Verbrauchersicherheit bei der Grabmalgestaltung

Stein Magazin
Richard Watzke

Die Gestaltung eines Grabdenkmals setzt viel Vertrauen in den beauftragten Steinmetzbetrieb voraus, denn die Grabstätte gibt den Hinterbliebenen Halt und bleibt zudem über Generationen hinweg bestehen. Der Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV) verspricht neben individueller Grabmalgestaltung und bestmöglicher Beratung, eine sorgfältige Fertigstellung der komplexen Grabanlage. Eine optimale Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten sowie die Einhaltung der in Deutschland geltenden Qualitätsstandards wird gewährleistet. Zudem werden zahlreiche Aspekte, wie die Vorgaben der Friedhofsverwaltung sowie technische und kaufmännische Fragen berücksichtigt. Die qualifizierten Fachbetriebe verfügen über Fachkräfte mit langjähriger Erfahrung und „besitzen eine einschlägige Betriebshaftpflichtversicherung und sind langfristig greifbar,“ erklärt Gustav Treulieb, Bundesinnungsmeister im BIV. Darüber hinaus hat der Kunde nach Abnahme Anspruch auf eine fünfjährige Gewährleistung und somit die Beseitigung aller Ausführungsfehler. Sollte selbst nach sehr langer Zeit ein Schaden durch Vandalismus oder Naturereignisse festzustellen sein und der Stein zu wackeln beginnen, steht der beauftragte Steinmetzmeister mit umfassender Betreuung zur Verfügung und sorgt mit fachgerechter Reparatur für Sicherheit. Eine Beratung durch erfahrene Steinmetze gibt den Auftraggebern Gewissheit, auch im Schadensfall, einen verantwortungsvollen Ansprechpartner zu haben, der schnell und professionell handelt.

Die „Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ können Sie hier nachlesen.

Genauigkeit und Präzision bei der Grabmalfertigstellung
Rechtlich wird eine Grabanlage als Bauwerk betrachtet. Somit hat der Kunde nach Abnahme Anspruch auf eine fünfjährige Gewährleistung und Beseitigung aller Mängel. Foto: BIV Steinmetze, Richard Watzke
standsichere Fertigstellung eines Grabmals
Beim qualifizierten Steinmetzbetrieb wird das Grabmal nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik standsicher aufgestellt. Foto: BIV Steinmetze, Richard Watzke
Standsicherheit eines Grabdenkmals
Die Arbeiten rund um die Grabanlage sind sehr vielschichtig und komplex. Hausmeisterservice oder Billiganbieter aus dem Internet bieten nicht die nötige Sicherheit und Verantwortung. Foto: BIV Steinmetze, Richard Watzke
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Das fliegende Auge

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Sanierens und Erhaltens von Baubestand haben sich Drohnen schon vielfach bewährt. Foto: Geospector
Sanierens und Erhaltens von Baubestand haben sich Drohnen schon vielfach bewährt. Foto: Geospector

In unsere neuen STEIN-Serie „Chancen nutzen“ teilen wir unser Wissen über Vorgehensweisen, die Unternehmen nutzen können, um langfristig erfolgreich zu sein. In der ersten Folge dreht sich alles um den Blick von oben. Drohnen ermöglichen Inspektionen, Aufmaße und Dokumentationen von Steinbrüchen oder Fassaden.

Unbemannte Fluggeräte, englisch Unmanned Aircraft Systems oder Unmanned Area Vehicles (UAS, UAV), populär meist „Drohnen“ oder „Multicopterd“ genannt, werden inzwischen in zahlreichen Bereichen des Bauens, Sanierens und Erhaltens von Baubestand eingesetzt. Mit einer visuellen Digital- oder Wärmebildkamera oder einem 3-D-Laserscanner ausgestattet, können ferngesteuerte Drohnen Steinbrüche, Fassaden oder Dachflächen inspizieren oder geometrisch erfassen, Schäden lokalisieren und dokumentieren, Energieverluste aufdecken und vieles mehr.

Sollen Bau-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen erfolgreich sein, müssen sie sorgfältig vorbereitet und geplant werden. Aktuelle und verlässliche Bestandsdaten sind die wichtigste Grundlage einer umsichtigen Planung. Terrestrische Aufmaßverfahren wie die Tachymetrie, das Laserscanning oder die Fotogrammetrie erfassen nur jene Bereiche, die vom Boden oder von der umgebenden Bebauung aus zugänglich und sichtbar sind. Dachflächen und andere unzugängliche Bereiche der Gebäudefassade lassen sich geometrisch und fotografisch nicht oder nur unzureichend erfassen.

Drohnen können über die luftbildgestützte Fotogrammetrie oder 3-D-Laserscanner Bauwerke und andere Objekte lückenlos geometrisch vermessen und werden deshalb manchmal auch parallel eingesetzt: Aus perspektivisch entzerrten Luftbildern lassen sich zentimetergenaue und maßstabsgerechte Dachaufsichten oder Fassadenansichten erstellen. Werden die Luftbilder fotogrammetrisch ausgewertet, lassen sich daraus 2-D-Pläne oder dreidimensionale Modelle der Gebäudehülle erstellen. Diese können als Grundlage für Planungen, Kostenberechnungen, Ausschreibungen oder Visualisierungen verwendet werden.

Mit speziellen 3-D-Laserscannern ausgestattete Drohnen, können das Umfeld rasterförmig in Sekundenschnelle abtasten und dabei Millionen von 3-D-Messpunkten, sogenannte „Punktwolken“ erzeugen. Dabei speichern sie die Geometriedaten aller umgebenden Objekte als räumliche Koordinatenwerte ab. Eine integrierte Digitalkamera erzeugt zusätzlich 360-Grad-Fotopanoramen und erfasst Gebäudehüllen nahezu lückenlos. Messdrohnen sind auch in der Lage, von Halden, Kies- und Schottergruben, Deponien oder Steinbrüchen zunächst Orthogonalfotos oder 3-D-Laserscans und daraus 2-D-Lagepläne, 3-D-Geländemodelle, Massen und Volumen zu generieren, ohne dabei den laufenden Betrieb zu stören oder Personen zu gefährden.

Lesen Sie mehr in der STEIN 8/2020.

Im Gespräch statt im Gerede

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Gestorben wird immer. Aber nicht mehr genug, schreibt Henning Sußebach am 3. November in der Wochenzeitung »Die Zeit«. Er kommt dann zu dem Schluss, dass viele Bürger ihre Asche lieber verstreuen, als ein Grab zu kaufen. Sußebach formuliert ein Problem, mit dem sich auch das Steinmetzhandwerk auseinandersetzen muss: Sogar Friedhöfe können sterben. Zum Leben brauchen sie Tote. Die werden aber auf den herkömmlichen Friedhöfen immer weniger. Sie haben Konkurrenz bekommen. Die Menschen in einer »Multioptionsgesellschaft« möchten sich nicht mehr dem schematischen Schachbrettmuster der Friedhöfe fügen. Friedhöfe sind heute nur eine Option unter ganz verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten.

Die Folgen sind klar: kein Friedhof, kein Grab, kein Stein. Das Steinmetzhandwerk ist gefordert. Grabzeichen können mit dazu beitragen, Friedhöfe am Leben zu halten. Allerdings: Diese Zeichen müssen einen Sinn, eine Botschaft, einen Wert für die Hinterbliebenen haben. »Blut indischer Kinder haftet an deutschen Grabsteinen« oder »Grabsteine aus Kinderarbeit stehen auf deutschen Friedhöfen«. Meldungen wie diese bringen die Zeichen am Grab ins Gerede. »Kinderarbeit bei Grabsteinen wieder erlaubt« stand am 16. Oktober in der Tageszeitung »Nürnberger Nachrichten«: In einem Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht die Nürnberger Friedhofsordnung gekippt. Die Stadt wollte sicherstellen, dass auf den städtischen Friedhöfen keine Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die von Kinderhänden geformt wurden. Ein Steinmetz klagte. Er gewann! Nur was? Wer soll überprüfen, unter welchen Bedingungen die Steine entstehen, fragten die Richter. Eine Zertifizierung mit verbindlichen Maßstäben muss her. Juristisch ist es nicht zu beanstanden.

Allerdings: Viele der Zertifikate zu sozialen oder ökologischen Standards sind in Bereichen kaum den Kleber wert, mit dem sie auf ein Produkt gepappt werden. Es liegt jetzt an jedem Handwerker selbst, welche Grabzeichen er anbietet und mit welchen Steinen er arbeitet. Das Produkt Grabstein ist wieder einmal im Gerede, statt im Gespräch zu sein. Das ist ärgerlich.

Willy Hafner’s Betreff aus STEIN im Dezember 2013.

Bild: Aeternitas e.V.