08.08.2019

Gestalten

Welche Bodenbeläge haben bei Architekten die Nase vorn?

nominiert für den Deutscher Naturstein-Preis 2015

Beliebt im Gewerbebau und Empfangsbereichen

Diese Frage stellte sich der Deutsche Naturwerkstein-Verband e.V. und wurde von der Heinze Marktforschung unterstützt. Dabei schneidet der Naturstein sehr gut ab, vor allem wird seine Nachhaltigkeit und Langlebigkeit geschätzt. Auch seine architektonischen Gestaltungsmöglichkeiten kommen gut an.

Im Februar 2019 führte die Heinze Marktforschung zu ausgewählten Bodenbelägen eine unabhängige Online-Befragung durch, 240 Architektur- und Planungsbüros in Deutschland nahmen teil. Hier sind die Ergebnisse:

Naturwerksteinplatten (48%) sind vor allem im Gewerbebau für Außenanlagen neben Betonwerksteinplatten (73%) beliebt. In Empfangsbereichen von Hotels, Kliniken etc. werden von den Befragten überwiegend Naturwerksteinplatten (60%) und keramische Beläge (57%) verlegt. Auf Bahnhöfen und Flughäfen befürworten Architekten und Planer Betonwerksteinplatten (26%), Naturwerksteinplatten (22%) und keramische Beläge (22%).

 

„Sehr gut“ für Naturstein

Bei der Frage zur Beurteilung von Naturwerkstein wird von den Umfrageteilnehmern die Note „Sehr gut“ wie folgt vergeben: Architektonisches Ausdrucksmittel (68%), Langlebigkeit (53%), Nachhaltigkeit (47%), Recyclingmöglichkeit (34%), Reinigungsfreundlichkeit (18%), Umweltbelastung bei Produktion und Transport (10%) und Materialpreis (7%).

Im Vergleich zur Keramikpunktet der Naturstein als architektonisches Ausdrucksmittel (59%) sowie mit Nachhaltigkeit (57%), Langlebigkeit (53%) und Recyclingmöglichkeit (55%). Materialpreis (80%) und Reinigungsfreundlichkeit (73%) sprechen bei den Befragten eher für den Kunststein.

In Bezug auf Reinigungsfreundlichkeit und Preisniveau ist allerdings weitere Aufklärungsarbeit erforderlich, so der Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V.. „Denn setzt man die Anschaffungskosten zur Nutzungsdauer ins Verhältnis, so kann dieses Vorurteil, dass Naturstein kostenintensiv ist, eindeutig widerlegt werden.“, heißt es in der Pressemitteilung.

 

Foto: Klaus Helbig, Frankfurt a.M.

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