Das neue Bremer Bestattungsgesetz: Steinmetze adé?

Stein Magazin

Seit Anfang 2015 gilt in Bremen ein neues Bestattungsgesetz – es gibt eine weitere Ausnahme des Friedhofszwangs. Neben der Seebestattung und zugelassenen Familiengruften ist es nun erlaubt, die leiblichen Überreste in Form von Asche auf schriftlichen Wunsch des Verstorbenen hin auf privatem Grund zu verstreuen. STEIN sprach mit der Staatsrätin beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen Gabriele Friderich über Chancen, die im neuen Gesetz liegen, auch für Steinmetzen.

Gibt es schon viele Anfragen, die Asche Verstorbener an einem privaten Ort außerhalb des Friedhofs zu verstreuen?

Es gab schon rund 25 Anfragen. Etwa 20 wurden vom zuständigen Amt für Rechtsmedizin auch genehmigt.

Wie geht man vor, um eine Genehmigung zu erhalten?

Der letzte Wohnort des Antragstellers muss in Bremen gewesen sein. Nachweis kann beispielsweise der Personalausweis, die Sterbeurkunde oder ein Steuerbescheid sein. Zudem wird eine schriftliche Verfügung über den Ausbringungsort benötigt, d.h. über das private Grundstück, auf dem die Asche verstreut werden soll. Hier kann ein Grundbucheintrag oder eidesstaatliche Versicherungen der Eigentümer angeführt werden. Der Verstorbene bestimmt denjenigen, der die Totenfürsorge übernehmen soll. Dieser muss hinterher eidesstaatlich erklären, dass er die Asche auf dem dafür bestimmten, privaten Grund ausgebracht hat.

Nun hört man immer wieder von Problemen bei einem Grundstückswechsel oder aber wegen fehlender Kontrollmöglichkeiten.

Solche Probleme sind uns so nicht bekannt. Das Gesetz ist ja erst seit Anfang des Jahres in Kraft. Aber grundsätzlich muss man sagen: Wenn Asche eines Toten auf privatem Grund verstreut wird, entsteht keine Last im Grundbuch. Es handelt sich zwar um menschliche Überreste, die mit Achtung ausgebracht werden sollten. Jedoch ist Asche eben Asche. Bei Seebestattungen, die in Bremen ebenfalls erlaubt sind, gibt es da auch keine Probleme. Die Asche wird verstreut und geht über in den natürlichen Kreislauf der Erde. Der Besitzer eines Grundstückes muss sich selbst überlegen, welche Qualität er einer privaten Bestattung bzw. Ausbringung auf diesem einräumt. Das liegt nicht in der Hand des Gesetzgebers. Auch der Umgang mit dem Ort der Trauer nicht. Die Angehörigen sollten bei Verkauf ggf. mit dem neuen Eigentümer Vereinbarungen treffen, ob und wie ein Besuch der Gedenkstätte noch möglich ist.
Zum Thema Kontrolle: Eine Kontrolle ist gar nicht notwendig, weil es eher abwegig ist, dass die Urne auf dem Kaminsims aufbewahrt wird. Zunächst muss die Person, die die Totenfürsorge übernimmt, eine eidesstaatliche Erklärung unterschreiben. Wenn sie die Asche nicht ausbringt, leistet sie einen Meineid. Wer geht dieses Risiko ein – trotz geringer Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden? Gleichzeitig entsteht ein moralisches Dilemma. Denn der oder die Sterbende plant mit dem zur Fürsorge bestimmten Menschen die Beisetzung nach dem Tode. Entweder man handelt dem Wunsch des Sterbenden zuwider, indem man die Überreste aufbewahrt, oder man verschwört sich mit ihm. Dann fordert er aber einen hohen Preis von seinem Fürsorger.

Werden durch das neue Bestattungsgesetz den am Friedhof tätigen Gewerken und der Friedhofsverwaltung selbst nicht Steine in den Weg gelegt – schließlich sind finanzielle Einbußen absehbar?

Der Friedhof verändert sich. Aber rund 95 Prozent der Bürger wollen immer noch auf ihm bestattet werden. Die restlichen (maximal) fünf Prozent werden in etwa die private Ausbringung in Anspruch nehmen. Ein zentraler Ort der Trauer hat für Angehörige und Freunde eine wichtige Bedeutung.
Jedoch ist es unbedingt notwendig, dass die am Friedhof tätigen Gewerke wie Steinmetze oder Friedhofsgärtner die sich wandelnden Strukturen in ihre Unternehmensplanung einbeziehen. Denn unsere Bürger wünschen sich nicht nur eine Ausbringung auf Privatgrundstücken oder Seebestattungen, sondern der Trend geht hin zu pflegeleichten und kostengünstigen Urnenbestattungen oder Friedwäldern. Der Markt am Friedhof wandelt sich und mit diesem Wandel kann und muss man kreativ umgehen. Warum nicht Gedenksteine oder anderes für private Bestattungsorte anbieten? Bei der privaten Beisetzung gibt es noch keine festen Rituale. Wenn sich der Markt ändert, muss man eben flexibel und kreativ darauf reagieren. Das ist auch eine Chance, die man nutzen kann!
Grundsätzlich muss eine Landesregierung natürlich dem Wunsch der Bürger folgen und darf keinen Protektionismus bestimmter Berufsgruppen betreiben. Und der Wunsch nach einer Liberalisierung des Friedhofszwanges ist groß. Deutschland ist im Vergleich zu anderen Ländern wie den USA oder Tschechien in diesem Bereich relativ streng.

Wie reagieren die Landesregierungen deutschlandweit auf das Bremer Bestattungsgesetz?

Bremen spielt eine Vorreiterrolle für Gesamtdeutschland. Wir haben schon viele Anfragen verschiedener Länder, die von unseren Erfahrungen profitieren wollen. Das Gesetz trat ja am 1. Januar 2015 in Kraft. Seitdem beobachten wir natürlich genau, was passiert und wo wir ggf. Vorgänge optimieren können. So haben schon viele Bürger einen Antrag gestellt, obwohl sie – so komisch es klingt – noch nicht verstorben waren. Der Antrag kann erst eingereicht werden, wenn der Tod bereits eingetreten ist. Sonst müssten beispielsweise Grundstückverhältnisse oder die Totenfürsorge nach dem Tod erneut überprüft werden.

Welche Chancen und Probleme sehen Sie im neuen Bestattungsgesetz?

Wir haben die Freiheit gewonnen, eigenverantwortlicher zu entscheiden, was nach dem Tod mit uns geschieht. Einem privaten Gedenkort steht nichts mehr im Wege. Auch für die am Friedhof tätigen Gewerke eröffnen sich neue Möglichkeiten – wichtig ist ein kreativer Umgang mit Veränderung, dann kann eine positive Weiterentwicklung im persönlichen und unternehmerischen Sinne stattfinden.
Probleme ergeben sich vielleicht aus noch fehlenden Ritualen. Wie schafft man eine würdige Atmosphäre? Wer vollzieht die Trauerzeremonie und wie sieht eine solche explizit aus? Es birgt allein schon Probleme, die Urne in flüssiger Bewegung zu öffnen, um die Überreste verstreuen zu können. Welche Gesten oder Vorgehensweisen sind angemessen? Gerade hier können sich Pastoren, Bestatter, Friedhofsgärtner oder Steinmetze einbringen.

Wie würden Sie sich persönlich gerne bestatten lassen?

Ich kann mir gut vorstellen, dass meine Asche auf privatem Grund verstreut wird. Gleichzeitig wäre mir aber auch ein konkreter Ort des Andenkens wichtig – ein kleiner Gedenkstein sollte den Platz der Ausbringung zieren.

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Spurensuche auf Slate Islands

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Der Gedichtband „Schiefern“ von Esther Kinsky erkundet die Analogie von menschlicher Erinnerung und metamorphem Gestein. Foto: Suhrkamp

Der Gedichtband „Schiefern“

Der Gedichtband „Schiefern“ von Esther Kinsky erkundet die Analogie von menschlicher Erinnerung und metamorphem Gestein – eine sinnliche Suche nach Leblosem.

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Der Gedichtband „Schiefern“

Auf der Karte sind es kleine Flecken vor der Westküste Schottlands, so klein, dass es leicht ist, sie zu übersehen. Man muss sie gezielt aufsuchen, um sie zu finden. Man stößt nicht einfach auf sie. Die Inneren Hebriden Schottlands, eine Inselgruppe am oberen Zipfel des Britischen Königreichs, sind eine beliebte Reiseregion. Wer hierherkommt, sehnt sich nach dem Ursprünglichen, dem Wilden, dem Zerklüfteten. Nach salzigem Wind, der sich in Haaren und Kleidung verfängt und sie starr werden lässt. Nach dem Atlantik, dessen Wogen an das schwarze Gestein prallen. Gneise. Granit. Basalt. Schiefer.

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Genau dort, in diesem Gedankenraum, sind auch die Analogien zwischen etwas durch und durch Leblosem und Menschlichem zu finden. Nur wenige Menschen stecken in diesem dreiteiligen Band, das Menschliche jedoch fehlt ihm nicht. Es ist sogar ganz erstaunlich, wie sinnlich über Gischt tragende Wellen und „platten mit einer / oberfläche wie versteinerter leiser wellengang“ geschrieben werden kann, ohne in kitschige Romantik abzurutschen.

„Nature Writing“

Natur verleitet bereits seit dem 18. Jahrhundert Schriftsteller dazu, über sie als Hauptprotagonistin zu schreiben. „Nature Writing“ nennen sich im Angelsächsischen die ausschweifenden literarischen Beschreibungen von Bäumen, Wiesen, Blumen, Wolkenbrüchen. Auf Deutsch hat sich der Begriff der „Naturpoesie“ oder auch „Naturlyrik“ eingebürgert. Esther Kinsky sticht seit Jahren mit solcher Naturpoesie in der Literatur hervor.

2013 flicht sie in „Naturschutzgebiet“ ausgehend von einem verwahrlosten Stadtpark vier Gedichtzyklen über Verfall und Wachstum. Ordnet man Kinskys Werk nun der Gattung des „Nature Writing“ zu, widerspricht sie gern. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte sie einmal, sie sähe sich nicht in der Tradition des Nature Writing. Zu diffus sei dieser Begriff, zu ausufernd darin, was er umschließt und was nicht. „Nature Writing“ kann alles sein, sagt sie. Warum dann nicht auch ihre neueste Arbeit „Schiefern“, möchte man entgegenhalten?

Die Schichten der Zeit

Früh fällt in „Schiefern“ das Wort der Erinnerung „als raum der abwesenheiten, bewegt von der durchsichtigen hand unberechenbarer synapsen und unwägbarer verschiebungen von ablagerungen in den langsam entstandenen und vertieften furchen und falten des hirns“. Kinsky geht es um die Schichten der Zeit, die sich über Erinnerungen lagern. Erst ganz sacht, dann deutlicher zieht sie sprachliche Parallelen zwischen menschlichem Gedächtnis und der konservierten Geschichte auf der Oberfläche der Gesteinsbrocken, an der die Gezeiten und Zeiten vorübergingen, über Millionen von Jahren hinweg.

Im Stein liegt das Vergangene konserviert, sie müsse nur anhand seiner Falten abgelesen werden, als wäre der Stein ein alter, lieb gewonnener Greis, dessen verwittertes Gesicht die Spuren des Lebens tragen. Kinsky schreibt von „zeichen ohne hand und fuß / im stein auf die sich keiner / einen reim zu machen weiß / als den größtmöglicher vergangenheit“.

„Schiefern“ könnte die moderne Fortsetzung von Adalbert Stifters 1853 erschienenen Erzählungen „Bunte Steine“ sein und sich einreihen in die Titel „Granit“, „Kalkstein“ und „Turmalin“. Doch so tückisch idyllisch die detaillierten, biedermeierlichen Naturdarstellungen Stifters sind, so wenig lieblichheimelig sind auch Kinskys beschriebene Slate Islands. Die Kühle der Umgebung schneit in ihren Worten hindurch. Da liegt eine Härte in ihnen, die man sich nicht wegdenken möchte.

Information zum Buch

Esther Kinsky: Schiefern.
D: 24,00 Euro
A: 24,70 Euro
CH: 34,50 Schweizer Franken
Erschienen: 23.03.2020
Gebunden, 103 Seiten
ISBN: 978-3-518-42921-1

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