Entscheidung beim Bau-Mindestlohn – Arbeitgeber stimmen Schiedsspruch zu

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der wird nie ein Dagobert”

Was kommt nun?

Stichtag für die Annahme des Schiedsspruchs zum Mindestlohn am Bau war der 17. Januar 2020 – und die Konfliktparteien einigten sich noch rechtzeitig auf einen Konsens. Nachdem die Gremien in den Landesverbänden des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) bereits dafür gestimmt hatten, erhielt der Kompromiss auch von Arbeitgeberseite fristgerecht die erforderliche Mehrheit. Die IG BAU hatte sich bereits am 7. Januar einverstanden erklärt.

Für das erste Quartal 2020 bleiben sowohl Mindestlohn 1 als auch 2 auf dem bisherigen Niveau. Zum 1. April 2020 greifen dann für beide Kategorien Änderungen. Die Bezüge der Arbeitnehmer in Lohngruppe 1 (Hilfsarbeiten) steigen bundesweit um 2,9 Prozent – in absoluten Zahlen um 35 Cent auf 12,55 Euro in der Stunde. Für Lohngruppe 2, die es in den alten Bundesländern und Berlin für Facharbeiten gibt, wird nur ein ungefährer Inflationsausgleich von 1,3 Prozent kommen – oder einfach ausgedrückt: Hier erhalten die Erwerbstätigen stündlich 20 Cent mehr (Alte Bundesländer: 15,40 Euro / Berlin: 15,25 Euro). Der Mindestlohn-Charakter dieser Verdienstgruppe war mangels Zoll-Kontrolldrucks der große Zankapfel der Verhandlungen.

Das sind die Perspektiven:

Die beiden Neuregelungen sind durch den Schiedsspruch nur bis zum 31. Dezember 2020 fortgeschrieben. Daher kann das Ringen um eine als richtig empfundene Mindestlohnstruktur schon in der zweiten Jahreshälfte weitergehen.

Laut Hauptverband der Deutschen Bauindustrie zeigte sich die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber „irritiert von der unüblich massiven Pressekampagne der IG BAU während der laufenden Erklärungsfrist“. Man erwarte gemäß „der bisherigen Spielregeln der Sozialpartnerschaft“ in dieser Hinsicht mehr Zurückhaltung von den Verhandlungspartnern.

Bei der IG BAU lobt man den Schulterschluss von Arbeitgeberseite her: „Damit sind die Lohn-Stoppschilder nach unten gesetzt. Mehr als 200 000 Bauarbeiter profitieren von den höheren Mindestlöhnen“, erklärt Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG BAU.

Der nächste Schritt

Die Sozialpartner werden nun zunächst beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragen, dass die neu verabschiedeten Regelungen für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer umgesetzt werden, die im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätig sind.

Weiter geht es bei den Tariflöhnen

Wie wichtig und richtig er die Entscheidung von Bauhandwerk und -industrie findet, den Schlichterspruch kurz vor Ablauf der Frist anzunehmen, unterstreicht Carsten Bruckhardt, der im Bundesvorstand der IG BAU für das Bauhauptgewerbe zuständig ist: „Mit den Mindestlöhnen steht und fällt die Leistungskraft auf dem Bau. Mit ihrem Wegfall hätte der Bau für Zehntausende von Beschäftigten seine Magnetwirkung verloren. Die eigentlichen Garanten für Fachkräfte und Nachwuchs auf dem Bau sind allerdings die Tariflöhne.“ Es sei eminent wichtig, dass der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe dies deutlich vor Augen hätten, wenn es im kommenden Frühjahr um die neue Lohntarifrunde für das Bauhauptgewerbe gehe.

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Fit für die VOB/A: Seminar am 26. Juni 2018 in Lübeck

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Vor der Sommerpause bietet die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein der IHKs und HWKs noch ein Seminar an, das sich mit Ausschreibungen und Angeboten auf Grundlage der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) beschäftigt.

Referent Oliver Schubert, Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Leiter Fachgruppevergabe und Vertragswesen, wird die aktuellen Regelungen anhand der Formblätter des Vergabehandbuchs für Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zugrunde legen. Das Seminar richtet sich sowohl an Vergabestellen als auch an (Bau-)Unternehmen, die bereits im öffentlichen Markt aktiv sind, Fehler in Angeboten vermeiden und sich erfolgreicher an Ausschreibungen beteiligen wollen. Weitere Inhalte des Seminars betreffen die Rechtsgrundlagen des VOB-Vergabeverfahrens 2018, insbesondere das Landesrecht Schleswig-Holstein. Die Wahl der Vergabeart bzw. die Voraussetzungen für den Beginn des Verfahrens sind ebenso Thema wie der Ablauf des Verfahrens. Dazu gehören die Bekanntmachung und Vergabeunterlagen, Form und Inhalt der Angebote, Fristenplanung und -berechnungen, Prüfung und Wertung der Angebote sowie Informations- und Dokumentationspflichten.

Das Seminar findet am Dienstag, den 26. Juni 2018 von 10 bis 17 Uhr in der Handwerkskammer Lübeck statt.

Die Teilnahmegebühren betragen 150 Euro zzgl. MwSt. für teilnehmende Unternehmen aus Schleswig-Holstein und 190 Euro zzgl. MwSt. für teilnehmende Unternehmen außerhalb des Bundeslandes und der öffentlichen Hand sowie Vergabestellen. Seminarunterlagen und Verpflegung sind im Preis enthalten.

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular sind auf der Website der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein zu finden: www.abst-sh.de.

Europäisches Stein-Festival 2015

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Das europäische Stein-Festival fand 2015 in Straßburg statt. Vom 26. bis 28. Juni machten etwa 120 Steinmetze und -bildhauer aus 15 Ländern den Vorplatz der berühmten Kathedrale zu ihrem Arbeitsplatz. Zum Thema “Die Botschaft der romanischen Baumeister und der rheinischen Mystik” hauten sie Skulpturen aus Sandstein, die später ersteigert werden konnten.

Straßburg bot die perfekte Kulisse für die Arbeit am Naturstein, aber auch für die Nachwuchsarbeit. Denn im belebten Touristenort Straßburg fanden auch viele junge Leute ihren Weg zu den traditionellen Handwerkern. Martina Hartwich-Wolf von der Kunstgießerei Strassacker, Partner des Festivals, glaubt: “Gerade bedingt durch die Aufgabenstellung und deren Realisation haben einige junge Menschen Interesse an diesem Beruf gefunden.” Von Totenköpfen über Reliefs und Konsolen bis hin zu Fabelwesen reichten die Umsetzungen des Themas aus einem jeweils 20 x 30 x 30 cm großen Sandstein.

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Die Gewinner mit ihren Arbeiten. Foto: Konrad Lenz
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Weitere Impressionen vom Stein-Festival in Straßburg. Foto: Konrad Lenz
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Foto: Kunstgießerei Straßacker
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Foto: Konrad Lenz
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Foto: Kunstgießerei Straßacker
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Kunstgießerei Straßacker präsentierte die Vielfalt der Möglichkeiten der Verbindung von Bronze und Naturstein. Foto: Kunstgießerei Straßacker
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Foto: Kunstgießerei Straßacker
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Foto: Konrad Lenz

Die besten Arbeiten unter den Skulpturen von Lehrlingen, Gesellen oder Meistern auf dem Stein-Festival in Straßburg wurden ausgezeichnet. Die Gewinner sind:

Milleniumspreis der Stadt Straßburg:
Ongky Wijana, Bali.

Meister:
1. Philippe Smith, Kanada
2. Danny Barber, Kanada
3. Nicolas Helmer, Frankreich

Steinmetzlehrlinge:
1.  Martin Kuster, Straßburger Münsterbauhütte / Frankreich
2. Dimitri Marquet, Frankreich
3. Lucas Finance, Frankreich

Steinbildhauerlehrlinge:
1. Gwendoline Barré, Frankreich
2. Tomas Petukauskas, Litauen
3. Richard Bossons, England