Ferienzeit gleich Arbeitszeit?

Stein Magazin

Mindestalter

Immer mehr Schüler und Studenten nutzen ihre Sommerferien sinnvoll und ziehen einen Ferienjob dem Strandurlaub vor. So kann mit der Ferienarbeit nicht nur das Konto aufgebessert werden, auch sammeln sie Praxiserfahrung und erhalten die Möglichkeit einer beruflichen Erst- oder Neuorientierung. Davon können auch Steinmetzbetriebe profitieren, um beispielsweise Engpässe in der Urlaubszeit abzufedern. Zudem ergibt sich für das Unternehmen die Möglichkeit, die Schüler und Studenten für ihren Betrieb zu begeistern und einen bereits erfahrenen Azubi oder Absolventen für später zu gewinnen. Doch bevor der Praktikums- oder Kurzzeit-Vertrag unterzeichnet wird, sollten die wichtigsten juristischen Vorgaben rund um den Ferienjob beachtet werden.

Als Erstes sollte geklärt werden, wer wie viel seiner Arbeitskraft in den Ferien zu Verfügung stellen darf. Grundsätzlich gilt, dass Jugendliche ab 15 Jahren während der Ferien in einem Gewerbe arbeiten dürfen, allerdings maximal vier Wochen und circa 35 bis 40 Stunden in der Woche. Jugendliche, die über 15 Jahre alt sind, dürfen in den Ferien Vollzeit arbeiten, jedoch maximal vier Wochen im Jahr und dabei nicht mehr als acht Stunden pro Tag und höchstens 40 Stunden in der Woche. Schüler und Studenten, die bereits über 18 Jahre alt sind, dürfen während der Ferienzeit mehr arbeiten. Damit die Ferienarbeit weiterhin sozialversicherungsfrei bleibt, dürfen sie in den Ferien bis zu drei Monate beziehungsweise maximal 70 Arbeitstage am Stück arbeiten.

Das Praktikum

Eine der beliebtesten Beschäftigungsformen, um in die Praxis zu schnuppern und einen neuen Bereich kennenzulernen ist das Praktikum. Für Praktika gilt im Allgemeinen seit Januar 2015 die Regelung, dass Schüler über 18 Jahre oder mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung den Mindestlohn von 8,50 Euro erhalten müssen. Unterschieden wird hierbei zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika: Wird ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung absolviert, hat der Praktikant kein Recht auf Mindestlohn – die Dauer des Praktikums spielt dabei keine Rolle. Beim freiwilligen Praktikum wird der Praktikant mit Mindestlohn vergütet, vorausgesetzt es dauert länger als drei Monate.

Der Mini-Job

Wird die Ferienkraft als Minijobber angestellt, verdient sie 450 Euro im Monat und darf diese Grenze nicht überschreiten. Hier müssen die Arbeitnehmer keine Sozialabgaben zahlen und können somit ohne Steuer- und Beitragsabzügen hinzuverdienen. Der Arbeitgeber hingegen muss eine Pauschalabgabe von bis zu 30 Prozent des Bruttolohns zahlen. Dafür unterliegt diese Form der geringfügigen Beschäftigung keiner zeitlichen Begrenzung und kann regelmäßig ausgeführt werden.

Die kurzfristige Beschäftigung

Wie der Name schon sagt, ist dieses Angestelltenverhältnis befristet. Das bedeutet, dass Schüler oder Studenten nicht länger als drei Monate (wenn an mindestens fünf Tagen in der Woche gearbeitet wird) oder 70 Arbeitstage (bei weniger als fünf Arbeitstagen pro Woche) im Kalenderjahr arbeiten. Hier ergeben sich aber finanzielle Vorteile für den Arbeitgeber, da für beide Seiten keine Sozialabgaben anfallen. Der Arbeitgeber muss somit weder Beiträge an Renten- noch an Kranken- und Pflegeversicherer abführen – wie hoch der Verdienst letztlich ist, spielt hierbei keine Rolle.

Detaillierte juristische Auskünfte sowie Rechenbeispiele finden Sie unter anderem auf der Webseite der Minijob-Zentrale oder des Studentenwerks.

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Skulptur des Monats: Traumsaat

Stein Magazin

 

Die Träume der Nacht. Sie stellen eine kreative Form des Seelenlebens dar und gelten als Botschaften des Unterbewusstseins. Zahlreiche Forscher und Experten beschäftigen sich mit der Funktion und Bedeutung von Träumen. Auch in der Dichtung und der bildenden Kunst ist das Thema der Träume häufig wieder zu finden. Unsere Skulptur des Monats September von Steinmetz Emanuel Wagner stammt aus einer Auseinandersetzung mit dem Gedicht „Traumsaat“ von Jorge Bucay, in dem es darum geht, dass die menschlichen Träume die Geheimnisse des Unterbewusstseins kennen.

In diesem Gedicht heißt es: „In uns schlummern unzählige Träume, die nur darauf warten, keimen zu dürfen, Wurzeln zu schlagen und ans Licht zu gelangen, als Same zu sterben, um Baum zu werden.“ Emanuel Wagner interpretiert mit seiner Skulptur „Traumsaat“ – eine schlanke Stele, die an die Form einer Pflanze erinnert – die Gedanken des Unterbewusstseins.

Der untere goldene Samen der Stele, der nach oben die Pflanze freigibt, ist mit seinen Wurzeln fest im Boden verankert. Die Pflanze ist in eine Art „Schote“ gebettet. Sie wird von ihr getragen, wächst aber zugleich darüber hinaus. Das Werk symbolisiert das Leben an sich, sowie einen Gedanken, eine Idee und eine Tat. Dabei entsteht die prall gefüllte Frucht des Gedankens – die die Samen nicht mehr halten kann, sodass sie fast herausbrechen – in etwa auf direktem Weg, nur über kleine Hürden.

Die 18 x 18 x 115 Zentimeter große Skulptur wurde aus dunkelgrünem Diabas gestaltet und wirkt dadurch besonders edel. Ihre Oberfläche ist frei vom Hieb und wurde zum Großteil fein angeschliffen. Das Blattgold symbolisiert die Samen, wobei die oberen Samen aus einer Kombination von normalem Gold und einem rötlichen Gold vergoldet wurden. Für den unteren großen Samen hat der Künstler rötliches Blattgold verwendet. Damit der Glanz des Goldes betont wird, wurde eine Grundierung eingesetzt.

Der Künstler möchte mit seiner Arbeit die Entstehung der Gedanken darstellen, die sich zum einen selbst vermehren können, aber auch die, die man selbst vermehren kann. Gedanken, die etwas Positives entstehen lassen oder eine vielversprechende Idee entwickeln. In dem Kreislauf, einem Wechselspiel aus Vergehen und Entstehen, gibt der Samen sich selbst her, damit die Frucht sich entfalten kann.

Mit der Skulptur, als Sinnbild für das Leben, möchte Wagner darauf aufmerksam machen, um darüber nachzudenken, was das Fundament des Bewusstseins lehren möchte. Auf das Unterbewusstsein zu hören sowie daraus zu lernen, dass alle Gedanken und Taten Konsequenzen haben und „seine eigenen Samen Früchte tragen werden, in jeglicher Art oder Gesinnung.“

Das Werk von Emanuel Wagner entstand im Rahmen der Ausstellung „Traumsaat“ und wurde bereits an mehreren Orten ausgestellt.

Erfahren Sie mehr über den Künstler und seine Arbeiten.

 

Hier sehen Sie die Skulpturen der letzten Monate:

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Oktober 2016: Der liegende Eisbär aus Carrara Marmor von Peter Hecht. (Foto: Peter Hecht)
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September 2016: Die Skulptur „Traumsaat“ aus grünlichem Diabas von Emanuel Wagner. (Foto: Steinmetz Hans Wagner KG)
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August 2016: Die Schwingungen der Skulptur „Steinskúfa“ von Karin Reichmuth versetzen sie in Bewegung. (Foto: Þröstur Eggertsson)
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Juli 2016: „Nautilus“ aus Marmor von Ulrike Glaubitz. (Foto: Künstlerin)
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Juni 2016: „Hände“ aus Carrara Marmor von Sabine Harborth . (Foto: Künstlerin)
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Mai 2016: „Die Träumende“ von Florian Widmann aus Untersberger. (Foto: Birgit Rilk)
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April 2016: „Der goldene Schlüssel“ von Ralf Ehmann in Hanau. (Foto: Künstler)
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März 2016: Die Skulptur „Letzter Herzschlag“ aus Portokalk von Julia Dietrich auf dem Friedhof in Lauterhofen. (Foto: Künstlerin)
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Februar 2016: „Wa(a)gnis Geometrie“, Figurenensemble aus Anröchter Grünkalkstein, von Ina Michalski. (Foto: Künstlerin)
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Januar 2016: „Sternenhimmel“, eine hängende Skulptur aus Carrara Marmor und Blattgold, von Riccardo Atta. (Foto: Künstler)
Skulptur_des_Monats_zeitstein_1
Dezember 2015: Der „Zeitstein“ von Steinmetzmeister Sebastian Langner auf dem Ottensteinplatz in Wittlich, Skulptur des Monats 2015. Jan Mußweiler
Skulptur_des_Monats_schinn
November 2015: „Sun Up“ von Günter Schinn. (Foto: Franziska Schinn)
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Oktober 2015: Eine Familienstele als Gartenskulptur von Kathrin Post-Isenberg. (Foto: Künstlerin)
Skulptur_des_Monats_Stele für die Opfer der Hexenverfolgung in Eichstätt an der Hinr
September 2015: Hexendenkmal in Eichstätt von Rupert Fieger. (Foto: Heinrich Stürzl)
Skulptur_des_Monats_Boot_2
August 2015: Boot-Skulptur aus anröchter Sandstein von Christine Prinze. (Foto: Stahl + Stein)
Skulptur_des_Monats_Schale von Katja Stelljes
Juli 2015: Schale aus Auerkalk von Katja Stelljes. (Foto: Stefan Schmiedbauer)
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Juni 2015: Handgefertigter Spiegel mit Diabas-Rahmen von Christof Göppner. (Foto: Künstler)
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Mai 2015: Die Skulptur „Rigoletto“ von Mario P. Valdini. (Foto: Münster)
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April 2015: Die 70 cm hohe Skulptur aus Mainsandstein von Steff Bauer. (Foto: Natursteinwerk Graser Bamberg)

Schulungen für normgerechte Verbundabdichtungen

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Weitere Informationen unter: www.pci-augsburg.de

Die PCI Akademie veranstaltete im September ein umfassendes Seminar zu Verbundabdichtungen nach der neuen DIN 18534. Die Referenten Prof. Dr. jur. Günther Schalk und Dipl.-Ing. Manfred Vaupel vermittelten Rechtswissen und Fachkenntnisse für die Ausführung.  (mehr …)