Datenschutz bei E-Mails

Stein Magazin

Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Weiteres an Dritte weiter gegeben werden. Dies gilt auch für gewerbliche E-Mails. Unternehmen müssen zum Beispiel darauf achten, in ihrem E-Mail-Verkehr keine Kundendaten so offenzulegen, dass andere Kunden diese erhalten. Das zeigen zwei Fälle.

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Fall 1: Bußgeld wegen eines offen lesbaren E-Mail-Verteilers

Die Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens hatte an Kunden eine E-Mail geschickt, die in ausgedrucktem Zustand zehn Seiten lang war. Davon umfassten neuneinhalb Seiten die E-Mail-Adressen der Empfänger und eine halbe Seite informierte die Leser darüber, dass ihr Anliegen zeitnah bearbeitet werde. Einige Kunden waren nicht begeistert, denn man konnte in der E-Mail-Adresse ihren Namen erkennen.

Es kam zu Beschwerden beim Bayerischen Landesamt für Datenschutz, das ein Bußgeld verhängte. Urteil: Es handelt sich bei den E-Mail-Adressen um personenbezogene Daten. Diese dürften an Dritte nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage weitergegeben werden. Das Bußgeld wurde angesichts der großen Anzahl der Adressen verhängt. Unsichtbar sind die Adressen nur bei Eintragung in das »BCC«-Feld (BCC=»Blind Carbon Copy«).

Bei Eintragung in das »An«- oder das »CC«-Feld kann jeder die anderen Empfängeradressen sehen – und dies ist unzulässig. Das BayLDA kündigte an, in ähnlichen Fällen weitere Bußgelder zu verhängen – nicht nur gegen den zuständigen Mitarbeiter, sondern wegen mangelhafter Unterweisung auch gegen die jeweilige Unternehmensleitung.

(Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Pressemitteilung vom 28. Juni 2013)

Fall 2: Verwendung von Daten früherer Kunden

Hat ein Kunde die Zusammenarbeit aufgekündigt, darf seine Adresse nicht erinfach weiter genutzt werden, um ihm Werbung des Unternehmens zu schicken. Dies geht aus einem Urteil des OLG Karlsruhe hervor. In diesem Fall ging es um einen Stromanbieter, der durch die über ein Konkurrenzunternehmen erfolgte Kündigung vom Anbieterwechsel einiger Kunden erfahren hatte. Daraufhin erhielten diese Werbung mit einer direkten Gegenüberstellung der Tarife beider Anbieter und der Aufforderung, doch zurück zu wechseln.

Urteil: Das Gericht sah darin eine unzulässige Verwendung personenbezogener Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes und einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß. Die betreffenden Personen sind keine Kunden des ersten Stromanbieters mehr. Dieser dürfe ihre Adressdaten daher auch nicht ohne ihre Einwilligung für individuelle Werbeschreiben nutzen.

(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09. Mai 2012, Az. 6 U 38/11)

Quelle: D.A.S.-Rechtsschutzversicherungen, Bild: Rock1997/wikipedia.org

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Armierte Trennlage

Bei der Verlegung im Außenbereich sind Trennlagen mit Knicken und Falten nicht nur unschön, auch wird der Abfluss von Sickerwasser auf der Abdichtung verzögert. Daher hat Gutjahr die armierte Trennlage AquaDrain TR neu entwickelt. Das Armierungsgewebe ist besonders formstabil und verhindert, dass die Trennlage beim Verarbeiten verrutscht.

Oft verrutschen Trennlagen aus herkömmlichen PE-Kunststofffolien, in der Regel zweilagig verlegt, beim Verarbeiten und sorgen für entsprechenden Ärger beim Verleger. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich Falten bilden – und sich dadurch Sickerwasser staut oder der Wasserabfluss auf der Abdichtung verzögert wird.

Auf dieses Problem hat Gutjahr reagiert und eine armierte Trennlage für Abdichtungen nach DIN 18531-5 entwickelt. Die zweilagige PE-Folie verfügt über eine innenliegende Gittergewebearmierung, was sie sehr formstabil macht und eine optimale Planlage gewährleistet. Zudem muss die Trennlage nicht, wie konventionelle PE-Folien, zweilagig verarbeitet werden. Denn sie erreicht die notwendige Materialdicke von 0,2 mm durch ihren speziellen „Sandwich-Aufbau“ aus Folie, Gittergewebe und Folie. Das verhindert, dass die Trennlage beim Verarbeiten verrutscht.

Damit ergänzt AquaDrain TR die Gutjahr-Drainagen und aufgestelzten Systeme. Verarbeiter können das komplette System für Balkone und Terrassen aus einer Hand beziehen.
Eine Reportage zu einer ganz besonderen Herausforderung an praktisch alle Komponenten – so auch die dort verwendete Gutjahr-Drainage in Kombination mit Tubag-Drainagemörtel – finden Sie übrigens in STEIN 02/2020 mit der Geschichte „Fähr-Trade“: Der Neubau des Fährterminals von Norderney steht vor dem Deich auf dem Molenkopf am Wattenmeer und muss enormer Bewitterung und großen Wasserlasten trotzden. Die maßgeschneiderte Lösung des Unterbaus für die Entwässerung der begehbaren im Freien liegenden Natursteinflächen im Obergeschoss bzw. auf dem Dach wurde eigens entwickelt.

Neue Köpfe

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Verstärkung im Bereich „grüne Linie“

In Deutschland arbeiten in der MAPEI GmbH über 250 Mitarbeitende u. a. in den Bereichen Fliesen- und Natursteinverlegung, Baustoffe, Fußbodentechnik und Parkett. Damit das Unternehmen mit Sitz in Großostheim auch in Zukunft gut aufgestellt ist, gab es seit Sommer 2017 einige Neueinstellungen.

 

Ralf Schlichting ist seit November letzten Jahres als Verkaufsleiter Nord Ost bei der MAPEI GmbH Deutschland tätig. Der staatlich geprüfte 50-jährige Techniker soll die Positionierung von MAPEI als generalistischer Bauchemielieferant in der Region weiter ausbauen. Er ist ein erfahrener Vertriebsleiter, Branchenkenner und Fachmann, der über langjährige Erfahrungen als technischer Berater und Key Account Manager bei namhaften Baustoffherstellern verfügt. Schlichting unterstützt die strategische Ausrichtung des Unternehmens als generalistischer Anbieter bauchemischer Produkte mit aufeinander abgestimmten Systemlösungen. Systematisch aufeinander abgestimmte Produkte bieten sowohl Handel und Handwerk als auch Planern und Bauherren einen deutlichen Mehrwert. „Der Systemgedanke steht daher bei MAPEI schon immer im Zentrum der Produkt- und Sortimentsgestaltung.“, heißt es auf der Webseite.

 

 

Ein neuer Gebietsleiter ergänzt das Team Fliesen, Naturstein und Baustoffe der MAPEI GmbH. Im Oktober 2017 übernahm Mohamed Loukili (48 Jahre) die Verantwortung für die Region Rhein-Main-Gebiet. Zu den Aufgaben des Vertriebs- und Beratungsprofis gehört es, in enger Zusammenarbeit mit dem Produktmanagement, die Marktanteile der Bauwerksabdichtungen, Sanierungsprodukte und Fugendichtstoff-Produkte – MAPEI „Grünen Linie“ – weiter auszubauen und am Markt zu etablieren. Der gelernte Chemikant verfügt über eine langjährige Erfahrung in der bauchemischen Branche.

Architekten und Planer verlangen heute immer mehr zertifizierte Produkte für umweltfreundliches Bauen. Ein großes Spektrum der insgesamt 1.500 MAPEI-Produkte entspricht daher mittlerweile dem internationalen Bewertungssystem LEED und viele Produkte verfügen über EC-Lizenzen („sehr emissionsarm“) oder sind mit dem bekannten Umweltzeichen „Blauen Engel“ ausgezeichnet. Die Produkte werden in 18 internationalen Forschungszentren immer weiterentwickelt. Das Engagement von MAPEI für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit betrifft alle Anlagen, Produkte und Prozesse. Beim Bau neuer und beim Ausbau bestehender Produktionsanlagen wird ein großer Wert auf Energieeffizienz gelegt.

 

Die Gebietsleitung Nordbaden/Pfalz hat seit Juni 2017 Tobias Sand inne. Der gelernte Bürokaufmann und Handelsfachwirt war zuvor langjährig als Baustoffprofi im Ein- und Verkauf sowie im Außendienst für Spezialbaustoffe tätig. Zu den Aufgaben gehören die Betreuung und Beratung der Handels- und Verarbeiterkunden im Bereich der Keramik und Naturstein sowie neu die Baustoffsysteme „Grüne Linie“ dazu.

 

Die Betreuung und Beratung der Handels- und Verarbeiterkunden im Rhein-Main-Gebiet, Aschaffenburg, Odenwald, Mainz und Wiesbaden hat seit Oktober 2017 Christoph Wußler übernommen. Der 31-jährige gelernte Fliesen-, Platten- und Mosaikleger war nach seiner Ausbildung zum Bautechniker in verantwortlichen Positionen als Bauleiter tätig.