Bildungswoche der Steinmetzmeister in Österreich

Stein Magazin

Zum 32. Mal findet die Bildungswoche der Steinmetzmeister statt. Vom 25. bis 27. Januar 2017 organisiert das Steinzentrum Hallein einen dreitägigen Ausflug zum Seeblickhotel am österreichischen Grundlsee. Die Teilnehmer erwarten Ganztagsseminare mit verschiedenen Vorträgen zu unterschiedlichen Fachgebieten.

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Die nächste Bildungswoche findet im Seeblickhotel am Grundlsee mit wunderschönem Bergpanorama statt. (Foto: Seeblickhotel Grundlsee)
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Die Preisträger des Wettbewerbs „Der Steinmetz in der Denkmalpflege“ und des österreichischen Grabmalpreises von der Bildungswoche 2016. (Foto: Wilfried Hummel)
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Bei der diesjährigen Bildungswoche wurde der Putzmatz an Ernst Schumacher verliehen: BIM Wolfgang Ecker, Ernst Schumacher und BIM-Stv. Norbert Kienesberger (v.l.n.r.). (Foto: Wilfried Hummel)
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Hannes Lapitz, Anna Singer und Martin Schmeiser (v.l.n.r.) besuchten im Rahmen der Bildungswoche 2016 den Messestand der Steinmetze auf der Monumento. (Foto: Steinzentrum)

Das bunte Rahmenprogramm der Bildungswoche

Seit 2003 veranstaltet das Steinzentrum Hallein jährlich die Bildungswoche. Das Projekt hat zum Ziel, dass „Steinmetzbetriebe in der Winterzeit zusammenkommen, den Gedankenaustausch pflegen und auch junge Steinmetze für Ihre Arbeiten geehrt werden“, erklärt Anna Singer, Geschäftsführerin des Steinzentrum Hallein. An der Bildungswoche nehmen unter anderem ausgewählte österreichische und bayerische Steinmetzbetriebe, das Bundesdenkmalamt, Ausbildungsschulen sowie zahlreiche Verbände teil.

Am Mittwoch wird unter anderem über die Trittsicherheit von Böden und Stufen sowie über den „Wandel der christlichen Grabmalkultur in den verschiedenen Epochen“ referiert. Am Ende des Tages wird der Designpreis 2017, der seit 2010 vergeben wird, verliehen. Der Preis „richtet sich an die österreichischen Betriebe, die außergewöhnliche Ideen mit Kunden umsetzen und gezielt daran arbeiten, die Begeisterung für Naturstein weiterzutragen“, teilt Singer mit. Im Anschluss findet der traditionelle Festabend mit Putzmatzverleihung statt.

Themen wie mittelalterliche Steinskulpturen im Raum Wien und Nanotechnologie stehen auf dem Programm des zweiten Tages. Alle Teilnehmer können zudem aktiv an der Diskussionsrunde „Überarbeitung des Rahmenkollektivvertrags“ teilnehmen und ihre Gedanken austauschen. Am Abend ist eine Fackelwanderung zur Blaa Alm mit einem zünftigen Einkehrschwung und Hüttenabend geplant.

Auch für den letzten Tag der Bildungswoche haben sich die Organisatoren etwas Neues einfallen lassen. So ist es am Freitag möglich, einen Skitag im Losergebiet zu genießen. Es wird ein Bustransfer zur Verfügung gestellt, der alle Skifahrer direkt ins Skigebiet bringen wird. Nicht-Skifahrer können als Alternative das Ausseerland erkunden oder im Wellnessbereich des Hotels entspannen.

Erfahren Sie mehr über die Bildungswoche.

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Wie wird der Preis von Zusatzleistungen, Vertragsänderungen und Mengenmehrungen berechnet?

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Lehrbeauftragter a.D. für Baurecht in München. Foto: privat
Lehrbeauftragter a.D. für Baurecht in München. Foto: privat

Neue Rechtssprechung: Kommt es bei der Vertragsabwicklung zu Leistungsänderungen oder Mengenmehrungen, und haben die Vertragspartner einen VOB-Vertrag geschlossen, so galt bisher der Grundsatz: „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“. Im Klartext: Auch für eine angeordnete Vertragsänderung oder für Mengenmehrungen in einzelnen Positionen ist bei der Berechnung des Preises für diese Leistungen von den Preisermittlungsgrundlagen des Hauptangebots auszugehen. Sind diese gut, bleibt auch der Nachtragspreis gut. Bei schlechten Ausgangspreisen muss der Auftragnehmer unter Umständen draufzahlen. Dieses Prinzip wurde nun von der Rechtsprechung „gekippt“.

Rechtsanwalt Dr. Olaf Hofmann, Lehrbeauftragter a.D. für Baurecht in München. Foto: privat

Der BGH hatte folgenden Fall zu entscheiden:

Bei einem VOB-Einheitspreisvertrag über die Herstellung von Fassadenarbeiten kam es bei der Position „Fassadendämmung“ zu Mehrmengen von deutlich über zehn Prozent. Der Auftragnehmer berechnet in seiner Schlussrechnung auch für die Mehrmengen den für ihn „sehr guten“ vertraglich vereinbarten Einheitspreis und beruft sich hierbei auf § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B, wonach auch für die Mehrmenge der vertragliche Einheitspreis maßgeblich ist. Lediglich dann, wenn etwaige Ersparnisse festzustellen sind oder wenn der Auftragnehmer Mehrkosten (zum Beispiel höhere Einkaufspreise für das Material, höhere Lohnkosten) nachweisen kann, ändert sich dieser vertragliche Ausgangspreis. Weil weder Ersparnisse noch Mehrkosten angefallen seien, gelte somit der Vertragspreis.

Hat der Auftragnehmer recht?

Die Entscheidung Der BGH hat hierzu mit Urteil vom 21. November 2019, Baurechts- Report 2020, Seite 1 Folgendes ausgeführt:
1. Der Anspruch auf Bildung eines neuen Preises setzt nur voraus, dass die ausgeführte Menge den im Vertrag angegebenen Mengenansatz um mehr als 10 % überschreitet und eine Partei die Vereinbarung eines neuen Preises verlangt.

2. Können sich die Vertragspartner auf den neuen Preis nicht einigen, erfolgt die Bildung des neuen Preises für die Mehrmenge „nach tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge“.

Hinweise für die Praxis

1. Das VOB- Prinzip „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ ist somit nicht mehr gültig.
2. Dieses Prinzip gilt natürlich nicht nur dann, wenn der Auftragnehmer einen „guten“ Einheitspreis hat, sondern sich beispielsweise beim Vertragspreis zu seinen Ungunsten verkalkuliert hat. Nun kann er für die Mehrmenge einen angemessenen Preis fordern, diesen also nach „tatsächlich erforderlichen Kosten“ berechnen.
3. Inzwischen gibt es weitere Urteile, wonach auch für die Berechnung des Preises von Zusatzleistungen und Vertragsänderungen die Preisermittlungsgrundlagen des bisherigen Vertragspreises nicht mehr maßgeblich sind. Vielmehr richtet sich auch hier der neue Preis nach den „tatsächlich erforderlichen Kosten“ (siehe OLG Brandenburg vom 22.04.2020, Baurechts-Report 2020, Seite 22).

Grabmal + Sakralbau – Der Stein im November 2023

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Grabmal + Sakralbau, Coverbild: Ana Barros
Coverbild: Ana Barros

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