Fleckempfindlichkeit von Naturstein

Stein Magazin
Gründer der Initiative steinkultur.eu
Gründer der Initiative steinkultur.eu (Foto: privat)

Die potenzielle Verfleckungsneigung von Naturstein ist ein vielbeachtetes Thema – nicht nur bei Architekten und Bauherren, sie steht auch im Fokus der Bauchemie. Mit der SCM Staincheck Method hat die Forschungsabteilung der italienischen Firma Fila in Zusammenarbeit mit der Initiative steinkultur.eu eine neue messbare Methode zur Feststellung des Verfleckungsverhaltens von Naturstein entwickelt. Wir haben mit Detlev Hill, dem Gründer der Initiative steinkultur.eu gesprochen.

 

STEIN: Herr Hill, Sie haben zusammen mit der italienischen Firma Fila ein Verfahren entwickelt, mithilfe dessen die Verfärbungsneigung von Naturstein gemessen werden kann, die sogenannte SCM Staincheck Method. Wofür steht SCM Staincheck Method?

Detlev Hill: Es geht dabei um ein objektives Verfahren zur Feststellung des Verfleckungsverhaltens. Naturstein ist ja ein kapillaroffenes System. Das hat viele Vorteile – unter anderem wirkt dies Klima regulierend. Naturstein nimmt überschüssige Feuchtigkeit aus der Raumluft und gibt diese bei Bedarf wieder ab. Genau diese Eigenschaft führt aber auch dazu, dass Naturstein zur Fleckbildung neigen kann.

Wann ist eine Verschmutzung liebenswerte Patina, wann ein Fleck?

Ein Fleck ist Schmutz, der sich partiell in den Porenräumen zwischen den Mineralien abgelagert. Wir nehmen einen Fleck allerdings nur dann wahr, wenn sich der Schmutz neben einem transluzenten Mineral ablagert, denn nur das transluzente Material ist lichtdurchlässig. Weißer Marmor ist beispielsweise besonders reich an transluzenten Mineralien. Granit wird meist als nicht empfindlich eingestuft, enthält aber ebenfalls transluzente Mineralien, wie Quarz oder Feldspat und ist daher in der Regel ebenfalls von Fleckbildung betroffen.

Was ein Fleck ist, liegt also im Auge des Betrachters?

Richtig, und genau hier liegt die Krux: Die gültigen Regelwerke untersuchen vor allem die bauphysikalischen Eigenschaften von Naturstein. Der weitaus größere Teil aller Streitfälle resultiert jedoch aus dem Auftreten von Flecken. Die derzeit gültigen Normen sehen hier eine rein subjektive Betrachtung vor. Bei der Bewertung nach der DIN EN16301 soll eine Begutachtung von drei Personen und unabhängig voneinander durchgeführt werden. Das ändert aber nichts daran, dass es eine rein subjektive Bewertung ist! Aus diesem Grund haben wir nach einem neuen Ansatz gesucht, nach einer Methode, die objektiv messbare Ergebnisse liefert. Dieses Ziel haben wir mit einem optischen Instrument erreicht, dem Kolorimeter. Das Kolorimeter misst Farbabweichungen und kommt zum Beispiel in der Lackindustrie oder der Lebensmittelchemie zum Einsatz.

Wie muss ich mir das vorstellen?

Mit dem Kolorimeter bestimmen wir zunächst Farbtemperatur und -intensität des Prüfkörpers, zum Beispiel einem Red Balmoral. Die erste Messung erfolgt auf der Platte ohne Fleck. Dann bringen wir verschiedene Fleckbildner – Zitronensäure, Rotwein, Öl – in einer exakt dosierten Menge auf. Nach einer bestimmten Zeit – 3 Minuten, 30 Minuten und 24 Stunden – wird der Überschuss abgenommen. Was zurück bleibt, ist der Fleck. Mithilfe des Kolorimeters messen wir nun die Verfärbung und vergleichen sie mit den Ausgangswerten. Anders als die DIN EN16301, die eine rein subjektive Betrachtung ist, haben wir mit dem Kolorimeter also eine objektive Betrachtung.

Mit dem neuen Verfahren lassen sich Veränderungen an der Materialoberfläche feststellen, die für das bloße Auge nicht erkennbar sind?

Richtig. Außerdem ermöglicht die Kenntnis der gesteinsspezifischen Parameter eine dosierte Anwendung der jeweiligen Produkte für Präventivmaßnahmen und zur Fleckentfernung und – vor allem – eine objektive Einschätzung beziehungsweise Bewertung des möglichen Einsatzbereichs eines Natursteins mit und ohne entsprechende Behandlung.

Wie kommt es zu den Zeitintervallen 3 Minuten, 30 Minuten und 24 Stunden?

Diese Zeiträume entsprechen der Nutzung von Immobilien: Innerhalb von 3 Minuten wird normalerweise im privaten Haushalt eine versehentlich verschüttete Substanz entfernt. 30 Minuten entsprechen dem Zeitraum, innerhalb dessen bei gewerblich genutzten Immobilien eine gleitfördernde Substanz im Rahmen der Sorgfaltspflicht entfernt werden sollte – wenn also zum Beispiel im Supermarkt eine Saftflasche herunterfällt und zerbricht. Im Hotel ist es wiederrum so, dass das Personal in der Regel einmal täglich reinigt, also alle 24 Stunden.

An wen richten Sie sich mit Ihren Untersuchungsergebnissen?

Wichtig ist diese Methode für alle Fachleute, die mit Naturwerkstein und dessen Auswahl zu tun haben. Dazu zählen Steinbruchbetreiber, Natursteinverarbeiter und -händler, Planer und Architekten, Bauträger, Verlege- und Dienstleistungsbetriebe von Naturstein ebenso wie Restauratoren und spezialisierte Reinigungsunternehmen. Durch SCM Staincheck Method erhalten sie präzise Informationen über die Reaktion des Steins in Bezug auf die Wirkung von fleckbildenden Substanzen. Die natürlichen Gegebenheiten des Steins und deren Optimierung durch Fila-Produkte können mit messbaren Werten aufgezeigt werden. Diese Dokumentation kann im Schriftverkehr mit dem Auftraggeber zur Erfüllung der Hinweispflicht gemäß VOB-Werkvertrag verwendet werden.

Herr Hill, wir danken Ihnen für das Gespräch.

 

Mehr zum Thema Fleckempfindlichkeit von Naturstein lesen Sie in STEIN im Februar 2016.

Könnte dich auch interessieren

Das fliegende Auge

Stein Magazin
Sanierens und Erhaltens von Baubestand haben sich Drohnen schon vielfach bewährt. Foto: Geospector
Sanierens und Erhaltens von Baubestand haben sich Drohnen schon vielfach bewährt. Foto: Geospector

In unsere neuen STEIN-Serie „Chancen nutzen“ teilen wir unser Wissen über Vorgehensweisen, die Unternehmen nutzen können, um langfristig erfolgreich zu sein. In der ersten Folge dreht sich alles um den Blick von oben. Drohnen ermöglichen Inspektionen, Aufmaße und Dokumentationen von Steinbrüchen oder Fassaden.

Unbemannte Fluggeräte, englisch Unmanned Aircraft Systems oder Unmanned Area Vehicles (UAS, UAV), populär meist „Drohnen“ oder „Multicopterd“ genannt, werden inzwischen in zahlreichen Bereichen des Bauens, Sanierens und Erhaltens von Baubestand eingesetzt. Mit einer visuellen Digital- oder Wärmebildkamera oder einem 3-D-Laserscanner ausgestattet, können ferngesteuerte Drohnen Steinbrüche, Fassaden oder Dachflächen inspizieren oder geometrisch erfassen, Schäden lokalisieren und dokumentieren, Energieverluste aufdecken und vieles mehr.

Sollen Bau-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen erfolgreich sein, müssen sie sorgfältig vorbereitet und geplant werden. Aktuelle und verlässliche Bestandsdaten sind die wichtigste Grundlage einer umsichtigen Planung. Terrestrische Aufmaßverfahren wie die Tachymetrie, das Laserscanning oder die Fotogrammetrie erfassen nur jene Bereiche, die vom Boden oder von der umgebenden Bebauung aus zugänglich und sichtbar sind. Dachflächen und andere unzugängliche Bereiche der Gebäudefassade lassen sich geometrisch und fotografisch nicht oder nur unzureichend erfassen.

Drohnen können über die luftbildgestützte Fotogrammetrie oder 3-D-Laserscanner Bauwerke und andere Objekte lückenlos geometrisch vermessen und werden deshalb manchmal auch parallel eingesetzt: Aus perspektivisch entzerrten Luftbildern lassen sich zentimetergenaue und maßstabsgerechte Dachaufsichten oder Fassadenansichten erstellen. Werden die Luftbilder fotogrammetrisch ausgewertet, lassen sich daraus 2-D-Pläne oder dreidimensionale Modelle der Gebäudehülle erstellen. Diese können als Grundlage für Planungen, Kostenberechnungen, Ausschreibungen oder Visualisierungen verwendet werden.

Mit speziellen 3-D-Laserscannern ausgestattete Drohnen, können das Umfeld rasterförmig in Sekundenschnelle abtasten und dabei Millionen von 3-D-Messpunkten, sogenannte „Punktwolken“ erzeugen. Dabei speichern sie die Geometriedaten aller umgebenden Objekte als räumliche Koordinatenwerte ab. Eine integrierte Digitalkamera erzeugt zusätzlich 360-Grad-Fotopanoramen und erfasst Gebäudehüllen nahezu lückenlos. Messdrohnen sind auch in der Lage, von Halden, Kies- und Schottergruben, Deponien oder Steinbrüchen zunächst Orthogonalfotos oder 3-D-Laserscans und daraus 2-D-Lagepläne, 3-D-Geländemodelle, Massen und Volumen zu generieren, ohne dabei den laufenden Betrieb zu stören oder Personen zu gefährden.

Lesen Sie mehr in der STEIN 8/2020.

Im Gespräch statt im Gerede

Stein Magazin

Gestorben wird immer. Aber nicht mehr genug, schreibt Henning Sußebach am 3. November in der Wochenzeitung »Die Zeit«. Er kommt dann zu dem Schluss, dass viele Bürger ihre Asche lieber verstreuen, als ein Grab zu kaufen. Sußebach formuliert ein Problem, mit dem sich auch das Steinmetzhandwerk auseinandersetzen muss: Sogar Friedhöfe können sterben. Zum Leben brauchen sie Tote. Die werden aber auf den herkömmlichen Friedhöfen immer weniger. Sie haben Konkurrenz bekommen. Die Menschen in einer »Multioptionsgesellschaft« möchten sich nicht mehr dem schematischen Schachbrettmuster der Friedhöfe fügen. Friedhöfe sind heute nur eine Option unter ganz verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten.

Die Folgen sind klar: kein Friedhof, kein Grab, kein Stein. Das Steinmetzhandwerk ist gefordert. Grabzeichen können mit dazu beitragen, Friedhöfe am Leben zu halten. Allerdings: Diese Zeichen müssen einen Sinn, eine Botschaft, einen Wert für die Hinterbliebenen haben. »Blut indischer Kinder haftet an deutschen Grabsteinen« oder »Grabsteine aus Kinderarbeit stehen auf deutschen Friedhöfen«. Meldungen wie diese bringen die Zeichen am Grab ins Gerede. »Kinderarbeit bei Grabsteinen wieder erlaubt« stand am 16. Oktober in der Tageszeitung »Nürnberger Nachrichten«: In einem Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht die Nürnberger Friedhofsordnung gekippt. Die Stadt wollte sicherstellen, dass auf den städtischen Friedhöfen keine Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die von Kinderhänden geformt wurden. Ein Steinmetz klagte. Er gewann! Nur was? Wer soll überprüfen, unter welchen Bedingungen die Steine entstehen, fragten die Richter. Eine Zertifizierung mit verbindlichen Maßstäben muss her. Juristisch ist es nicht zu beanstanden.

Allerdings: Viele der Zertifikate zu sozialen oder ökologischen Standards sind in Bereichen kaum den Kleber wert, mit dem sie auf ein Produkt gepappt werden. Es liegt jetzt an jedem Handwerker selbst, welche Grabzeichen er anbietet und mit welchen Steinen er arbeitet. Das Produkt Grabstein ist wieder einmal im Gerede, statt im Gespräch zu sein. Das ist ärgerlich.

Willy Hafner’s Betreff aus STEIN im Dezember 2013.

Bild: Aeternitas e.V.