Meister als Qualitätssiegel
In zwölf bisher zulassungsfreien Gewerken gilt ab 2020 wieder die Meisterpflicht. Ist der Schritt richtig? – Schreiben Sie uns Ihre Meinung.
Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zur Rückvermeisterung zugestimmt. Er gilt für zwölf Gewerke, unter anderem für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, für Betonstein- und Terrazzohersteller sowie Estrichleger. Hans Peter Wollseifer vom Zentralverband des Deutschen Handwerks sagt, der Weg in die Anlage A der Handwerksordnung sei “der richtige und notwendige Akzent für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk”. Er hoffe, dass die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren zügig abschließt. Damit es in Kraft tritt, muss es unter anderem noch der Bundeskanzlerin und dem zuständigen Fachminister zur Gegenzeichnung geschickt werden. Der Bundespräsident prüft es außerdem auf Verfassungskonformität. Danach erscheint es im Bundesgesetzblatt und gilt ab dem 14. Tag nach Veröffentlichung. Dem Plan nach soll es bereits im Januar 2020 in Kraft treten. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, bekommen allerdings Bestandsschutz.
ZHD-Präsident Wollseifer zufolge “ist und bleibt der Meisterbrief das Qualitätssiegel, dem Kunden am meisten vertrauen”. Der Verband betont, die Entscheidung werde auch der Berufsausbildung und der Zukunftsfähigkeit der Betriebe zuträglich sein und Marktverzerrungen beseitigen. Stefan Bohlken, Obermeister der Fliesen- und Natursteinlegerinnung Oldenburg, kämpfte 2018 für die Rückvermeisterung seines Gewerkes – und erklärte STEIN im Interview, weshalb. Seine Kernthese damals: Es gehe im Kern nicht darum, “wer am besten fliest”, sondern um betriebswirtschaftliches Wissen und die Sicherung der Ausbildungsleistung.
Meister als Markteintritts-Hindernis
Doch das sehen nicht alle so. Als die damals rot-grüne Bundesregierung die Meisterpflicht 2004 in 53 Gewerken als Teil der Agenda 2010 abschafft, will sie damit selbstständige Handwerker unterstützen. Tatsächlich steigt in den Folgejahren die Zahl der Neugründungen – und damit auch der Wettbewerb. Ökonomen argumentieren, das sei für die Kunden von Vorteil. Denn sie können selbst wählen, ob sie einen – oftmals teureren – Meisterbetrieb wählen oder nicht. Achim Wambach, der Vorsitzende der Monopolkommission, warnt etwa, die Rückvermeistung mache den Markteintritt für neue Betriebe deutlich schwieriger. Die kosten- und zeitintensive Meisterprüfung werde langfristig dazu führen, dass Verbraucher noch länger auf Handwerker warten müssen.
STEIN fragt: Ist die Rückvermeisterung der richtige Weg?
Wird die Rückvermeisterung dem Fachkräftemangel und Wettbewerbs-Dumping entgegenwirken und die Wertschätzung des Handwerks steigern? Oder schottet sie den Markt ab und behindert den freien Wettbewerb? Wäre die Rückvermeisterung nur in Berufen, in denen der Gefahren- und Verbraucherschutz es begründet, sinnvoller? Halten Sie die Meisterpflicht für ein effektives Werkzeug oder in der Debatte um die Zukunftsfähigkeit des Handwerks den falschen Hebel? Regelt sie genug oder zuviel?
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