Der Wandel der Bestattungskultur

Stein Magazin

Man möchte meinen, der Beruf des Steinmetzes sei krisensicher, denn gestorben wird ja – leider – immer, zumindest so lange, bis die Pille für das ewige Leben erfunden ist. Doch die Branche sieht sich mit einer drohenden Existenzkrise konfrontiert.

Im Zuge der sich wandelnden Bestattungskultur kommen die klassischen Grabsteine zusehends aus der Mode – sie sind Relikte eines anachronistischen religiösen Rituals. Ein Spezialist auf dem Gebiet der Trauerkultur ist Professor Reiner Sörries, Gründer und bis vor kurzem auch Leiter des Museums für Sepulkralkultur in Kassel. „Jedes Jahrhundert entwickelt seine Bestattungs- und Friedhofskultur, die zu seiner Lebenswirklichkeit passt. Im 19. Jahrhundert passten tatsächlich Mausoleen, große Gräber und Erdbegräbnisse zum gesellschaftlichen Bewusstsein: Wer etwas ist im Leben, der will es auch im Tod sein. Heute haben wir eher die Frage, welche Bestattungsform passt denn zu welchem Menschen in individueller Hinsicht und auch im Hinblick auf die Bedürfnisse der Trauernden und Hinterbliebenen – während Themen wie soziale Kontrolle oder Selbstdarstellung überhaupt keine Rolle mehr spielen.“

Eindeutig vorbei sind sie also, die Zeiten der bürgerlich-monumentalen Grabkultur. Es wird ihnen nicht ernsthaft einer nachweinen – doch was kommt stattdessen? Und welche Rückschlüsse lässt der Wandel der Bestattungskultur auf gesellschaftliche Veränderung zu? Ein Umdenken begann spätestens nach dem Zweiten Weltkrieg, wie auch Prof. Sörries betont: „Wir sollen der Schmied unseres Glückes sein, unsere Karriere planen, unsere Familie planen und so weiter – für alles sind wir selbst verantwortlich. Das erwartet die Gesellschaft oder der Staat von uns, dass wir da eigeninitiativ werden. Gleichzeitig eröffnet uns aber die Obrigkeit in vielen Bereichen mehr Handlungsfreiräume. Und so kümmern wir uns nun auch eigeninitiativ um das Sterben. Heute sind wir regelrecht gezwungen, zu überlegen, wie willst Du mal bestattet werden? Das ist eine häufige Frage, und sie muss gestellt werden, weil es eben so viele Alternativen gibt.“

Werden wir oberflächlicher, ist der Tod weniger bedeutsam, hat die Trauer keinen Platz mehr? „Nein keineswegs – es gibt allerdings einen wesentlichen Punkt, den man unterscheiden muss: Die Trauer zu reflektieren, das macht man natürlich nur, wenn der Tod eines Menschen wirklich einen Verlust bedeutet. Während immer mehr Menschen sterben, um die niemand mehr trauert, weil wir immer älter werden und die Menschen sich auseinanderleben, passiert eine Bestattungsform, die sehr rational ist: Was ist am sinnvollsten, am praktischsten, am notwendigsten, wenn meine 98-jährige Urgroßtante stirbt, für die ich bestattungspflichtig bin? Das mag dann nach Außen oberflächlich erscheinen, ist aber aus meiner Perspektive vernünftig und rational gedacht.“

Erfahren Sie mehr zum Wandel der Bestattungskultur in STEIN im Februar 2016.

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Alles rund um die Abnahme

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Es passiert immer wieder, dass Abnahmen von Handwerksleistungen nicht durchgeführt werden. Dies kann für den Handwerker schwerwiegende Folgen haben. Der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, Bernd Drumann, klärt über die Dringlichkeit der Abnahme auf, erläutert worauf zu achten ist und welche Rechte und Pflichten der Handwerker hat.

Nachdem die aufgetragenen Arbeiten vertragsgerecht erledigt wurden, ist der Kunde nach § 640 Abs. 1 BGB dazu verpflichtet, die fertig gestellte Handwerksleistung abzunehmen. Die Abnahme stellt die Voraussetzung für die Bezahlung dar. Fehlt diese, kann es dazu führen, dass der Anspruch auf die Zahlung verfällt. Damit ein solcher Fall vermieden wird, sollte der Auftraggeber durch einen fest ausgemachten Termin zur Abnahme aufgefordert werden. Für das Zustande kommen einer Abnahme ist es empfehlenswert, zwei weitere Alternativtermine zu nennen. Erscheint der Kunde zu keinem der angegebenen Abnahmetermine, kann eine letzte Frist gesetzt werden. Bleibt der Kunde weiterhin untätig, kommt es nach § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB zur Abnahmefiktion und die Untätigkeit wird mit einer Abnahme gleichgesetzt, sofern das Werk keine groben Mängel aufweist.

Kontrolle vor Ort

Stellt der Kunde Mängel fest, die aus Sicht des Handwerkers unberechtigt sind, ist es empfehlenswert, schriftlich eine Kontrolle vor Ort anzubieten. Gleichzeitig sollte festgehalten werden, dass die Überprüfungs- und Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden, sofern keine Mängel vorliegen. „Falls sich herausstellt, dass der Handwerker die Mängel zu verantworten hat, kann er dem Kunden zudem anbieten, diese zu beheben bzw. Nachbesserungsmaßnahmen zu veranlassen. Er sollte dann die Mängelbeseitigung auch unverzüglich durchführen“, rät Drumann.

Sind am Werk kleine Mängel festzustellen, so darf der Kunde nach §641 Abs. 3 BGB einen angebrachten Teil der Bezahlung bis zur Beseitigung der Mängel verweigern. Als angemessen gilt der doppelte Betrag, der für die Kosten der Mängelbehebung notwendig ist. Der Kunde kann die Abnahme verweigern, wenn wesentliche Mängel zu beanstanden sind. Dies hätte zur Folge, dass der Auftraggeber auch die Rechnung nicht bezahlen muss. Allerdings wird in der Regel eine Möglichkeit zur Behebung der Mängel gegeben. Hierfür ist eine realistische Frist zu setzen, die unter anderem den Umfang der Beseitigung und mögliche Lieferzeiten bestimmter Ersatzteile berücksichtigt.

Einbeziehung der VOB oder des BGB

Bei der Frage, ob eine Einbeziehung der VOB oder des BGB zu vereinbaren ist, empfiehlt Bernd Drumann, die VOB/B nur dann, wenn der Handwerker mit den umfangreichen VOB/B-Regelungen vertraut ist und die Vorteile wie günstigere Abnahmeregelungen oder das schnellere Verjähren von Mängelansprüchen, aber auch die vielen Prüfungs- und Hinweispflichten kennt.

„Das A und O bei allen geschäftlichen Schritten in einem Unternehmen ist die schriftliche Dokumentation, gut und individuell ausgearbeitete AGBs als Grundlage aller Geschäfte, Kenntnisse über die eigenen Rechte und Pflichten und eine freundliche, aber bestimmte, korrekte und zügige Vorgehensweise bei allen Belangen“, erklärt Drumann. Bei Problemen sollte jedoch frühstmöglich ein Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen eingeschalten werden, das sich im Baurecht optimal auskennt.

Das gesamte Interview können Sie hier nachlesen.

Am 8. Februar 2019 findet in Neuhausen auf den Fildern im Raum Stuttgart die Fachtagung „Historische Eisenbahnbrücken“ statt. Sie hat das Ziel, eine Verzahnung zwischen Verwaltungsfachleuten als Bauherrenvertreter und Gutachtern, Planern und ausführenden Firmen zu erreichen.

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Exemplarisch für die Sanierung einer Naturstein-Eisenbahnbrücke: Das Traunsteiner Viadukt stammt aus den 1850er-Jahren. Foto: Erhalten historischer Bauwerke e. V.
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Die Instandsetzung der Nagelfluh-Eisenbahnbogenbrücke in Traunstein (Trasse München–Salzburg) wird als ein Praxisbeispiel dienen. Foto: Erhalten historischer Bauwerke e. V.
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Das Falkenbachviadukt bei Aachen besteht aus lokalem Kalkstein. Eröffnet im Dezember 1889, dient es im Februar 2019 als Beispiel für die Gebäudediagnose mit Bauradar. Foto: Wikipedia/Fabian2~commonswiki

Bogenbrücken aus Mauerwerk und aus Stampfbeton, insbesondere als Eisenbahnbrücken, sind weit verbreitete orts- und landschaftsprägende historische Bauwerke.

Da sie der Witterung fast vollkommen ungeschützt ausgesetzt sind, kommt es zu Stein- und Mörtelerosion. Aufgrund der sehr robusten Bauweise wird eine Instandsetzung meist erst nach Jahrzehnten erforderlich. Der Handlungsbedarf ist dann oft so akut, dass sich die Frage nach einem Abriss und Neubau stellt. Die Erfahrungen bei der erfolgreichen Untersuchung und Sanierung von historischen Brücken hat gezeigt, dass die Bauwerke nach sorgfältiger Prüfung jedoch sehr oft erhalten werden können, auch wenn man wirtschaftliche Gesichtspunkte betrachtet.

Veranstalter der Tagung „Erhaltung, Instandsetzung und Ertüchtigung historischer Eisenbahnbrücken“ ist der Verein „Erhalten historischer Bauwerke e. V.“. Die Konferenz findet am 8. Februar 2019 von 9 Uhr bis ca. 17 Uhr im Jugendstilsaal des Gasthaus Ochsen in Neuhausen a.d.F. statt. Dieser ist gut zu erreichen: Er liegt an der A8 und ist an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Es gibt Grußworte von Michael Donth MdB, Mitglied des Bundestages und im Verkehrsausschuss und Ingo Hacker, Bürgermeister Neuhausen sowie neun Fachvorträge. Beleuchtet werden dabei z. B. zeitgemäße Vorgehensweisen wie 3-D-Photogrammetrie zur Dokumentation und Vermessung von Natursteinbrücken oder auch die Zustandserfassung und Qualitätskontrolle mit Bauradar.

Die Veranstaltung wird als Weiterbildung mit vier Unterrichtsstunden von der Architektenkammer Baden-Württemberg anerkannt. Der Preis für die Teilnahme beträgt 170 € inkl. Pausenverpflegung sowie die Tagungsunterlagen.

Detaillierte Informationen, Tagungsprogramm und Anmeldeunterlagen auf der Homepage des Veranstalters:
http://www.erhalten-historischer-bauwerke.de/103-0-08022019-Tagung-Historische-Eisenbahnbruecken.html