2017: Die Granitinstallation „UND“ beim historischen Schloss Pöggstall. (Foto: Wolfgang Woessner)
Skulptur des Monats Mai - Zylon von Ursula Rutishauser
Mai 2017: Die Skulptur „Zylon“ aus Marmor von Ursula Rutishauser. (Foto: Scuola di Scultura)
Skulptur des Monats April - Tim Bennett
April 2017: Die Triologie von Tim Bennett „Rose“, „Bouquet“ und „Marble“(Foto: Constanza Meléndez, 2016 / Galerie Jo van de Loo, München)
Skulptur-des-monats-märz-Das-Haus-vom-Nikolaus-Schmidt
März 2017: Die Skulptur fertigte Robert Schmidt-Matt aus rotem Schweinstäler Sandstein. (Foto: Thomas Brenner)
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Das fliegende Auge

Stein Magazin
Sanierens und Erhaltens von Baubestand haben sich Drohnen schon vielfach bewährt. Foto: Geospector
Sanierens und Erhaltens von Baubestand haben sich Drohnen schon vielfach bewährt. Foto: Geospector

In unsere neuen STEIN-Serie „Chancen nutzen“ teilen wir unser Wissen über Vorgehensweisen, die Unternehmen nutzen können, um langfristig erfolgreich zu sein. In der ersten Folge dreht sich alles um den Blick von oben. Drohnen ermöglichen Inspektionen, Aufmaße und Dokumentationen von Steinbrüchen oder Fassaden.

Unbemannte Fluggeräte, englisch Unmanned Aircraft Systems oder Unmanned Area Vehicles (UAS, UAV), populär meist „Drohnen“ oder „Multicopterd“ genannt, werden inzwischen in zahlreichen Bereichen des Bauens, Sanierens und Erhaltens von Baubestand eingesetzt. Mit einer visuellen Digital- oder Wärmebildkamera oder einem 3-D-Laserscanner ausgestattet, können ferngesteuerte Drohnen Steinbrüche, Fassaden oder Dachflächen inspizieren oder geometrisch erfassen, Schäden lokalisieren und dokumentieren, Energieverluste aufdecken und vieles mehr.

Sollen Bau-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen erfolgreich sein, müssen sie sorgfältig vorbereitet und geplant werden. Aktuelle und verlässliche Bestandsdaten sind die wichtigste Grundlage einer umsichtigen Planung. Terrestrische Aufmaßverfahren wie die Tachymetrie, das Laserscanning oder die Fotogrammetrie erfassen nur jene Bereiche, die vom Boden oder von der umgebenden Bebauung aus zugänglich und sichtbar sind. Dachflächen und andere unzugängliche Bereiche der Gebäudefassade lassen sich geometrisch und fotografisch nicht oder nur unzureichend erfassen.

Drohnen können über die luftbildgestützte Fotogrammetrie oder 3-D-Laserscanner Bauwerke und andere Objekte lückenlos geometrisch vermessen und werden deshalb manchmal auch parallel eingesetzt: Aus perspektivisch entzerrten Luftbildern lassen sich zentimetergenaue und maßstabsgerechte Dachaufsichten oder Fassadenansichten erstellen. Werden die Luftbilder fotogrammetrisch ausgewertet, lassen sich daraus 2-D-Pläne oder dreidimensionale Modelle der Gebäudehülle erstellen. Diese können als Grundlage für Planungen, Kostenberechnungen, Ausschreibungen oder Visualisierungen verwendet werden.

Mit speziellen 3-D-Laserscannern ausgestattete Drohnen, können das Umfeld rasterförmig in Sekundenschnelle abtasten und dabei Millionen von 3-D-Messpunkten, sogenannte „Punktwolken“ erzeugen. Dabei speichern sie die Geometriedaten aller umgebenden Objekte als räumliche Koordinatenwerte ab. Eine integrierte Digitalkamera erzeugt zusätzlich 360-Grad-Fotopanoramen und erfasst Gebäudehüllen nahezu lückenlos. Messdrohnen sind auch in der Lage, von Halden, Kies- und Schottergruben, Deponien oder Steinbrüchen zunächst Orthogonalfotos oder 3-D-Laserscans und daraus 2-D-Lagepläne, 3-D-Geländemodelle, Massen und Volumen zu generieren, ohne dabei den laufenden Betrieb zu stören oder Personen zu gefährden.

Lesen Sie mehr in der STEIN 8/2020.

Im Gespräch statt im Gerede

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Gestorben wird immer. Aber nicht mehr genug, schreibt Henning Sußebach am 3. November in der Wochenzeitung »Die Zeit«. Er kommt dann zu dem Schluss, dass viele Bürger ihre Asche lieber verstreuen, als ein Grab zu kaufen. Sußebach formuliert ein Problem, mit dem sich auch das Steinmetzhandwerk auseinandersetzen muss: Sogar Friedhöfe können sterben. Zum Leben brauchen sie Tote. Die werden aber auf den herkömmlichen Friedhöfen immer weniger. Sie haben Konkurrenz bekommen. Die Menschen in einer »Multioptionsgesellschaft« möchten sich nicht mehr dem schematischen Schachbrettmuster der Friedhöfe fügen. Friedhöfe sind heute nur eine Option unter ganz verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten.

Die Folgen sind klar: kein Friedhof, kein Grab, kein Stein. Das Steinmetzhandwerk ist gefordert. Grabzeichen können mit dazu beitragen, Friedhöfe am Leben zu halten. Allerdings: Diese Zeichen müssen einen Sinn, eine Botschaft, einen Wert für die Hinterbliebenen haben. »Blut indischer Kinder haftet an deutschen Grabsteinen« oder »Grabsteine aus Kinderarbeit stehen auf deutschen Friedhöfen«. Meldungen wie diese bringen die Zeichen am Grab ins Gerede. »Kinderarbeit bei Grabsteinen wieder erlaubt« stand am 16. Oktober in der Tageszeitung »Nürnberger Nachrichten«: In einem Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht die Nürnberger Friedhofsordnung gekippt. Die Stadt wollte sicherstellen, dass auf den städtischen Friedhöfen keine Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die von Kinderhänden geformt wurden. Ein Steinmetz klagte. Er gewann! Nur was? Wer soll überprüfen, unter welchen Bedingungen die Steine entstehen, fragten die Richter. Eine Zertifizierung mit verbindlichen Maßstäben muss her. Juristisch ist es nicht zu beanstanden.

Allerdings: Viele der Zertifikate zu sozialen oder ökologischen Standards sind in Bereichen kaum den Kleber wert, mit dem sie auf ein Produkt gepappt werden. Es liegt jetzt an jedem Handwerker selbst, welche Grabzeichen er anbietet und mit welchen Steinen er arbeitet. Das Produkt Grabstein ist wieder einmal im Gerede, statt im Gespräch zu sein. Das ist ärgerlich.

Willy Hafner’s Betreff aus STEIN im Dezember 2013.

Bild: Aeternitas e.V.