Ferienzeit gleich Arbeitszeit?

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Mindestalter

Immer mehr Schüler und Studenten nutzen ihre Sommerferien sinnvoll und ziehen einen Ferienjob dem Strandurlaub vor. So kann mit der Ferienarbeit nicht nur das Konto aufgebessert werden, auch sammeln sie Praxiserfahrung und erhalten die Möglichkeit einer beruflichen Erst- oder Neuorientierung. Davon können auch Steinmetzbetriebe profitieren, um beispielsweise Engpässe in der Urlaubszeit abzufedern. Zudem ergibt sich für das Unternehmen die Möglichkeit, die Schüler und Studenten für ihren Betrieb zu begeistern und einen bereits erfahrenen Azubi oder Absolventen für später zu gewinnen. Doch bevor der Praktikums- oder Kurzzeit-Vertrag unterzeichnet wird, sollten die wichtigsten juristischen Vorgaben rund um den Ferienjob beachtet werden.

Als Erstes sollte geklärt werden, wer wie viel seiner Arbeitskraft in den Ferien zu Verfügung stellen darf. Grundsätzlich gilt, dass Jugendliche ab 15 Jahren während der Ferien in einem Gewerbe arbeiten dürfen, allerdings maximal vier Wochen und circa 35 bis 40 Stunden in der Woche. Jugendliche, die über 15 Jahre alt sind, dürfen in den Ferien Vollzeit arbeiten, jedoch maximal vier Wochen im Jahr und dabei nicht mehr als acht Stunden pro Tag und höchstens 40 Stunden in der Woche. Schüler und Studenten, die bereits über 18 Jahre alt sind, dürfen während der Ferienzeit mehr arbeiten. Damit die Ferienarbeit weiterhin sozialversicherungsfrei bleibt, dürfen sie in den Ferien bis zu drei Monate beziehungsweise maximal 70 Arbeitstage am Stück arbeiten.

Das Praktikum

Eine der beliebtesten Beschäftigungsformen, um in die Praxis zu schnuppern und einen neuen Bereich kennenzulernen ist das Praktikum. Für Praktika gilt im Allgemeinen seit Januar 2015 die Regelung, dass Schüler über 18 Jahre oder mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung den Mindestlohn von 8,50 Euro erhalten müssen. Unterschieden wird hierbei zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika: Wird ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung absolviert, hat der Praktikant kein Recht auf Mindestlohn – die Dauer des Praktikums spielt dabei keine Rolle. Beim freiwilligen Praktikum wird der Praktikant mit Mindestlohn vergütet, vorausgesetzt es dauert länger als drei Monate.

Der Mini-Job

Wird die Ferienkraft als Minijobber angestellt, verdient sie 450 Euro im Monat und darf diese Grenze nicht überschreiten. Hier müssen die Arbeitnehmer keine Sozialabgaben zahlen und können somit ohne Steuer- und Beitragsabzügen hinzuverdienen. Der Arbeitgeber hingegen muss eine Pauschalabgabe von bis zu 30 Prozent des Bruttolohns zahlen. Dafür unterliegt diese Form der geringfügigen Beschäftigung keiner zeitlichen Begrenzung und kann regelmäßig ausgeführt werden.

Die kurzfristige Beschäftigung

Wie der Name schon sagt, ist dieses Angestelltenverhältnis befristet. Das bedeutet, dass Schüler oder Studenten nicht länger als drei Monate (wenn an mindestens fünf Tagen in der Woche gearbeitet wird) oder 70 Arbeitstage (bei weniger als fünf Arbeitstagen pro Woche) im Kalenderjahr arbeiten. Hier ergeben sich aber finanzielle Vorteile für den Arbeitgeber, da für beide Seiten keine Sozialabgaben anfallen. Der Arbeitgeber muss somit weder Beiträge an Renten- noch an Kranken- und Pflegeversicherer abführen – wie hoch der Verdienst letztlich ist, spielt hierbei keine Rolle.

Detaillierte juristische Auskünfte sowie Rechenbeispiele finden Sie unter anderem auf der Webseite der Minijob-Zentrale oder des Studentenwerks.

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Naturstein in München zum Anfassen

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Aus einem gedruckten Natursteinführer wird Praxis zum Anfassen. Noch bis 13. Juli 2018 ist im Servicezentrum der Lokalbaukommission eine Ausstellung zu sehen, die zeigt, wo und wie Naturstein an Gebäuden in München verarbeitet wurde.

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Blick auf die Foto-Wall der zusammengetragenen Münchner Gebäude. Foto: Johann Weber
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Die gezeigten Fotografien sind auch im „Natursteinführer München“ abgedruckt, der 2015 publiziert wurde. Foto: Johann Weber
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Materialproben der Steine zum Anfassen ergänzen die Ausstellung. Foto: Johann Weber
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Beethovenstraße 6, München. Foto: Johann Weber
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Der Justizpalast in München. Foto: Johann Weber
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Ein Teil der Fassade des Rathauses am Marienplatz in München. Foto: Johann Weber
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Polizeipräsidium in der Ettstraße 2, München. Foto: Johann Weber

Die Ausstellung basiert auf dem im Jahr 2015 von Prof. Florian Musso herausgegebenen „Natursteinführer München“. Johann Weber, Leiter der Baustoffsammlung der Fakultät für Architektur an der Technischen Universität (TU) München, erfasste hierfür etwa 4.000 Gebäude des Stadtinneren und die darin verbauten Natursteine. Gebäude wie der Justizpalast, das Polizeipräsidium, das Rathaus am Marienplatz oder der Monopteros im Englischen Garten zählen zu den imposanten Beispielen, die mit Natursteinen gebaut wurden. Detailliert werden die einzelnen Gebäudeteile aufgeschlüsselt und die Art der Natursteine aufgelistet. So besteht der Sockel des Justizpalastes in der Elisenstraße aus Waldstein Granit, das Verblendemauerwerk aus Kelheimer Auerkalk und Donau Kalkstein, die Säulen, Basen und Kapitelle aus Carrara Marmor.

Aus rund 400 im Buch abgebildeten Fotos wurden für die Ausstellung 120 gewählt. „Nicht jedes Gebäude, Bauteil, Kunstobjekt kann gleich gut abgelichtet werden, sodass die Auswahl der Bilder ein wenig nach der ‚Schönheit des Fotos‘ und Verschiedenartigkeit der Verwendung geschehen ist“, erklärt Johann Weber.

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 9–17 Uhr
Referat für Stadtbauplanung und Bauordnung
Servicezentrum
Blumenstraße 19
80331 München

Europäisches Stein-Festival 2015

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Das europäische Stein-Festival fand 2015 in Straßburg statt. Vom 26. bis 28. Juni machten etwa 120 Steinmetze und -bildhauer aus 15 Ländern den Vorplatz der berühmten Kathedrale zu ihrem Arbeitsplatz. Zum Thema “Die Botschaft der romanischen Baumeister und der rheinischen Mystik” hauten sie Skulpturen aus Sandstein, die später ersteigert werden konnten.

Straßburg bot die perfekte Kulisse für die Arbeit am Naturstein, aber auch für die Nachwuchsarbeit. Denn im belebten Touristenort Straßburg fanden auch viele junge Leute ihren Weg zu den traditionellen Handwerkern. Martina Hartwich-Wolf von der Kunstgießerei Strassacker, Partner des Festivals, glaubt: “Gerade bedingt durch die Aufgabenstellung und deren Realisation haben einige junge Menschen Interesse an diesem Beruf gefunden.” Von Totenköpfen über Reliefs und Konsolen bis hin zu Fabelwesen reichten die Umsetzungen des Themas aus einem jeweils 20 x 30 x 30 cm großen Sandstein.

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Die Gewinner mit ihren Arbeiten. Foto: Konrad Lenz
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Weitere Impressionen vom Stein-Festival in Straßburg. Foto: Konrad Lenz
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Foto: Kunstgießerei Straßacker
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Foto: Konrad Lenz
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Foto: Kunstgießerei Straßacker
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Kunstgießerei Straßacker präsentierte die Vielfalt der Möglichkeiten der Verbindung von Bronze und Naturstein. Foto: Kunstgießerei Straßacker
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Foto: Kunstgießerei Straßacker
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Foto: Konrad Lenz

Die besten Arbeiten unter den Skulpturen von Lehrlingen, Gesellen oder Meistern auf dem Stein-Festival in Straßburg wurden ausgezeichnet. Die Gewinner sind:

Milleniumspreis der Stadt Straßburg:
Ongky Wijana, Bali.

Meister:
1. Philippe Smith, Kanada
2. Danny Barber, Kanada
3. Nicolas Helmer, Frankreich

Steinmetzlehrlinge:
1.  Martin Kuster, Straßburger Münsterbauhütte / Frankreich
2. Dimitri Marquet, Frankreich
3. Lucas Finance, Frankreich

Steinbildhauerlehrlinge:
1. Gwendoline Barré, Frankreich
2. Tomas Petukauskas, Litauen
3. Richard Bossons, England