Die Gewinner des Deutschen Naturstein-Preises 2020

Stein Magazin

Der Deutsche Naturstein-Verband (DNV) und der Bund Deutscher Architekten (BDA) zeichnen zum 19. Mal nachhaltige Projekte aus Naturstein im Innen- und Außenbereich aus. Eine Übersicht der Gewinner.

Schwabing
Gewinner des Deutschen Natursteinpreises 2020 sowie der Kategorie Wohngebäude: Das Schwabinger Carré II Foto: Florian Holzherr-Gauting
BBR (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung)
Gewinner der Kategorie Öffentliche Bauten: Deutsche Botschaft in Paris. Foto: Jerome Epaillard
Humboldtforum
Gewinner der Kategorie Massive Steinelemente: die Fassade des Berliner Schlosses. Foto: Stephan Falk
Privatanwesen
Gewinner der Kategorie Landschaftsbau und Freiraumgestaltung: der Garten eines Privat-Anwesens in Hessen. Foto: Annette Barnett-Rastenberg

Schwabinger Carré II gewinnt den Deutschen Naturstein-Preis

Bei dem Architekturwettbewerb haben die Teilnehmer insgesamt 66 Projekte eingereicht. 17 davon nominierte die Jury. Neben dem Deutschen Naturstein-Preis 2020 gibt es drei Kategoriesieger.

Die Kategorien des Preises lauten:
– Öffentliche Gebäude und Gewerbebauten
– Wohnhäuser
– Massive Steinelemente und Bauen im Bestand
– Landschaftsbau und Freiraumgestaltung

Das Projekt in München gewinnt neben dem “Hauptpreis” auch in der Kategorie Wohnhäuser. Zwei Gebäude ergänzen bei diesem Projekt die Bestandsbauten aus den 70er Jahren. Eine Besonderheit sind die zurückgesetzten Dachgeschosse.

Die Jury begründet: “Trotz ihrer Lebendigkeit zählt die Schleißheimer Straße nicht zu den ersten Sehenswürdigkeiten der Stadt. Das ist genau das Thema des ausgewählten Projekts: Wie kann mit einem Neubau der Stadtraum nachhaltig verbessert werden? Noch in der dichten Struktur der Blockbebauung, bevor die Straße die Innenstadt verlässt, hat das Architekturbüro Meili, Peter ein bemerkenswertes Beispiel gesetzt. Es zeigt, wie eine nachhaltige Aufwertung des öffentlichen Raums erfolgen könnte. Das Eckhaus zeichnet sich durch eine großzügige, dreidimensional gegliederte Natursteinfassade aus. Kleine Loggien wechseln mit großen Fensterformaten. Der Muschelkalk, ein Grigio Alpi, erscheint einmal in Form von dünnen Lisenen oder linearen Brüstungselementen, einmal flächig, dem Bauwerk in seiner Erscheinung das notwendige Gewicht verleihend. Der angenehm hell und dabei nicht kühl wirkende Naturstein, baukünstlerisch professionell eingesetzt, macht das Haus zu etwas Besonderem.”

Mehr Fotos, Visualisierungen und Infos des Projektes gibt es auf der Website der Architekten.

Kanzleigebäude Deutsche Botschaft gewinnt in der Kategorie Öffentliche Bauten

Die Fassadenneugestaltung und Generalsanierung der Deutschen Botschaft in Paris verantwortet das Architekturbüro Baumewerd. Es ist “botschaftsaffin” und hat unter anderem an den deutschen diplomatischen Vertretungen in Madrid und Santiago de Chile mitgearbeitet. An der Fassade in Paris kommt St. Maximin Ferme Fine zum Einsatz, ein hellgelber Kalkstein. Die Bodenbeläge sind aus Jura Kalkstein.

Die Jury begründet: “Mit dem alten Gebäude der Deutschen Botschaft in Paris, Anfang der sechziger Jahre ausgeführt, präsentierte sich die Bundesrepublik mit einem nüchternen Zweckbau. Damals wäre eine Fassade aus Gesimsen und Halbsäulen aus Naturstein undenkbar gewesen. Fünfzig Jahre später haben sich nicht nur die technischen Anforderungen, sondern auch der gestalterische Anspruch verändert. Diesem mit einer neuen Fassade Rechnung zu tragen, war die Herausforderung auf der einen Seite. Und die Frage, wie sich das Bild der Bundesrepublik in der Architektur widerspiegeln könnte. Das Ergebnis stellt weder ein einfach übernommenes Zitat des Historismus dar, noch eine Rekonstruktion der glatten Nachkriegsmoderne. Ein schönes Beispiel der Verwendung von Naturstein: weder altbacken noch bedingungslos modern.”

Sieger der Kategorie Massive Steinelemente ist die Fassade des Humboldt Forums

Die Franco Stella Humboldt Forum Projektgemeinschaft gewinnt mit der Rekonstruktion der Schlossfassade. Zu der Gemeinschaft gehört das Büro Hilmer & Sattler und Albrecht, Franco Stella, der Sieger des Architektenwettbewerbs, und das Baumanagement Berlin. Die Fassade besteht aus Cottaer, Postaer, Reinhardtsdorfer, Warthaer sowie Königgrätzer Sandstein.

Die Jury begründet: “Für die Vertreter der Moderne kamen Rekonstruktionen mehrheitlich einer Geschichtsklitterung gleich. Erst mit dem Wiederaufbau der Frauenkirche in Dresden erhielt die Rekonstruktion in der breiten Bevölkerung Zustimmung. Unabhängig des Expertenstreits stellt jede bauliche Nachbildung eine enorme Herausforderung an Planer, ausführende Firmen und Bauherrschaften dar. Angesichts des Aufwands, der Präzision in der Ausführung, aber auch der Wirkung der raumhaltigen Fassade des Berliner Schlosses, verblasst der akademische Streit vor der handwerklichen Leistung. Die neue, nach historischen Dokumenten wiedererrichtete Außenwand ist ein grandioses Beispiel für Nachhaltigkeit. Für die architektonische Bewertung steht die ästhetische Nachhaltigkeit an vorderer Stelle. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Entwurf entstanden ist, allein, welche materielle und gestalterische Qualität er hat.”

Auf der Website des Humboldtforums gibt es zahlreiche weitere Bilder und Informationen zur Rekonstruktion.

Neugestaltetes Privat-Anwesen gewinnt in der Kategorie Landschaftsbau und Freiraumgestaltung

Der Garten ist das verbindende Element eines privaten Anwesens im südhessischen Reichelsheim. Die Landschaftsarchitekten Backhaus & Barnett haben dort Kohlplatter Muschelkalk verwendet.

Die Jury begründet: “Mit der Gestaltung des Freiraumes wird die Komplexität des Grundstückes gut bewältigt. Struktur und Erschließung folgen einem rationalen Grundgedanken. Besonders reizvoll ist der Umgang mit der Topografie des teilweise nach Süden abfallenden Geländes. Die einzelnen Räume sind harmonisch gegliedert und entwickeln dennoch eigene Charaktere. Die durchgehende Verwendung von Kohlplattler Muschelkalk unterstützt diesen Ansatz. Als Pflaster und Plattenbelag am Boden, für Stützmauern und Treppen und sogar Sitzmöbel und Wasserelemente. Das verleiht dem Garten eine wohltuend ruhige und zeitlose Ausstrahlung. Besonders hervorzuheben sind die materialgerechte Verwendung der Formate und die Qualität der Oberflächen.”

Der Deutsche Naturstein-Preis ist mit 15.000 Euro dotiert, die Kategorien mit je 5.000 Euro. Die Verleihung selbst findet auf der Stonetec 2021 statt.

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Wie wird der Preis von Zusatzleistungen, Vertragsänderungen und Mengenmehrungen berechnet?

Stein Magazin
Lehrbeauftragter a.D. für Baurecht in München. Foto: privat
Lehrbeauftragter a.D. für Baurecht in München. Foto: privat

Neue Rechtssprechung: Kommt es bei der Vertragsabwicklung zu Leistungsänderungen oder Mengenmehrungen, und haben die Vertragspartner einen VOB-Vertrag geschlossen, so galt bisher der Grundsatz: „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“. Im Klartext: Auch für eine angeordnete Vertragsänderung oder für Mengenmehrungen in einzelnen Positionen ist bei der Berechnung des Preises für diese Leistungen von den Preisermittlungsgrundlagen des Hauptangebots auszugehen. Sind diese gut, bleibt auch der Nachtragspreis gut. Bei schlechten Ausgangspreisen muss der Auftragnehmer unter Umständen draufzahlen. Dieses Prinzip wurde nun von der Rechtsprechung „gekippt“.

Rechtsanwalt Dr. Olaf Hofmann, Lehrbeauftragter a.D. für Baurecht in München. Foto: privat

Der BGH hatte folgenden Fall zu entscheiden:

Bei einem VOB-Einheitspreisvertrag über die Herstellung von Fassadenarbeiten kam es bei der Position „Fassadendämmung“ zu Mehrmengen von deutlich über zehn Prozent. Der Auftragnehmer berechnet in seiner Schlussrechnung auch für die Mehrmengen den für ihn „sehr guten“ vertraglich vereinbarten Einheitspreis und beruft sich hierbei auf § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B, wonach auch für die Mehrmenge der vertragliche Einheitspreis maßgeblich ist. Lediglich dann, wenn etwaige Ersparnisse festzustellen sind oder wenn der Auftragnehmer Mehrkosten (zum Beispiel höhere Einkaufspreise für das Material, höhere Lohnkosten) nachweisen kann, ändert sich dieser vertragliche Ausgangspreis. Weil weder Ersparnisse noch Mehrkosten angefallen seien, gelte somit der Vertragspreis.

Hat der Auftragnehmer recht?

Die Entscheidung Der BGH hat hierzu mit Urteil vom 21. November 2019, Baurechts- Report 2020, Seite 1 Folgendes ausgeführt:
1. Der Anspruch auf Bildung eines neuen Preises setzt nur voraus, dass die ausgeführte Menge den im Vertrag angegebenen Mengenansatz um mehr als 10 % überschreitet und eine Partei die Vereinbarung eines neuen Preises verlangt.

2. Können sich die Vertragspartner auf den neuen Preis nicht einigen, erfolgt die Bildung des neuen Preises für die Mehrmenge „nach tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge“.

Hinweise für die Praxis

1. Das VOB- Prinzip „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ ist somit nicht mehr gültig.
2. Dieses Prinzip gilt natürlich nicht nur dann, wenn der Auftragnehmer einen „guten“ Einheitspreis hat, sondern sich beispielsweise beim Vertragspreis zu seinen Ungunsten verkalkuliert hat. Nun kann er für die Mehrmenge einen angemessenen Preis fordern, diesen also nach „tatsächlich erforderlichen Kosten“ berechnen.
3. Inzwischen gibt es weitere Urteile, wonach auch für die Berechnung des Preises von Zusatzleistungen und Vertragsänderungen die Preisermittlungsgrundlagen des bisherigen Vertragspreises nicht mehr maßgeblich sind. Vielmehr richtet sich auch hier der neue Preis nach den „tatsächlich erforderlichen Kosten“ (siehe OLG Brandenburg vom 22.04.2020, Baurechts-Report 2020, Seite 22).

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