09.06.2021

Chancen

Die öffentliche Hand als Kunde

Stiftungen und öffentliche Institutionen sind für Denkmalpflege und Rekonstruktion wichtige Auftraggeber. Foto: Humboldt Forum
Stiftungen und öffentliche Institutionen sind für Denkmalpflege

Die öffentliche Auftragslage des Handwerks hängt stark von den Kommunen ab. Und die sind in der Pandemie vorsichtig geworden. Gleichzeitig gibt es für 2021 höhere Wertgrenzen für öffentliche Vergaben. Auf was es jetzt für Bieter ankommt.

Stiftungen und öffentliche Institutionen sind für Denkmalpflege und Rekonstruktion wichtige Auftraggeber. Foto: Humboldt Forum
Behörden, Stiftungen und öffentliche Institutionen sind für Denkmalpflege und Rekonstruktion wichtige Auftraggeber. Foto: Humboldt Forum

Preisdruck nimmt zu

Für das Handwerk spielen öffentliche Aufträge eine nicht unerhebliche Rolle. Dabei hängt die öffentliche Auftragslage im Bau- und Baunebengewerbe stark von den Kommunen ab. Unklar ist, wie sich deren Vergabeeifer 2021 unter dem Eindruck angespannter Haushaltskassen entwickelt. 2020, so jedenfalls das Resümee des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, blieb die Investitionsfähigkeit der Kommunen weitgehend erhalten. Der gefürchtete Einbruch bei den öffentlichen Bauaufträgen, so der Verband, blieb zumindest im ersten Pandemiejahr aus. In den ersten drei Quartalen 2020 seien die Bauausgaben der Gemeinden sogar um 13,5 Prozent gestiegen.

Trotzdem zieht der Wettbewerb um öffentliche Aufträge an. Bundesweit vermeldet die Bauindustrie bei den öffentlichen Vergabeverfahren eine signifikante Zunahme an Bewerbern und infolgedessen einen erhöhten Preisdruck. Das bestätigt Rainer Mang, Fachanwalt für Baurecht beim badenwürttembergischen Landesverband der Bauwirtschaft. Zugpferd für die Branche sei aktuell der private Wohnungsbau, völlig eingebrochen sei der Wirtschaftsbau, und im öffentlichen Sektor sei das Bild gemischt.

„Unsere Mitgliedsfirmen spiegeln uns, dass die Angebotspreise in öffentlichen Ausschreibungen zum Teil radikal abgestürzt sind, und das passiert nicht ohne Grund“, erklärt Rainer Mang. Bei vielen, die bevorzugt für die öffentliche Hand arbeiteten, seien die Auftragsbestände abgearbeitet. Der Wettstreit um die wenigen Aufträge, die neu auf den Markt kommen, habe enorm zugenommen. „Wettbewerb belebt nur bis zu einer gewissen Grenze das Geschäft. Wenn die Preise nicht mehr kostendeckend sind, schadet das der Wirtschaft und letztlich auch den Auftraggebern“, erklärt der Fachanwalt.

Chance höhere Wertgrenzen

Wohl genau deshalb haben Bund und Länder die Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen der Coronakrise für 2021 nochmals erleichtert. Auch wenn die vorrübergehende Anhebung der Wertgrenzen im föderalen Flickenteppich unterschiedlich gehandhabt wird, verfolgen die Änderungen insgesamt das Ziel, Aufträge auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene schneller vergeben zu können. So sind bis Ende 2021 für den Bund und in zahlreichen Bundesländern freihändige Vergaben bis zu einer Grenze von 100.000 Euro möglich, beschränkte Ausschreibungen bis zu einem Auftragswert von 214.000 Euro. Auch die Werte für den Direktkauf sind erhöht worden, für Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro.

2021 mehr beschränkte Vergaben

Vergabeexperte Thomas Ferber meint deshalb gegenüber STEIN: „In diesem Jahr werden zahlreiche öffentliche Vergaben vereinfacht stattfinden.“ Durch die in beschränkten Verfahren geringere Bieterzahl steige die Chance für Unternehmen, eine Ausschreibung zu gewinnen. Wichtig für beschränkte Verfahren ist jedoch die Präqualifizierung, mit der Unternehmen ihre Eignung für öffentliche Bauaufträge nachweisen. Für viele öffentliche Bewerbungsverfahren ist sie Voraussetzung oder führt zu einer Bevorzugung bei der Vergabe.

Achtung Formfehler!

Den Einkauf von Bauleistungen durch die öffentliche Hand regelt das Vergaberecht mit seinen streng formalisierten Verfahren. Formfehler oder das Nichtbeachten von Fristen führen zwingend zum Ausschluss. Ausgeschrieben wird nach VOB/A, den allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen. Ein Regelwerk, mit dem sich Unternehmen aus den Bau- und Baunebengewerken eigentlich auskennen. Umso erstaunlicher ist es, wie schwer sich viele Bieter damit tun, den Ablauf sauber einzuhalten.

Fachanwalt Rainer Mang: „Es geht hier nicht um juristisches Detailwissen, sondern um genaues Arbeiten. Die Angebotserstellung braucht Zeit, und man sollte vor Abgabe die Unterlagen nach dem Vier-Augen-Prinzip von einer weiteren Person nochmals prüfen lassen.“ Denn tatsächlich kommt es vielfach aufgrund simpler Formfehler zum Bieterausschluss.

Vorbemerkungen aufmerksam lesen

Oft fehlen Selbstverständlichkeiten wie die Unterschrift oder Formblätter sind nicht vollständig ausgefüllt. Häufig sind auch die Vorbemerkungen zu den Leistungsverzeichnissen nicht gründlich genug gelesen worden. „Die Informationen aus den Vorbemerkungen haben in der Regel Auswirkungen auf die korrekte Preiskalkulation“, mahnt Rainer Mang und ergänzt: „Wer die Vorbemerkungen nicht sorgfältig liest, läuft Gefahr, dass er Basics übersieht, die für alle Positionen gelten, und der Bieter entweder ein Angebot außer Konkurrenz abgibt oder viel zu billig anbietet.“

Lesen Sie weiter in der STEIN 4/2021.

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