Ein Neubau mit Historie

Stein Magazin

Die Abtei Michaelsberg in Siegburg wurde saniert und ausgebaut. Das 1096 gegründete Kloster ist mit seinem Neubau – dem sogenannten Forum – Sitz des Katholisch-Sozialen Instituts (KSI) und ein außergewöhnlicher Tagungsort.

Nachdem die ehemalige Abtei des Benediktinerordens 2011 aufgelöst wurde, beschloss das Erzbistum Köln den neuen Standort des KSI dort unterzubringen und ein Tagungszentrum mit Tagungshotel einzurichten. Den für das Vorhaben ausgeschriebenen Wettbewerb gewann das Architekturbüro msm meyer schmitz-morkramer.

Das Klostergebäude liegt mit seiner Kirche auf dem Michaelsberg – rund 40 Meter über Siegburg – und bietet seinen Gästen einen wunderbaren Ausblick. Neben Hotelzimmern und Seminarräumen in der Abtei, beherbergt der Neubau, der sich 17 Meter unter dem Erdgeschoss der Abtei befindet, das KSI sowie Tagungsräume, ein Restaurant und rund 100 Stellplätze. Am 4. Mai 2017 wurde die Abtei von Bundeskanzlerin Angela Merkel eingeweiht.

Abtei Michaelsberg
Die historische Abtei in Siegburg. Zu ihren Füßen bettet sich der Neubau, das sogenannte Forum nach dem Entwurf von msm meyer schmitz-morkramer. (Foto: HG Esch)
Glasaufzug Abtei michaelsberg
Die letzten Höhenmeter werden mit einem Glasaufzug überwunden, der in einem gläsernen Pavillon endet und die Sicht auf Bonn und das Siebengebirge freigibt. (Foto: HG Esch)
Glaspavillon Neubau Abtei Michaelsberg
Der großzügige, gläserne Pavillon auf dem Dach des neuen Forums wurde zur Lounge erweitert. (Foto: HG Esch)
Hotelflur Abtei Michaelsberg
„Die Kreuzgänge konnten ihren Charme behalten, obwohl wir sie grundlegend sanieren mussten“, berichtet Caspar Schmitz-Morkramer. (Foto: HG Esch)
Kloster und Neubau Michaelsberg
„Architektur hat das Potential zwischen dem Betrachter und der Welt, zwischen Alt und Neu, zu vermitteln,“ betont Caspar Schmitz-Morkramer. (Foto: HG Esch)
Natursteinfassade Abtei Michaelsberg
Die Architekten haben sich bei Ihrer Planung intensiv mit den Materialien von Berg, Fels und Stein auseinander gesetzt. (Foto: HG Esch)
Neubau Abtei Michaelsberg innen
Einst Benediktiner-Kloster, heute ein hochmodernes Tagungszentrum mit 121 Hotelzimmern, Restaurant und Konferenzsälen. (Foto: HG Esch)

Verbindung von modernem Neubau und historischem Naturstein

Das zweigeschossige Forum passt sich mit seinem hellgrau-sandfarbenen Naturbruchstein optimal an die Fassade der Abtei und hinterlässt ein harmonisches Erscheinungsbild. Abgerundet wird das Gebäude durch die vielen hohen Fenster und Panorama-Landschaftsfenster. Den Architekten war es wichtig, dass beide Gebäude miteinander funktionieren und nicht konkurrieren, sondern ein modernes Konzept mit historischen Details und dem Charme des Altbaus entsteht. Auf dem Dach befindet sich ein gläserner Pavillon, der schon bald Zugang zu einer grünen Dachlandschaft ermöglichen wird. Von hier aus können Gäste auf das gesamte Rheintal blicken. Die historische Abtei und der moderne Neubau sind über eine gläserne Brücke miteinander verbunden.

Harmonisches Material- und Farbensemble

Im Inneren wurde der Reiz der sanierten Kreuzgänge durch die verborgene, moderne Beleuchtungstechnik betont. Die aufwendig restaurierten Ölleuchten konnten ebenfalls beibehalten werden und tragen zur historischen Optik bei.

Durch einen besonderen Materialmix haben es die Architekten geschafft, ein stilvolles und homogenes Aussehen zu kreieren. So dominiert Naturstein auf den Böden, warmes Eichenholz an Fenstern, Türen, Böden, Handläufen und der gesamten Möblierung. Die Rezeption in der Abtei erhält durch die Kombination von hellem Naturstein und Leder einen ganz besonderen Charme. Auch Akzentfarben, wie senfgelb, ochsenblutrot oder mitternachtsblau, finden sich in den Räumen wieder. Um den Naturstein zu betonen, wurde mit der Teppichboden-Manufaktur Carpet Concept der spezielle Farbton „Michaelsberg-Beige“ entwickelt. Er integriert sich optimal in das harmonische und moderne Interieur.

Erfahren Sie ab 20. Juni 2017 mehr über die Sanierung der Abtei Michaelsberg in STEIN 07/2017.

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Wie wird der Preis von Zusatzleistungen, Vertragsänderungen und Mengenmehrungen berechnet?

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Neue Rechtssprechung: Kommt es bei der Vertragsabwicklung zu Leistungsänderungen oder Mengenmehrungen, und haben die Vertragspartner einen VOB-Vertrag geschlossen, so galt bisher der Grundsatz: „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“. Im Klartext: Auch für eine angeordnete Vertragsänderung oder für Mengenmehrungen in einzelnen Positionen ist bei der Berechnung des Preises für diese Leistungen von den Preisermittlungsgrundlagen des Hauptangebots auszugehen. Sind diese gut, bleibt auch der Nachtragspreis gut. Bei schlechten Ausgangspreisen muss der Auftragnehmer unter Umständen draufzahlen. Dieses Prinzip wurde nun von der Rechtsprechung „gekippt“.

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Hat der Auftragnehmer recht?

Die Entscheidung Der BGH hat hierzu mit Urteil vom 21. November 2019, Baurechts- Report 2020, Seite 1 Folgendes ausgeführt:
1. Der Anspruch auf Bildung eines neuen Preises setzt nur voraus, dass die ausgeführte Menge den im Vertrag angegebenen Mengenansatz um mehr als 10 % überschreitet und eine Partei die Vereinbarung eines neuen Preises verlangt.

2. Können sich die Vertragspartner auf den neuen Preis nicht einigen, erfolgt die Bildung des neuen Preises für die Mehrmenge „nach tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge“.

Hinweise für die Praxis

1. Das VOB- Prinzip „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ ist somit nicht mehr gültig.
2. Dieses Prinzip gilt natürlich nicht nur dann, wenn der Auftragnehmer einen „guten“ Einheitspreis hat, sondern sich beispielsweise beim Vertragspreis zu seinen Ungunsten verkalkuliert hat. Nun kann er für die Mehrmenge einen angemessenen Preis fordern, diesen also nach „tatsächlich erforderlichen Kosten“ berechnen.
3. Inzwischen gibt es weitere Urteile, wonach auch für die Berechnung des Preises von Zusatzleistungen und Vertragsänderungen die Preisermittlungsgrundlagen des bisherigen Vertragspreises nicht mehr maßgeblich sind. Vielmehr richtet sich auch hier der neue Preis nach den „tatsächlich erforderlichen Kosten“ (siehe OLG Brandenburg vom 22.04.2020, Baurechts-Report 2020, Seite 22).

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