Skulptur des Monats: Hexendenkmal

Stein Magazin
Stele für die Opfer der Hexenverfolgung in Eichstätt an der Hinrichtungsstätte auf dem Hochgericht am ehemaligen Galgenberg

September 2015: Hexendenkmal in Eichstätt von Rupert Fieger. (Foto: Heinrich Stürzl)

 

Insgesamt waren es 241 Opfer, darunter 211 Frauen, der Rest Männer. Sie alle sind im Zuge der Hexenverfolgung in Eichstätt im bayerischen Altmühltal umgekommen. Heute steht am ehemaligen Galgenberg eine Naturstein-Stele. Sie soll an die Opfer der Hexenverfolgung zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert in Eichstätt gedenken.

 

„Außerhalb der Stadt zwischen Gräsern und Büschen wirkt die Skulptur recht unmotiviert. Die triste Kargheit am Ort des Rechts bzw. Unrechts kommt der Selbstreflexion aber zu gute“, sagt Steinmetz Rupert Fieger über seine Skulptur. Der 53-Jährige ist Steinmetz, Künstler und Philosoph in einer Person. Er spricht nicht nur in Symbolen, sondern arbeitet auch mit ihnen.

Der dunkle Block aus Granit symbolisiert den Hexenhammer – ein literarisches Werk zur Legitimation der Hexenverfolgung aus dem 15. Jahrhundert. Es ist die „dunkle Macht“ in Fiegers Werk. In ihrer Schwere prallt sie auf zerschellende Metallrohre, die als fragile Halme für das menschliche Leben stehen. Gehalten wird das Szenario durch eine längliche Stele aus Jura-Kalkstein – ein Material, das heller, aber auch weicher als Granit ist. „Es steht für die Heimat, für die Leute hier, für das Verwurzelte in der Gesellschaft“, erklärt der Steinmetz aus Eichstätt. Denn Jura-Kalkstein ist ein heimisches Material. Fieger bezieht es aus dem benachbarten Petersbuch. Er erklärt: „Der Stein ist ursprünglich am Meeresboden entstanden. Durch Ablagerungen von Skeletten von Kleinstlebewesen gewann er seine Masse.“

Rupert Fieger entwarf das Werk 2011. Initiiert und finanziert wurde das Werk durch einen politischen Ortsverband. Für die handwerkliche Umsetzung brauchte Fieger circa anderthalb Wochen. Wir haben das Werk aufgrund seiner Symbolkraft als Skulptur des Monats ausgewählt.

Mehr über Rupert Fieger erfahren Sie auf seiner Homepage.

None
Steinmetz Rupert Fieger
Könnte dich auch interessieren

Das fliegende Auge

Stein Magazin
Sanierens und Erhaltens von Baubestand haben sich Drohnen schon vielfach bewährt. Foto: Geospector
Sanierens und Erhaltens von Baubestand haben sich Drohnen schon vielfach bewährt. Foto: Geospector

In unsere neuen STEIN-Serie „Chancen nutzen“ teilen wir unser Wissen über Vorgehensweisen, die Unternehmen nutzen können, um langfristig erfolgreich zu sein. In der ersten Folge dreht sich alles um den Blick von oben. Drohnen ermöglichen Inspektionen, Aufmaße und Dokumentationen von Steinbrüchen oder Fassaden.

Unbemannte Fluggeräte, englisch Unmanned Aircraft Systems oder Unmanned Area Vehicles (UAS, UAV), populär meist „Drohnen“ oder „Multicopterd“ genannt, werden inzwischen in zahlreichen Bereichen des Bauens, Sanierens und Erhaltens von Baubestand eingesetzt. Mit einer visuellen Digital- oder Wärmebildkamera oder einem 3-D-Laserscanner ausgestattet, können ferngesteuerte Drohnen Steinbrüche, Fassaden oder Dachflächen inspizieren oder geometrisch erfassen, Schäden lokalisieren und dokumentieren, Energieverluste aufdecken und vieles mehr.

Sollen Bau-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen erfolgreich sein, müssen sie sorgfältig vorbereitet und geplant werden. Aktuelle und verlässliche Bestandsdaten sind die wichtigste Grundlage einer umsichtigen Planung. Terrestrische Aufmaßverfahren wie die Tachymetrie, das Laserscanning oder die Fotogrammetrie erfassen nur jene Bereiche, die vom Boden oder von der umgebenden Bebauung aus zugänglich und sichtbar sind. Dachflächen und andere unzugängliche Bereiche der Gebäudefassade lassen sich geometrisch und fotografisch nicht oder nur unzureichend erfassen.

Drohnen können über die luftbildgestützte Fotogrammetrie oder 3-D-Laserscanner Bauwerke und andere Objekte lückenlos geometrisch vermessen und werden deshalb manchmal auch parallel eingesetzt: Aus perspektivisch entzerrten Luftbildern lassen sich zentimetergenaue und maßstabsgerechte Dachaufsichten oder Fassadenansichten erstellen. Werden die Luftbilder fotogrammetrisch ausgewertet, lassen sich daraus 2-D-Pläne oder dreidimensionale Modelle der Gebäudehülle erstellen. Diese können als Grundlage für Planungen, Kostenberechnungen, Ausschreibungen oder Visualisierungen verwendet werden.

Mit speziellen 3-D-Laserscannern ausgestattete Drohnen, können das Umfeld rasterförmig in Sekundenschnelle abtasten und dabei Millionen von 3-D-Messpunkten, sogenannte „Punktwolken“ erzeugen. Dabei speichern sie die Geometriedaten aller umgebenden Objekte als räumliche Koordinatenwerte ab. Eine integrierte Digitalkamera erzeugt zusätzlich 360-Grad-Fotopanoramen und erfasst Gebäudehüllen nahezu lückenlos. Messdrohnen sind auch in der Lage, von Halden, Kies- und Schottergruben, Deponien oder Steinbrüchen zunächst Orthogonalfotos oder 3-D-Laserscans und daraus 2-D-Lagepläne, 3-D-Geländemodelle, Massen und Volumen zu generieren, ohne dabei den laufenden Betrieb zu stören oder Personen zu gefährden.

Lesen Sie mehr in der STEIN 8/2020.

Im Gespräch statt im Gerede

Stein Magazin

Gestorben wird immer. Aber nicht mehr genug, schreibt Henning Sußebach am 3. November in der Wochenzeitung »Die Zeit«. Er kommt dann zu dem Schluss, dass viele Bürger ihre Asche lieber verstreuen, als ein Grab zu kaufen. Sußebach formuliert ein Problem, mit dem sich auch das Steinmetzhandwerk auseinandersetzen muss: Sogar Friedhöfe können sterben. Zum Leben brauchen sie Tote. Die werden aber auf den herkömmlichen Friedhöfen immer weniger. Sie haben Konkurrenz bekommen. Die Menschen in einer »Multioptionsgesellschaft« möchten sich nicht mehr dem schematischen Schachbrettmuster der Friedhöfe fügen. Friedhöfe sind heute nur eine Option unter ganz verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten.

Die Folgen sind klar: kein Friedhof, kein Grab, kein Stein. Das Steinmetzhandwerk ist gefordert. Grabzeichen können mit dazu beitragen, Friedhöfe am Leben zu halten. Allerdings: Diese Zeichen müssen einen Sinn, eine Botschaft, einen Wert für die Hinterbliebenen haben. »Blut indischer Kinder haftet an deutschen Grabsteinen« oder »Grabsteine aus Kinderarbeit stehen auf deutschen Friedhöfen«. Meldungen wie diese bringen die Zeichen am Grab ins Gerede. »Kinderarbeit bei Grabsteinen wieder erlaubt« stand am 16. Oktober in der Tageszeitung »Nürnberger Nachrichten«: In einem Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht die Nürnberger Friedhofsordnung gekippt. Die Stadt wollte sicherstellen, dass auf den städtischen Friedhöfen keine Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die von Kinderhänden geformt wurden. Ein Steinmetz klagte. Er gewann! Nur was? Wer soll überprüfen, unter welchen Bedingungen die Steine entstehen, fragten die Richter. Eine Zertifizierung mit verbindlichen Maßstäben muss her. Juristisch ist es nicht zu beanstanden.

Allerdings: Viele der Zertifikate zu sozialen oder ökologischen Standards sind in Bereichen kaum den Kleber wert, mit dem sie auf ein Produkt gepappt werden. Es liegt jetzt an jedem Handwerker selbst, welche Grabzeichen er anbietet und mit welchen Steinen er arbeitet. Das Produkt Grabstein ist wieder einmal im Gerede, statt im Gespräch zu sein. Das ist ärgerlich.

Willy Hafner’s Betreff aus STEIN im Dezember 2013.

Bild: Aeternitas e.V.