Hightech zum Anziehen

Stein Magazin

In unserer neuen STEIN-Serie „Chancen nutzen“ teilen wir unser Wissen über Vorgehensweisen, die Unternehmen nutzen können, um langfristig erfolgreich zu sein. Tragbare pneumatisch oder motorisch betriebene Hebe- und Montagehilfen, so genannte Exoskelette, können den Handwerker-Alltag erleichtern.

Das Heben und Tragen schwerer Lasten ist ebenso anstrengend und mühsam, wie sich ständig wiederholende Überkopf-Arbeiten. Auch der Transport und Einbau von Natur- oder Werksteinen beansprucht Schulter, Rücken, Muskeln und Gelenke. Eine wiederholte schwere Belastung dieser Körperpartien kann sich langfristig negativ auf die Gesundheit und Produktivität von Mitarbeitern auswirken und zu krankheitsbedingten Fehlzeiten führen. Sogenannte Exoskelette („Außenskelette“), das sind eng am Körper getragene Hebe- und Tragehilfen, versprechen Abhilfe.

Exoskelette sind künstliche Hebe- und Tragehilfen, die man sich wie einen Rucksack umschnallen kann. Sie verstärken, stützen und entlasten das Skelett und den Muskelapparat mechanisch, pneumatisch oder motorisch und verhindern eine Überbelastung. Je nach System und zu unterstützender Tätigkeit werden unterschiedliche Körperteile wie Finger, Handgelenke, Ellenbogen, Schulter, Rücken oder auch die Beine unterstützt. Unterschieden werden passive und aktive Exoskelette sowie Kombinationen daraus (Hybridsysteme). Passive Systeme funktionieren mit mechanischer Feder- oder Gasdruckfederkraft auch ohne Energiezufuhr. Aktive Exoskelette werden elektrisch oder pneumatisch angetrieben, den Strombedarf liefern Akkus. Die Stärke der Unterstützung wird manuell oder automatisch geregelt. Die künstlichen Hebehilfen wiegen zwischen zwei und fünf Kilogramm und sind für zehn bis 30 Kilogramm schwere Lasten ausgelegt. Je nach Hersteller und System werden sie über Gurte mit Armen, Schultern, Brust und Rücken sowie den Oberschenkeln verbunden und lassen sich an unterschiedliche Körpergrößen anpassen. Polster sorgen für eine gleichmäßige Verteilung der Lasten. Einige aktive Exoskelette sind auch IoT-fähig (z.B. Cray X).

Die Verknüpfung mit dem Internet der Dinge (IoT) ermöglicht Auswertungen von Belastungswerten und Aktivitäten für statistische Zwecke, zur Analyse geleisteter Arbeit oder für die Abrechnung von Tätigkeiten. Auch eine Einbindung in Industrie-4.0-Umgebungen ist möglich, etwa um sich mit Maschinen oder Anlagen zu vernetzen und mit ihnen zu interagieren. Eingesetzt werden Exoskelette schon seit einigen Jahren in der Medizin für Rehamaßnahmen oder in der Automobilindustrie, um Fabrikarbeiter bei wiederholenden und anstrengenden Arbeiten zu unterstützen. Auch im Bauhandwerk kommen Exoskelette immer häufiger zum Einsatz – beispielsweise um Steinmetze, Trockenbauer, Elektro- oder SHK-Handwerker, Fenster-, Möbel-, Messe- oder Treppenbauer bei Überkopfarbeiten und beim Umsetzen oder beim Transport schwerer Lasten zu unterstützen.

Welche Systeme es gibt und was diese können, lesen Sie in der STEIN 10/20.

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Wie wird der Preis von Zusatzleistungen, Vertragsänderungen und Mengenmehrungen berechnet?

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Lehrbeauftragter a.D. für Baurecht in München. Foto: privat
Lehrbeauftragter a.D. für Baurecht in München. Foto: privat

Neue Rechtssprechung: Kommt es bei der Vertragsabwicklung zu Leistungsänderungen oder Mengenmehrungen, und haben die Vertragspartner einen VOB-Vertrag geschlossen, so galt bisher der Grundsatz: „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“. Im Klartext: Auch für eine angeordnete Vertragsänderung oder für Mengenmehrungen in einzelnen Positionen ist bei der Berechnung des Preises für diese Leistungen von den Preisermittlungsgrundlagen des Hauptangebots auszugehen. Sind diese gut, bleibt auch der Nachtragspreis gut. Bei schlechten Ausgangspreisen muss der Auftragnehmer unter Umständen draufzahlen. Dieses Prinzip wurde nun von der Rechtsprechung „gekippt“.

Rechtsanwalt Dr. Olaf Hofmann, Lehrbeauftragter a.D. für Baurecht in München. Foto: privat

Der BGH hatte folgenden Fall zu entscheiden:

Bei einem VOB-Einheitspreisvertrag über die Herstellung von Fassadenarbeiten kam es bei der Position „Fassadendämmung“ zu Mehrmengen von deutlich über zehn Prozent. Der Auftragnehmer berechnet in seiner Schlussrechnung auch für die Mehrmengen den für ihn „sehr guten“ vertraglich vereinbarten Einheitspreis und beruft sich hierbei auf § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B, wonach auch für die Mehrmenge der vertragliche Einheitspreis maßgeblich ist. Lediglich dann, wenn etwaige Ersparnisse festzustellen sind oder wenn der Auftragnehmer Mehrkosten (zum Beispiel höhere Einkaufspreise für das Material, höhere Lohnkosten) nachweisen kann, ändert sich dieser vertragliche Ausgangspreis. Weil weder Ersparnisse noch Mehrkosten angefallen seien, gelte somit der Vertragspreis.

Hat der Auftragnehmer recht?

Die Entscheidung Der BGH hat hierzu mit Urteil vom 21. November 2019, Baurechts- Report 2020, Seite 1 Folgendes ausgeführt:
1. Der Anspruch auf Bildung eines neuen Preises setzt nur voraus, dass die ausgeführte Menge den im Vertrag angegebenen Mengenansatz um mehr als 10 % überschreitet und eine Partei die Vereinbarung eines neuen Preises verlangt.

2. Können sich die Vertragspartner auf den neuen Preis nicht einigen, erfolgt die Bildung des neuen Preises für die Mehrmenge „nach tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge“.

Hinweise für die Praxis

1. Das VOB- Prinzip „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ ist somit nicht mehr gültig.
2. Dieses Prinzip gilt natürlich nicht nur dann, wenn der Auftragnehmer einen „guten“ Einheitspreis hat, sondern sich beispielsweise beim Vertragspreis zu seinen Ungunsten verkalkuliert hat. Nun kann er für die Mehrmenge einen angemessenen Preis fordern, diesen also nach „tatsächlich erforderlichen Kosten“ berechnen.
3. Inzwischen gibt es weitere Urteile, wonach auch für die Berechnung des Preises von Zusatzleistungen und Vertragsänderungen die Preisermittlungsgrundlagen des bisherigen Vertragspreises nicht mehr maßgeblich sind. Vielmehr richtet sich auch hier der neue Preis nach den „tatsächlich erforderlichen Kosten“ (siehe OLG Brandenburg vom 22.04.2020, Baurechts-Report 2020, Seite 22).

Grabmal + Sakralbau – Der Stein im November 2023

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Grabmal + Sakralbau, Coverbild: Ana Barros
Coverbild: Ana Barros

In der Grabmal- & Sakralbau-Ausgabe stellen wir eine Kapelle in archaisch minimalistischer Turmform aus recyceltem Gneis vor und beschäftigen uns mit der zeitgemäßen Formensprache von sakralen Räumen. Spannend sind auch neue Wege in der Friedhofsgestaltung: wir sprechen mit Experten und zeigen am Beispiel des Campus Vivorum wie der Friedhof der Zukunft aussehen kann.

Weil die Gestaltung einer Grabkapelle heutzutage ein nicht gerade alltägliches Geschäft ist, haben sich die Architekten Berger + Parkkinen mit großer Neugierde und kreativem Interesse auf den Auftrag einer Familie in der Steiermark gestürzt. „Entstanden ist eine im Schlosspark frei stehende Kapelle in archaisch minimalistischer Turm-form, die die tradierte Grabkultur der Menschheitsgeschichte ebenso als Bezugspunkt heranzog, wie auch den besonderen Ort inmitten alter Bäume“, schwärmen die Architekten. „Wir schufen eine Verbindung zum in Sichtweite gelegenen Schloss und erzeugten mittels Licht und einer vertikalen Ausrichtung die für ein Grabmal passende Mystik und spirituelle Atmosphäre.“ Ob und wie ihnen das gelungen ist? Überzeugen Sie sich selbst in unserem Heft.

Grabkapelle inmitten von Bäumen

Spirituelle Atmosphäre mit gewandelter Friedhofskultur zu verbinden, haben sich die Macher des Campus Vivorum zur Aufgabe gemacht. Entstanden ist ein Experimentierfeld mit unterschiedlichen Handlungsfeldern, auf denen jeweils der Mensch im Mittelpunkt steht. Unsere Autorin hat sich mit Dirk Pöschmann, Geschäftsführer der Initiative „Raum für Trauer“, über verbindende Elemente zwischen Trauernden und Toten unterhalten.

Der Mensch im Mittelpunkt

Individuelle, handgefertigte Grabmale haben nach wie vor Konjunktur. Und sie überzeugen die Fachwelt. Die prämierten Arbeiten aus dem Jahr 2022 sehen Sie ebenfalls im neuen Heft.

Mit sakralen Räumen beschäftigt sich Bernd Dirks, Steinbildhauermeister aus dem nordrhein-westfälischen Billerbeck, seit über 35 Jahren. Zuletzt hat er an der Umgestaltung der St. Lamberti Kirche in Coesfeld mitgewirkt. Wir zeigen die neue Formensprache der Prinzipalien in fünf ausgewählten Gotteshäusern.

Handgefertigte Grabmale und neue Formensprache in Gotteshäusern

Friedhöfe sind nicht nur Gedenkstätten, sie übernehmen auch als „grüne Lungen“ eine wichtige Funktion in der Stadt. Mit ihrer Bedeutung für Biodiversität und Klimaschutz beschäftigt sich unsere Autorin Annette Mühlberger. Sogar Krautgärten sind dort inzwischen denkbar. Lassen Sie sich überraschen.

Das Heft ist hier im Shop erhältlich.

In der Oktoberausgabe von STEIN haben wir einen Blick auf die Marmomac in Verona geworfen, das neue Wien-Museum vorgestellt und uns auf eine Reise nach Berlin begeben – alles zur Ausgabe marmo+mac hier.

Viel Spaß bei der Lektüre von STEIN wünscht Ihnen

Ihre Steinredaktion

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