08.10.2015

Technik

Sauberes Arbeiten: Reine Luft, klares Wasser

Gehörschutz und mobilem Esta-Staubabsauger. Foto: Michael Spohr

Sie tragen nicht eben zur Produktivität im Betrieb bei, sind aber dennoch genauso unerlässlich wie ein gut gepflegter Maschinenpark: die effizienten Anlagenhelfer für saubere Luft und klares Wasser. Während die einen den Steinmetz an seinem – gefährlichen weil quarzstaubbelasteten – Arbeitsplatz schützen, versorgen die anderen Sägen, Bearbeitungszentren, Kantenautomaten und weitere Maschinen zuverlässig mit sauberem Frischwasser. Das hilft, unliebsame Betriebsunterbrechungen und Reparaturarbeiten zu verhindern.

Wie können eine betriebsoptimierte Luftreinhaltung und eine nachhaltige Wasseraufbereitung heutzutage verwirklicht werden? Das zeigen folgende Firmen in STEIN im Oktober 2015:

1. ECS Eich GmbH und J. & H. Fahling GmbH
 

2. Grabmale Ulrich Magera 


3. Rademacher Marmor + Granit GmbH
 

4. E&W Natursteinwerk GmbH
 

Staubbeseitigung
Um gesundheitsgefährdenden Staub aus der Luft zu entfernen, braucht man eine Absaug- bzw. Filteranlage. Und diese ist für eine bestimmte Staubklasse zertifiziert. Staubbeseitigende Maschinen (SBM) wurden früher nach einer berufsgenossenschaftlichen Vorschrift geprüft und klassifiziert. Dieses rein nationale Prüfverfahren wurde mittlerweile in die internationale Norm DIN EN 60335-2-69 überführt, die seit 1998 Bewertungsgrundlage für die Maschinen ist. Danach existieren nur noch die drei Staubklassen L, M und H für trockene, gesundheitsgefährliche, nicht brennbare Stäube sowie eine zusätzliche Eignungseinstufung für brennbare Stäube.

Entscheidend für die Einstufung in eine Staubklasse ist der maximale Durchlassgrad (Menge des Staubs, der nicht vom Filter zurückgehalten wird) an Staub, den die Filter der mobilen Staubsauger und Entstaubungsanlagen erzielen. Er reicht von < 1% für Klasse L über < 0,1 % für Klasse M bis zu < 0,005 % für Klasse H. Bei entstehenden Stäuben der Klasse M muss zudem eine staubarme Entsorgung gewährleistet sein. Zur Staubklasse H zählen krebserregende Stäube wie Asbest, Arsen und Blei aber auch mit Bakterien und Keimen oder Schimmel kontaminierte Stäube. Die Staubklasse H fordert eine Messung der Luftgeschwindigkeit und staubfreie Entsorgung; für Asbest bestehen Zusatzanforderungen.

Rot-Weiß-gestreifte Aufkleber mit den entsprechenden Buchstaben an den Industriesaugern oder an zentralen Absauganlagen/Filteranlagen lassen erkennen, für welche Staubklasse das jeweilige Gerät zertifiziert ist. Für die Betriebe gilt darüber hinaus der Arbeitsplatz-Grenzwert (AGW), der bei leicht gefährlichen Stäuben der Klasse L > 1mg/m³ sein darf, bei mittel gefährlichen Stäuben der Klasse M > 0,1 mg/m³ und bei hoch gefährlichen Stäuben der Klasse L < 0,1 mg/m³.

Erfahren Sie neben der Staubbeseitigung auch mehr zur Wasserreinigung in STEIN im Oktober 2015.

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