04.07.2014

Chancen

Grabsteine und Kinderarbeit

Seit Anfang Mai gibt es ein neues Urteil zum Thema Grabsteine und Kinderarbeit – diesmal aus Baden-Württemberg. Die Stadt Kehl hatte in ihrer Friedhofssatzung festgelegt, dass nur Grabsteine verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind – ausgewiesen durch ein vertrauenswürdiges, allgemein anerkanntes Zertifikat.

Sieben Steinmetzbetriebe aus der Region klagten dagegen vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, der entschied, dass die Kehler Friedhofssatzung rechtswidrig sei. Sie sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar und belaste Steinmetzen unzumutbar. Damit folgte das Gericht dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2013, das eine ähnliche Friedhofssatzung in Nürnberg außer Kraft gesetzt hatte.

Wettbewerbsrechtlich betrachtet sind die Urteile korrekt. Schließlich wird auch nicht von jedem Inhaber eines Bekleidungsgeschäfts der Nachweis verlangt, dass die Textilien fair hergestellt und gehandelt wurden. Die Nachweispflicht ist für Betriebe am Ende der Handelskette nicht möglich.

Dennoch können sie dem Image des Steinmetzhandwerks schaden. Denn die Bürger nehmen nur wahr: Die Stadt will faire Produkte, der Steinmetz ist dagegen, weil er ausschließlich wirtschaftliche Interessen hat. Da hilft auch das Argument wenig, dass die schwere Arbeit der Grabmalherstellung nicht von Kindern ausgeführt werden kann.

Statt auf Gerichte zu bauen, wäre es besser, offensiv mit der Thematik Grabmale und Kinderarbeit umzugehen – und erfreulicherweise machen dies bereits viele Steinmetzen. Sie sagen ihren Kunden klar: »Solange es mir nicht möglich ist, Steine mit einem anerkannten Zertifikat zu kaufen, biete ich nur Steine an, bei denen ich sicher sein kann, dass keine Kinderarbeit im Spiel ist: Steine aus Europa.« Das macht das Steinmetzhandwerk vertrauenswürdig.

Betreff aus STEIN im Juli 2014

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