Oberflächen bearbeiten

Stein Magazin

Die Bearbeitung der Oberflächen von Rohplatten, Grabmalen und anderen Werkstücken beschäftigt jeden Stein­verarbeiter. Flächenschleifer bewähren sich als fle­xible Lösung. Mit einem oder mehreren ­Köpfen erzeugen sie alle Oberflächenarten von gebürstet bis hochglänzend.

STEIN im März 2013 zeigt, wie vielfältig Flächenschleifer eingesetzt werden können.

Während die übrige Steinwelt viel Geld in Automation in­vestiert, arbeitet im Natursteinwerk Scheuermann ein Flächenschleifer mit manuellem Kopfwechsel. Die Maschine vom Typ ASP 206 hätte es auch mit Werkzeugwechsel gegeben, doch in Kleinrinderfeld entschied man sich bewusst dagegen. Philipp Scheuermann erläutert den Verzicht: Vollautomatische Anlagen benötigen eine hohe Auslastung, die nur durch große Serien erreicht wird. Für kleinere Steinwerke und Handwerksbetriebe sind kompakte Lösungen gefragt, die sich kurzfristig an jeden Auftrag anpassen lassen.

Der Garten- und Landschaftsbau ist das wichtigste Geschäftsfeld bei Scheuermann. Zwischen 20 und 100 Quadratmeter an zu bearbeitenden Oberflächen umfassen die meisten Aufträge. Bei solch kleinen Losen muss permanent auf- und abgebänkt werden, da fällt die Zeit für den Kopfwechsel kaum ins Gewicht. Die Anforderungen an die Oberflächen unterscheiden sich bei jedem Auftrag. Diese Vielfalt ist eine ständige Herausforderung.

Christoph Dichtl in Buchbach betreibt einen Flächenschleifer mit siebenfachem Kopfwechsel als Ergänzung zur CNC-Bearbeitung. Denn Individualität ist Trumpf im Kampf um Kunden. Da muss die Schleiftechnik flexibel sein, lange Rüstzeiten sind bei Steinmetzmeister Christoph Dichtl verpönt. Er suchte daher schon seit Jahren nach einer gebrauchten Flächenschleifmaschine mit automatischem Kopfwechsel vom Typ ASPX. Mitte 2010 ergriff er die Gelegenheit, ein sehr gut erhaltenes Exemplar zu kaufen. Die Maschine war bereits zehn Jahre alt, hatte aber nur 250 Stunden auf dem Zähler. Wie intensiv sie Dichtl nutzt, verrät die Maschinensteuerung: In 1,5 Jahren Einsatz sind 600 Stunden angefallen. Die Maschine arbeitet mit sieben Köpfen. Einer davon ist für das Aufbereiten von Granitgrabmalen reserviert, die Übrigen sind mit Schleifsegmenten und Bürsten für die Oberflächen von Weichgesteine bestückt.

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Wie wird der Preis von Zusatzleistungen, Vertragsänderungen und Mengenmehrungen berechnet?

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Lehrbeauftragter a.D. für Baurecht in München. Foto: privat
Lehrbeauftragter a.D. für Baurecht in München. Foto: privat

Neue Rechtssprechung: Kommt es bei der Vertragsabwicklung zu Leistungsänderungen oder Mengenmehrungen, und haben die Vertragspartner einen VOB-Vertrag geschlossen, so galt bisher der Grundsatz: „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“. Im Klartext: Auch für eine angeordnete Vertragsänderung oder für Mengenmehrungen in einzelnen Positionen ist bei der Berechnung des Preises für diese Leistungen von den Preisermittlungsgrundlagen des Hauptangebots auszugehen. Sind diese gut, bleibt auch der Nachtragspreis gut. Bei schlechten Ausgangspreisen muss der Auftragnehmer unter Umständen draufzahlen. Dieses Prinzip wurde nun von der Rechtsprechung „gekippt“.

Rechtsanwalt Dr. Olaf Hofmann, Lehrbeauftragter a.D. für Baurecht in München. Foto: privat

Der BGH hatte folgenden Fall zu entscheiden:

Bei einem VOB-Einheitspreisvertrag über die Herstellung von Fassadenarbeiten kam es bei der Position „Fassadendämmung“ zu Mehrmengen von deutlich über zehn Prozent. Der Auftragnehmer berechnet in seiner Schlussrechnung auch für die Mehrmengen den für ihn „sehr guten“ vertraglich vereinbarten Einheitspreis und beruft sich hierbei auf § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B, wonach auch für die Mehrmenge der vertragliche Einheitspreis maßgeblich ist. Lediglich dann, wenn etwaige Ersparnisse festzustellen sind oder wenn der Auftragnehmer Mehrkosten (zum Beispiel höhere Einkaufspreise für das Material, höhere Lohnkosten) nachweisen kann, ändert sich dieser vertragliche Ausgangspreis. Weil weder Ersparnisse noch Mehrkosten angefallen seien, gelte somit der Vertragspreis.

Hat der Auftragnehmer recht?

Die Entscheidung Der BGH hat hierzu mit Urteil vom 21. November 2019, Baurechts- Report 2020, Seite 1 Folgendes ausgeführt:
1. Der Anspruch auf Bildung eines neuen Preises setzt nur voraus, dass die ausgeführte Menge den im Vertrag angegebenen Mengenansatz um mehr als 10 % überschreitet und eine Partei die Vereinbarung eines neuen Preises verlangt.

2. Können sich die Vertragspartner auf den neuen Preis nicht einigen, erfolgt die Bildung des neuen Preises für die Mehrmenge „nach tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge“.

Hinweise für die Praxis

1. Das VOB- Prinzip „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ ist somit nicht mehr gültig.
2. Dieses Prinzip gilt natürlich nicht nur dann, wenn der Auftragnehmer einen „guten“ Einheitspreis hat, sondern sich beispielsweise beim Vertragspreis zu seinen Ungunsten verkalkuliert hat. Nun kann er für die Mehrmenge einen angemessenen Preis fordern, diesen also nach „tatsächlich erforderlichen Kosten“ berechnen.
3. Inzwischen gibt es weitere Urteile, wonach auch für die Berechnung des Preises von Zusatzleistungen und Vertragsänderungen die Preisermittlungsgrundlagen des bisherigen Vertragspreises nicht mehr maßgeblich sind. Vielmehr richtet sich auch hier der neue Preis nach den „tatsächlich erforderlichen Kosten“ (siehe OLG Brandenburg vom 22.04.2020, Baurechts-Report 2020, Seite 22).

Grabmal + Sakralbau – Der Stein im November 2023

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Grabmal + Sakralbau, Coverbild: Ana Barros
Coverbild: Ana Barros

In der Grabmal- & Sakralbau-Ausgabe stellen wir eine Kapelle in archaisch minimalistischer Turmform aus recyceltem Gneis vor und beschäftigen uns mit der zeitgemäßen Formensprache von sakralen Räumen. Spannend sind auch neue Wege in der Friedhofsgestaltung: wir sprechen mit Experten und zeigen am Beispiel des Campus Vivorum wie der Friedhof der Zukunft aussehen kann.

Weil die Gestaltung einer Grabkapelle heutzutage ein nicht gerade alltägliches Geschäft ist, haben sich die Architekten Berger + Parkkinen mit großer Neugierde und kreativem Interesse auf den Auftrag einer Familie in der Steiermark gestürzt. „Entstanden ist eine im Schlosspark frei stehende Kapelle in archaisch minimalistischer Turm-form, die die tradierte Grabkultur der Menschheitsgeschichte ebenso als Bezugspunkt heranzog, wie auch den besonderen Ort inmitten alter Bäume“, schwärmen die Architekten. „Wir schufen eine Verbindung zum in Sichtweite gelegenen Schloss und erzeugten mittels Licht und einer vertikalen Ausrichtung die für ein Grabmal passende Mystik und spirituelle Atmosphäre.“ Ob und wie ihnen das gelungen ist? Überzeugen Sie sich selbst in unserem Heft.

Grabkapelle inmitten von Bäumen

Spirituelle Atmosphäre mit gewandelter Friedhofskultur zu verbinden, haben sich die Macher des Campus Vivorum zur Aufgabe gemacht. Entstanden ist ein Experimentierfeld mit unterschiedlichen Handlungsfeldern, auf denen jeweils der Mensch im Mittelpunkt steht. Unsere Autorin hat sich mit Dirk Pöschmann, Geschäftsführer der Initiative „Raum für Trauer“, über verbindende Elemente zwischen Trauernden und Toten unterhalten.

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Individuelle, handgefertigte Grabmale haben nach wie vor Konjunktur. Und sie überzeugen die Fachwelt. Die prämierten Arbeiten aus dem Jahr 2022 sehen Sie ebenfalls im neuen Heft.

Mit sakralen Räumen beschäftigt sich Bernd Dirks, Steinbildhauermeister aus dem nordrhein-westfälischen Billerbeck, seit über 35 Jahren. Zuletzt hat er an der Umgestaltung der St. Lamberti Kirche in Coesfeld mitgewirkt. Wir zeigen die neue Formensprache der Prinzipalien in fünf ausgewählten Gotteshäusern.

Handgefertigte Grabmale und neue Formensprache in Gotteshäusern

Friedhöfe sind nicht nur Gedenkstätten, sie übernehmen auch als „grüne Lungen“ eine wichtige Funktion in der Stadt. Mit ihrer Bedeutung für Biodiversität und Klimaschutz beschäftigt sich unsere Autorin Annette Mühlberger. Sogar Krautgärten sind dort inzwischen denkbar. Lassen Sie sich überraschen.

Das Heft ist hier im Shop erhältlich.

In der Oktoberausgabe von STEIN haben wir einen Blick auf die Marmomac in Verona geworfen, das neue Wien-Museum vorgestellt und uns auf eine Reise nach Berlin begeben – alles zur Ausgabe marmo+mac hier.

Viel Spaß bei der Lektüre von STEIN wünscht Ihnen

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