24.03.2020

Baustelle

Corona keine Ausrede: Kommunen müssen gemäß neuem Erlass Baurechnungen zahlen – Interview mit HDB-Hauptgeschäftsführer Dieter Babiel


STEIN hat aktuell zu diesen Entwicklungen den Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) Dieter Babiel befragt:

Es war einer der bauwirtschaftlichen Aufreger der jüngsten turbulenten Corona-Tage: Am Morgen des 18. März 2020 hatten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Verband Beratender Ingenieure (VBI) in einer gemeinsamen Pressemitteilung angeprangert, dass sich Ingenieurbüros und Bauunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet beschwerten, dass manche Kommunen Rechnungen für bereits geleistete Aufträge nicht begleichen wollen – und dies zum Teil sogar schriftlich mit Hinweis auf laufende Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft begründeten (STEIN berichtete online im aktuellen Corona-Krisenticker für die Branche unter www.stein-magazin.de/corona-was-nun).

Die Intervention hat sich offenbar gelohnt, denn nun hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen Erlass getätigt, der den Institutionen der Öffentlichen Hand, wie eben Kommunen und anderen öffentlichen Auftraggebern, vorschreibt, dass sie in aller Regel ihre offenen Rechnungen begleichen müssen – Corona-Krise hin oder her. Auch Argumente wie dass derzeit niemand in der Buchhaltung säße, der elektronische Abrechnungen tätigen könne, niemand auf die Baustelle kommen könne zur Abnahme oder Ähnliches zählen nicht mehr. Das wichtige Dokument im Sinne der ausführenden Betriebe haben wir für Sie hier online gestellt, es heißt Erlass Aktenzeichen 70406/21#1 (einfach auf den Namen klicken oder den Link hier benutzen):
http://www.stein-magazin.de/wp-content/uploads/sites/4/2020/03/2020_03_23_BWI7-70406_211_Bauvertragsrecht_Corona.pdf 

STEIN: Normalerweise gilt die Öffentliche Hand als solider Kunde. Wie Sie verlautbaren ließen, sperren sich aber nun einige Kommunen, Rechnungen für bereits erledigte Aufträge zu bezahlen – und verweisen teilweise sogar offen darauf, es gebe ja nun staatliche Rettungsschirme für Betriebe. Wie schätzen Sie dieses Verhalten bzw. die Motivation dahinter ein?

Dieter Babiel: Es ist aus unserer Sicht erforderlich, dass der Bund einen Schutzschirm für die Bauwirtschaft einrichtet, aus dem die Auftraggeber Kosten bezahlen können, die auf die Störungen und Verzögerungen durch das Corona-Virus zurückzuführen sind. Ebenfalls sollten vom Bund Mittel bereitgestellt werden, die die Kosten einer geordneten Einstellung von Baumaßnahmen auf Anordnung des Auftraggebers gewährleisten. Damit sollten auch Vertragsstrafen bzw. Schadensersatzansprüche aufgrund von Bauzeitverlängerungen hinfällig werden. Gerade öffentliche Auftraggeber sollten daher durch Aufrechterhaltung der Infrastrukturbaustellen Verantwortung für das Land übernehmen, die Weiterführung dieser Wertschöpfungskette aufrecht zu erhalten. Sie ist zudem eine wichtige Stütze der aktuellen Binnenwirtschaft. So ist es möglich, in diesen schwierigen Zeiten einen Teil der Wirtschaft aufrecht zu erhalten und weiterhin dafür sorgen, dass das Recht auf Wohnen und Versorgung gewährleistet bleibt. Deshalb müssen Insolvenzen vermieden werden. Zahlungen zurückzuhalten, in solch einer schwierigen Lage, ist nicht vertretbar.

Nachdem Sie als Verbände (HDB und VBI in gemeinsamer Pressemitteilung am 18.03.2020) dieses Verhalten der Kommunen scharf verurteilen, gibt es mittlerweile erste Reaktionen von Seiten der Auftraggeber/der Öffentlichen Hand auf kommunaler Ebene, auf Ebene der Landesregierungen und auf Bundesebene?

Ja, gibt es. Durch den Erlass Aktenzeichen 70406/21#1 hat die Bundesregierung gezeigt, dass sie die Probleme erkannt hat und gemeinsam mit der Bauwirtschaft in einer solch schwierigen Situation Seite an Seite steht. Dies begrüßen wir außerordentlich.

Wie bewerten Sie die drohenden Folgen dieses Verhaltens der öffentlichen Auftraggeber, zum einen wirtschaftlicher Natur, zum anderen hinsichtlich eines Vertrauensverlusts zwischen den ausführenden Betrieben und Lieferanten und ihren Kunden auf kommunaler Ebene?

Solch ein Verhalten ist einfach inakzeptabel. Das würde schwerwiegende Folgen für die zukünftige Zusammenarbeit hervorbringen. Deswegen ist es sehr gut, dass die Bundesregierung den Ernst der Lage erkannt hat und uns hier unterstützt.

Das Interview führte Philipp Neuman

Scroll to Top