Heben und transportieren

Stein Magazin

Wo etwas hergestellt wird, gehören Materialfluss- und Logistikeffektivität zu den wichtigsten Aufgaben – im produzierenden Industrieunternehmen ebenso wie im Handwerksbetrieb. Bei steinverarbeitenden Firmen sind es die Materialwege, die genauestens auf Produktivität, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit hin ausgerichtet sein müssen. Hier kommt es nicht nur auf die passende Technik an, sondern vor allem auch auf die enge Zusammenarbeit der gut geschulten Mitarbeiter. Und schließlich sollten Maschinen regelmäßig überprüft und gewartet sowie Abläufe eingeübt und mögliche Gefahrenquellen ausgeschaltet werden, damit sich gar nicht erst eine (lebens-)gefährliche Situation einstellen kann.

In STEIN im Dezember 2015 stellen folgende Unternehmen ihre Transportkonzepte vor:

1. Bonservice GmbH, schnittlinge.de
2. Kirschner & Krasniqi Kunst- und Naturstein GmbH, handwerk-mg.de
3. Daniel Ernst Krüger GmbH, krueger-naturstein.de
4. Marmor Freitag GmbH, marmor-freitag.de

Allgemein ist für das Heben und Transportieren schwerer Materialien wichtig, dass man sich mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut macht und die physikalischen Gesetze versteht, die eine Ladungssicherung erforderlich machen. Dazu gehört neben dem Wissen um die Stabilität der Transportfahrzeuge auch die Kenntnis über die Leistungsfähigkeit der Zurrmittel. Oft haben Verlader und Fahrer nicht gelernt, die jeweils erforderlichen Ladungssicherungs-Maßnahmen zu berechnen, weswegen sie diese nur grob schätzen – mit unter Umständen lebensgefährlichen Folgen.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt an, dass 70 Prozent aller Ladungen mangelhaft oder gar nicht gesichert werden, schwere und schwerste Verkehrsunfälle sind dann leider oft die Folge. Nach Schätzungen von ladungssicherung.de dürfte die „mangelhafte Ladungssicherung“ bei zirka 20 bis 25 Prozent der Verkehrsunfälle im Schwerlastverkehr unfallursächlich sein. Die Gesetzlage stellt sich wie folgt dar: Laut Paragraph 22 der Straßen-Verkehrsordnung ist die Ladung zu sichern, wofür laut Paragraph 23 der Fahrer die Verantwortung trägt. Laut Paragraph 30 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung hat der Halter ein geeignetes Fahrzeug einzusetzen und dieses auszurüsten; nach Paragraph 31 muss er zudem dafür sorgen, dass diese Ausrüstung für den jeweiligen Transport ausreichend ist. Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ schließlich gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung.

Erfahren Sie mehr zum Thema „Heben und transportieren“ in STEIN im Dezember 2015.

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Handwerkskonjunktur hat deutlich an Dynamik verloren

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Laut Umfrage der Handwerkskammer Region Stuttgart betrachten die regionalen Handwerksunternehmen ihre weitere Geschäftsentwicklung mit Sorge. Foto: HWK

Laut Umfrage der Handwerkskammer Region Stuttgart betrachten die regionalen Handwerksunternehmen ihre weitere Geschäftsentwicklung mit Sorge. Foto: HWK

Die regionale Handwerkskonjunktur hat in den letzten drei Monaten deutlich an Dynamik verloren. Die Stimmung der Unternehmer, so eine aktuelle Umfrage der Handwerkskammer Region Stuttgart, wird als gedämpft beschrieben. Allerdings stellten 53 Prozent der Befragten ihrer Geschäftslage im vierten Quartal noch ein gutes Zeugnis aus. Im Vergleichsquartal 2019 verzeichneten 74 Prozent der Betriebe einen guten Geschäftsverlauf.

Laut Umfrage der Handwerkskammer Region Stuttgart betrachten die regionalen Handwerksunternehmen ihre weitere Geschäftsentwicklung mit Sorge. Foto: HWK
Laut Umfrage der Handwerkskammer Region Stuttgart betrachten die regionalen Handwerksunternehmen ihre weitere Geschäftsentwicklung mit Sorge. Foto: HWK

Hauptgeschäftsführer Thomas Hoefling betonte, dass die Entwicklung der einzelnen Gewerken höchst unterschiedlich verlief. „Die Bauhaupt- und Ausbaugewerke schnitten am besten ab. Nicht überraschend war die katastrophale wirtschaftliche Situation in den von den Schließungen unmittelbar und mittelbar betroffenen Bereichen wie beispielsweise Friseure oder Kosmetiker.“

Obwohl die mittel- bis langfristigen Aussichten durchaus positiv seien, habe die Infektionslage die Betriebe fest im Griff und trübe daher auch die Stimmung. „Die Lage ist im Moment für viele Betriebe wirklich schwierig. Doch aus der Vergangenheit, zum Beispiel aus der Finanzkrise 2009, wissen wir, dass das Handwerk auch schnell wieder zupacken kann. Deshalb schauen wir mit Hoffnung insbesondere auf die zweite Jahreshälfte“, kommentiert Hoefling die Situation. Viele Betriebe hätten allerdings zwischenzeitlich ihre Rücklagen aufgebraucht. Um die harten staatlichen Beschränkungen abzufedern und damit Betriebe, ihre Beschäftigten und Auszubildenden zu schützen, müsse die Auszahlung der finanziellen Hilfen nun zügig und mit deutlich geringeren bürokratischen Hürden kommen. „Denn unsere Betriebe sind es, die jene Steuern und Abgaben erwirtschaften, mit denen der Staat aktuell die Krise bekämpft und später die wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns finanzieren wird“, mahnt der Kammerchef.

Ihre weitere Geschäftsentwicklung betrachten die regionalen Handwerksunternehmen mit Sorge, so die Umfrage. Eine Fortsetzung der aktuellen Geschäftsentwicklung erwarten 55 Prozent der Befragten. Dagegen befürchten 35 Prozent der Betriebe eine Verschlechterung ihrer Geschäftslage. Der Konjunkturindikator Handwerk verlor 31,6 Zähler im Vergleich zum Vorjahr und fiel im vierten Quartal 2020 mit -0,3 Punkten ins Negative (Vorjahr: +31,3 Punkte).

Die Auftragskurve der Handwerksbetriebe in der Region Stuttgart zeigte in den vergangenen drei Monaten coronabedingt ebenso nach unten wie die Umsatzkurve. Folglich war die Betriebsauslastung in den letzten Wochen nicht so hoch wie im Vergleichsquartal 2019. Weniger Betriebe als vor einem Jahr hatten eine hohe oder sehr hohe Auslastung. Dagegen meldeten mehr Firmen eine geringere Auslastung – ihr Anteil liegt bei 27 Prozent (Vorjahresquartal: 10 Prozent). In ihren Erwartungen wegen kommender Aufträge und Umsätze sind die Betriebe im Kammerbezirk für die kommenden Wochen entsprechend verhalten.

Die Beschäftigung hat in den letzten Wochen in den Handwerksbetrieben in der Region Stuttgart etwas abgenommen. Beim Blick auf die kommenden Wochen wollen sich die befragten Handwerksunternehmer auch in ihren Personalplanungen zurückhalten.

Baudichtstoffe: Die Gefahr von Oximsilikonen

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Oximsilikone als krebsverdächtig eingestuft

Elastische Baudichtstoffe werden in jedem Naturstein-verarbeitenden Betrieb eingesetzt. Um der Forderung nach geringer Dehnspannung und damit geringer Zugbelastung des abzudichtenden Materials gerecht zu werden, sollen sie möglichst weich eingestellt werden, ohne dass die Kohäsion und mechanische Festigkeit darunter leiden. Möglich wurde dies mit raumtemperaturvernetzenden, einkomponentigen Silikonen, die ihren Siegeszug rund um die Welt antraten. „Vernetzend“ bedeutet in dem Zusammenhang, dass diese Dichtstoffe nach der Verarbeitung abbinden. Leider aber werden während des Aushärtevorgangs, der durch den Zutritt von Luftfeuchtigkeit gestartet wird, oft sehr charakteristisch riechende Moleküle abgespalten. Bei Acetatsystemen, die beispielsweise für Sanitärabdichtungen verwendet werden, ist dies zum Beispiel Essigsäure. Diese kann allerdings verschiedene Natursteine, insbesondere Marmor, angreifen. Bei Aminsystemen hingegen – eingesetzt bei hoch belasteten industriellen Anwendungen – entsteht während des Aushärtens ein unangenehm empfundener fischähnlicher Amingeruch.

Dies führte zur Entwicklung von Neutralsystemen, von denen das sogenannte Oximsystem das bekannteste ist. Natursteinsilikone enthalten Oxime, weil diese auch auf empfindlichen Untergründen eingesetzt werden können. Wegen der Abspaltung von 2-Butanonoxim (Methyl-Ethyl-Keton-Oxim, MEKO) und deren vermuteter Reproduktionstoxizität (Gefährdung der Fortpflanzungsfunktionen und -fähigkeit) sind die Oximsilikone bereits in den letzten Jahren in die Diskussion geraten. Enthalten Produkte mehr als ein Prozent freies 2-Butanonoxim, müssen sie deshalb bereits heute mit dem Xn-Gefahrensymbol für „gesundheitsschädlich“ gekennzeichnet werden; und die eingesetzten Oximvernetzer müssen im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden. Sogenannte „low-MEKO“-Produkte mit niedrigeren Konzentrationen sind allerdings nach wie vor kennzeichnungsfrei.

Einem Artikel von Diplom-Chemiker Rainer Dörr, bei der BG BAU in Wuppertal zuständig für Prävention im Bereich Gefahrstoffe, in der Fachzeitschrift „sicher ist sicher“ zufolge sind Oximsilikone auf europäischer Ebene allerdings auch als krebsverdächtig eingestuft worden und würden daher sicherlich in Kürze von den Herstellern freiwillig vom Markt genommen. Bei BG BAU-Messungen unter realistischen Verwendungsbedingungen waren Überschreitungen des seit September 2013 geltenden Arbeitsplatz-Grenzwertes für 2-Butanonoxim von 1 mg/m³ um das drei- bis fünffache sowie darüber hinaus festgestellt worden. Auch sechs Stunden nach der Verarbeitung war der Arbeitsplatz-Grenzwert – trotz ständiger Lüftung – noch nicht wieder unterschritten.

Den Anwendern von Dichtstoffen empfiehlt Dörr daher, die Sicherheitsdatenblätter – insbesondere die Abschnitte 3, 8 und 11 – sorgfältig zu lesen und gegebenenfalls beim Hersteller nachzufragen. Nur wenn andere Dichtstoffe aus technischen Gründen keine Alternative darstellen, könne noch der Einsatz von 2-Butanonoxim abspaltenden Oximsilikonen in Frage kommen. Dann allerdings seien Atemschutz (Gasfilter A, Kennfarbe Braun) und Chemikalien-Schutzhandschuhe aus Nitril bei der Verarbeitung zu tragen. Da 2-Butanonoxim über die Haut aufgenommen werden kann und überdies als hautsensibilisierend eingestuft wird, sollte das Glätten von Fugen mit Hilfe eines Glättwerkzeuges oder eines Holzspatels erfolgen.

Da die Freisetzung von 2-Butanonoxim etwa zwei bis vier Stunden nach Beginn der Arbeiten ihren Höhepunkt erreicht und über mehrere Tage andauern kann, müsse der betroffene Bereich über mehrere Tage gesperrt und währenddessen gut gelüftet werden. Eine Problemlösung bieten übrigens alkoholvernetztende sogenannte Alkoxysysteme, die sich in ihrer Verwendbarkeit kaum von den Oximsilikonen unterscheiden, bei deren Vernetzung aber chemisch praktisch inertes – also für den menschlichen Körper unschädliches – Methanol oder Ethanol entsteht.

Position der Hersteller von Dichtstoffen

Die innerhalb der deutschen Bauchemie im „Fachausschuss 7“ und die im Industrieverband Dichtstoffe (IVD) organisierten Hersteller von Baudichtstoffen haben über ihre Verbände der BG BAU mitgeteilt, auf Grund der skizzierten Situation 2-Butanonoxim-abspaltende Silikon-Dichtstoffe zu substituieren. Aus technischen Gründen ist für diese Umstellung mit einem Zeitbedarf von etwa zwei Jahren zu rechnen.

Nach dieser Frist sollten in Deutschland kaum noch 2-Butanonoxim-abspaltende Silikon-Dichtstoffe für die Anwendung im Innenraum zu finden sein. Um zu gewährleisten, dass in der Phase der Rezepturumstellung eine sichere Verwendung der 2-Butanonoxim-abspaltenden Silikon-Dichtstoffe gewährleistet ist, werden die Hersteller ihre Kunden über die in diesem Artikel beschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen informieren. Parallel werden die Hersteller aktiv mitverfolgen, wie sich die Diskussion um die gesundheitliche Bewertung alternativer Oxim-Silikone entwickelt.