Mit Rutschhemmung Unfälle verhindern

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Achtung Rutschgefahr

Achtung Rutschgefahr

Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle bei betrieblichen Tätigkeiten  führen die Unfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an. Etwa die Hälfte dieser Unfälle ist auf eine unzureichende Rutschhemmung der Bodenbeläge zurück zu führen. Erfahren Sie, wie Sie rutschige Bodenbeläge sicher machen.

Welche Anforderungen bestehen?

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Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass für privat genutzte Bereiche wie Bäder oder Küchen keine gesetzliche Regelung bestehen. Um die Sturzgefahr im öffentlichen Bereich zu verhindern, findet hier für die Bodenbeläge welche mit Schuhwerk begangen werden die DGUV Regel 108-003 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ Anwendung.
Gemäß DIN 51130 erfolgt die Klassifizierung über Bewertungsgruppen, welche in R-Werte von R9 bis R13 eingeteilt sind.

 

Unternehmen sind dazu verpflichtet, durch wiederkehrende Risikobeurteilungen Mängel zu erkennen und zu beheben. Dies geschieht mittels Einsatz mobiler Messgeräte. Wird die Oberfläche als nicht trittsicher genug befunden, kann nachträglich die Rutschhemmung verbessert werden z.B. mit Lithofin RSG für mehr Rutschsicherheit.

Wie kann man die Trittsicherheit nachbessern?

Lithofin RSG

Imprägnierung als Schutz vor Schmutzanfälligkeit

Bodenbeläge unterliegen von Beginn an der Abnutzung. Dies kann zu einer Glättung der Oberfläche und somit zu einer Verringerung der Trittsicherheit führen. Auch die Auswahl ungeeigneter Reinigungs- Schutz- und Pflegeprodukte bzw. die angewendete Reinigungstechnik (z.B. Glättung der Oberfläche durch falsche Reinigungspads) kann zu einer Gefahr werden. Folgende Maßnahmen helfen:

Lithofin FLECKSTOP >W<

Rutschhemmende Bodenbeläge weisen unabhängig davon, ob werkseitig oder nachträglich behandelt, eine erhöhte Rauigkeit auf. Somit steigt die Anschmutzungsneigung gegenüber glatten Belägen je nach R-Klasse teilweise deutlich an. Bei saugfähigen Belägen wie Naturstein, poliertem oder teilpoliertem (Lappato) Feinsteinzeug sollte die Schmutzempfindlichkeit durch eine Imprägnierung wieder vermindert werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die richtige Verarbeitung gemäß Herstellervorschrift, um eine Poren verstopfende Filmbildung zu vermeiden. Empfohlen wird die wasserbasierende Imprägnierung Lithofin FLECKSTOP >W<, die sich auch sehr gut in bewohnten Räumen verarbeiten lässt.

Diese Maßnahmen helfen dabei, bei der regelmäßigen Reinigung die Trittsicherheit zu erhalten:

Bei Lithofin findet sich ein breites Spektrum solcher Pflegeanleitungen zu zahlreichen Materialien und Oberflächen zum Download auf der Internetseite. Die Pflegeempfehlungen sind nach dem System Reinigen-Schützen-Pflegen aufgebaut und enthalten neben den erforderlichen Produkten auch die mit anschaulichen Piktogrammen versehenen Verarbeitungshinweise. Darüber hinaus finden sich hierzu ergänzend auch Lösungen für spezielle Reinigungsprobleme.

Lithofin Pflegeanleitungen: https://www.lithofin.de/de/loesungen/pflegeanleitung

Mehr zum Thema Rutschhemmung: https://www.lithofin.de/de/loesungen/tipps/mit-rutschhemmung-unfaelle-verhindern


Kontakt: LITHOFIN AG | Sabine Ziebart Marketing | Heinrich-Otto-Str. 36 | 73240 Wendlingen
Tel.: +49 7024 9403-0 | E-Mail: info@lithofin.de | www.lithofin.de

 

 

 

 

 

 

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Corona keine Ausrede: Kommunen müssen gemäß neuem Erlass Baurechnungen zahlen – Interview mit HDB-Hauptgeschäftsführer Dieter Babiel

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STEIN hat aktuell zu diesen Entwicklungen den Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) Dieter Babiel befragt:

Es war einer der bauwirtschaftlichen Aufreger der jüngsten turbulenten Corona-Tage: Am Morgen des 18. März 2020 hatten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Verband Beratender Ingenieure (VBI) in einer gemeinsamen Pressemitteilung angeprangert, dass sich Ingenieurbüros und Bauunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet beschwerten, dass manche Kommunen Rechnungen für bereits geleistete Aufträge nicht begleichen wollen – und dies zum Teil sogar schriftlich mit Hinweis auf laufende Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft begründeten (STEIN berichtete online im aktuellen Corona-Krisenticker für die Branche unter www.stein-magazin.de/corona-was-nun).

Die Intervention hat sich offenbar gelohnt, denn nun hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen Erlass getätigt, der den Institutionen der Öffentlichen Hand, wie eben Kommunen und anderen öffentlichen Auftraggebern, vorschreibt, dass sie in aller Regel ihre offenen Rechnungen begleichen müssen – Corona-Krise hin oder her. Auch Argumente wie dass derzeit niemand in der Buchhaltung säße, der elektronische Abrechnungen tätigen könne, niemand auf die Baustelle kommen könne zur Abnahme oder Ähnliches zählen nicht mehr. Das wichtige Dokument im Sinne der ausführenden Betriebe haben wir für Sie hier online gestellt, es heißt Erlass Aktenzeichen 70406/21#1 (einfach auf den Namen klicken oder den Link hier benutzen):
http://www.stein-magazin.de/wp-content/uploads/sites/4/2020/03/2020_03_23_BWI7-70406_211_Bauvertragsrecht_Corona.pdf 

STEIN: Normalerweise gilt die Öffentliche Hand als solider Kunde. Wie Sie verlautbaren ließen, sperren sich aber nun einige Kommunen, Rechnungen für bereits erledigte Aufträge zu bezahlen – und verweisen teilweise sogar offen darauf, es gebe ja nun staatliche Rettungsschirme für Betriebe. Wie schätzen Sie dieses Verhalten bzw. die Motivation dahinter ein?

Dieter Babiel: Es ist aus unserer Sicht erforderlich, dass der Bund einen Schutzschirm für die Bauwirtschaft einrichtet, aus dem die Auftraggeber Kosten bezahlen können, die auf die Störungen und Verzögerungen durch das Corona-Virus zurückzuführen sind. Ebenfalls sollten vom Bund Mittel bereitgestellt werden, die die Kosten einer geordneten Einstellung von Baumaßnahmen auf Anordnung des Auftraggebers gewährleisten. Damit sollten auch Vertragsstrafen bzw. Schadensersatzansprüche aufgrund von Bauzeitverlängerungen hinfällig werden. Gerade öffentliche Auftraggeber sollten daher durch Aufrechterhaltung der Infrastrukturbaustellen Verantwortung für das Land übernehmen, die Weiterführung dieser Wertschöpfungskette aufrecht zu erhalten. Sie ist zudem eine wichtige Stütze der aktuellen Binnenwirtschaft. So ist es möglich, in diesen schwierigen Zeiten einen Teil der Wirtschaft aufrecht zu erhalten und weiterhin dafür sorgen, dass das Recht auf Wohnen und Versorgung gewährleistet bleibt. Deshalb müssen Insolvenzen vermieden werden. Zahlungen zurückzuhalten, in solch einer schwierigen Lage, ist nicht vertretbar.

Nachdem Sie als Verbände (HDB und VBI in gemeinsamer Pressemitteilung am 18.03.2020) dieses Verhalten der Kommunen scharf verurteilen, gibt es mittlerweile erste Reaktionen von Seiten der Auftraggeber/der Öffentlichen Hand auf kommunaler Ebene, auf Ebene der Landesregierungen und auf Bundesebene?

Ja, gibt es. Durch den Erlass Aktenzeichen 70406/21#1 hat die Bundesregierung gezeigt, dass sie die Probleme erkannt hat und gemeinsam mit der Bauwirtschaft in einer solch schwierigen Situation Seite an Seite steht. Dies begrüßen wir außerordentlich.

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Das Interview führte Philipp Neuman

Designer Sebastian Scherer entwirft und fertigt die extravaganten Couchtische “Fifty”. Sie setzen sich aus verschiedenen Materialien – vorwiegend Marmor und Glas – nach dem „Halb-und-Halb“-Prinzip zusammen. Die Kombinationsmöglichkeiten sind dabei vielfältig

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Die Tische „Fifty“ bestechen in ihrer Einfachheit und gleichzeitigen Vielseitigkeit. Hier ein Beispiel aus Nero Marquina und Carrara-Marmor
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Von oben betrachtet bilden sie die Hälfte eines Kreises…
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… oder Ovals. Durch die Anordnung zweier Elemente entsteht ein Kreis, ein Oval oder eine Kombination aus beiden
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Die Tische sind erhältlich in Marmor oder durchgefärbtem Glas, jeweils in weiß und schwarz (hier zu sehen ein Rendering)

Voraussetzung ist die CNC-Bearbeitung

Ein Tisch wie ein Monolith: links eine Kreishälfte in tiefschwarzem, weiß geädertem Nero Marquina. rechts die zweite Kreishälfe in blendend weißem, fein grau schattierten Carrara-Marmor. Auf diesen puristischen Kontrast reduziert Designer Sebastian Scherer das Gestaltungsprinzip der Couchtisch-Serie „Fifty“, die er für sein in Berlin ansässiges Label Neo / Craft entwickelt hat.
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Generell hat sich Scherer bei seinem Label auf die Fahnen geschrieben, traditionelle Handwerkskunst und moderne Herstellungstechnik zu kombinieren – gerade bei der Verarbeitung von Stein eine große Herausforderung. Bei den ,Camo‘-Tischen sind wolkenartige Grundformen aus Glas oder Marmor, die in ihrer Kombination an klassische Camouflage-Muster erinnern, auf Messingfüße montiert.  Für die Entwicklung der „Fifty“-Tische ging Scherer noch einen Schritt weiter: „Durch die Entwicklung der ,Camo‘-Tische hatte ich erste Erfahrungen mit Marmor sammeln können und auch mit verschiedenen Lieferanten in Deutschland Kontakt,“ berichtet Scherer. Voraussetzung für die Produktion der Tische, erklärt er, sei die CNC-Bearbeitung, die eine serielle, äußerst präzise Fertigung auch von komplexen geometrischen Bauteilen ermöglicht.

Fifty-Fifty in der Materialverwendung

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Alle Fotos: Sebastian Scherer / Neo/Craft