04.07.2019

Branchennews

Bundesverwaltungsgericht bestätigt zweijährige Mindestruhezeit von Urnengräbern




Gericht: Kurze Frist verletzt den postmortalen Persönlichkeitsschutz nicht



Das Gericht gibt der Stadt Olching bei München Recht – eine Frau hatte wegen Verletzung der Menschenwürde gegen die Friedhofssatzung geklagt.

Der Rechtsstreit, den die bayrische Stadt Olching und eine Einwohnerin bis vors Bundesverwaltungsgericht ausgetragen haben, illustriert, wie sehr die Friedhofskultur sich wandelt. Aber auch, dass dieser Wandel nicht die Vorstellungen der gesamten Gesellschaft widerspiegelt. Olching hat 2016 die Mindestruhezeit bei Urnengräbern auf zwei Jahre verkürzt. Danach erfolgt, wenn die Angehörigen das Grab nicht weiter zahlen wollen, die Umbettung in ein Massengrab. Rechtlich okay: In manchen Bundesländern müssen Erd- und Urnengräber gleichbehandelt werden, in Bayern nicht.

Die Klägerin, eine Einwohnerin aus Olching, wollte die kurze Mindestruhezeit aber nicht hinnehmen. Sie sah die Totenruhe gestört. Der Verwaltungsgerichtshof München urteilte daraufhin Anfang 2018, Angehörige könnten ja durchaus längere Verträge abschließen. Wenn sie es nicht täten, bestehe wohl “erkennbar kein Bedürfnis mehr für einen individuellen Ort der Totenehrung und der Trauerbewältigung”.

Die Klägerin ging in Revision, das Bundesverwaltungsgericht folgt aber nun dem Urteil aus München. Die Regel verletze weder den postmortalen Persönlichkeitsschutz noch das Gebot der Totenruhe.

Urnenbeisetzung im Weinberg

In Deutschland sind aktuell 67 Prozent der Bestattungen Urnenbeisetzungen. Der Trend geht eindeutig weg von den Erdbestattungen – und vielerorts auch: weg vom Friedhof generell. Friedwälder und -wiesen sind inzwischen bekannt. Etwas Neues ist der erste Friedweinberg Deutschlands. Guido Braun, Bürgermeister in Nordheim am Main, hat ihn kürzlich eingeweiht. Er bietet Platz für 1.500 Urnen, acht Stück um jeden Rebstock. Der Friedweinberg war bereits als Friedhofs-Erweiterungsfläche eingeplant. Die Idee, ihn zu belassen und als alternative Bestattungsfläche anzubieten, war deshalb naheliegend, meint der Bürgermeister – es gebe in der Region viele Weinbauer-Familien.

Widerstand gegen das Projekt habe sich nicht geregt. Im Sommer lässt der Bürgermeister die Fruchtansätze der Rebstöcke entfernen. Die Optik des Weinbergs soll so zur Geltung kommen, ohne dass die Trauben beispielsweise Wespen anlocken. Ums Geld geht es den Angehörigen der sieben Verstorbenen, die bereits bestattet wurden, wohl eher nicht: Ein Urnenplatz auf dem Weinberg kostet für die zehn Jahre Mindestruhezeit 496 Euro. Nebenan, auf dem Friedhof, bezahlen Angehörige für ein Erdgrab mit 20 Jahren Mindestruhefrist insgesamt 480 Euro.

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