08.09.2020

Chancen

Wenn der Chef ausfällt

Matthias Hoff
führen zusammen mit den Mitarbeitern

In unserer neuen STEIN-Serie „Chancen nutzen“ teilen wir unser Wissen über Vorgehensweisen, die Unternehmen nutzen können, um langfristig erfolgreich zu sein. Es kann passieren, dass der Firmeninhaber für längere Zeit oder gar für immer ausfällt. Jedoch verdrängen viele Chefs dieses Szenario. STEIN hat mit einer Unternehmerin gesprochen, die zusammen mit ihrem Sohn nach dem plötzlichen Tod ihres Mannes den Steinmetzbetrieb erfolgreich weiterführt.

Coronavirus, Verkehrs- oder Arbeitsunfall oder auch Herzinfarkt: Ganz plötzlich können Betriebsinhaber ausfallen. Laut Statista werden etwa 29 bis 41 Prozent der heute 30- bis 50-jährigen Erwerbstätigen vor ihrer Rentenzeit berufsunfähig. Doch eine Umfrage von „The Alternative Board“ unter 165 Firmenchefs in KMU besagt, 81 Prozent der Betriebe hätten keinen Notfallplan, der regle, wie der Betrieb beim plötzlichen Ausfall des Unternehmers aufrechterhalten werden könne. Auch für Michaela Erdmann vom Steinmetzbetrieb Steinmetz Erdmann im thüringischen Bad Berka war der plötzliche und unerwartete Tod ihres Mannes Thomas mit Ende vierzig vor drei Jahren nicht vorhersehbar. Er war der Chef des zwischenzeitlich schon in fünfter Generation geführten Steinmetzbetriebs.

Michaela Erdmann arbeitete in ihrem eigentlichen Beruf als Betriebswirtin schon immer etwas verkürzt, sodass ihr Mann froh war, dass sie im Steinmetzbetrieb gewisse Dinge abfangen konnte. „Ich war also jeden Tag in der Firma präsent und hatte entsprechende Einblicke“, erinnert sich Michaela Erdmann. „Die Arbeit hier im Betrieb meines Mannes habe ich immer als mein persönliches ehrenamtliches Engagement bezeichnet – damals für meinen Mann, heute für meinen Sohn Paul, der die Firma übernommen hat. Das war unser großes Plus insbesondere nach dem Tod meines Mannes.“ Die Erdmanns hatten, auch aufgrund einiger Alzheimerpatienten in der Familie, schon früh über Vollmachten gesprochen.

Michaela Erdmann erläutert: „Wir waren uns glücklicherweise einig, wer was machen darf, aber wir hatten unsere Ergebnisse noch nicht notariell beglaubigen lassen.“ Der Steinmetzbetrieb Erdmann befand sich mit seinen Mitarbeitern kurz vor dem plötzlichen Tod des Chefs und einige Zeit danach im absoluten Ausnahmezustand. „Trotz dieser Extremsituation habe ich an dem Tag, an dem mein Mann notoperiert wurde, sofort den Notar angerufen, der dann ins Krankenhaus kam. Wir haben vor Ort die Generalvollmacht unter Dach und Fach gebracht, denn mein Mann war zu diesem Zeitpunkt noch Herr seiner Sinne, danach wäre es nicht mehr möglich gewesen. Diese Generalvollmacht hat mir sowohl in der Krankheitsphase als auch in der Zeit nach seinem Tod das Leben gerettet.

Denn auch die Banken lassen nicht mit sich reden, wenn man keine Generalvollmacht vorweisen kann. Die Konten werden oft so lange gesperrt, bis der Erbschein eintrifft, was mehrere Wochen dauern kann. Ich würde jedem raten, diese Dinge zu gesunden Zeiten einmal mit einem Notar zu Papier zu bringen“, berichtet Erdmann. Denn sonst stehen Ehepartner und Mitarbeiter hilflos und unvorbereitet da, und keiner weiß, wie es weitergehen soll. Auch in kleinen Unternehmen ist es daher wichtig, zu klären: Wer macht was, wenn der Chef ausfällt – und wer darf bestimmte Dinge erledigen? Dadurch, dass Michaela Erdmann als studierte Betriebswirtin lange in der Darlehensabteilung einer Bank gearbeitet und sämtliche Katastrophen vom Sterben, Hausbrand und von der Scheidung ihrer Kunden erlebt hatte, verfügte sie über einen anderen Einblick in diese Angelegenheiten als andere. Und gerade Vollmachten waren immer sehr wichtig. „Es gab nach dem Tod meines Mannes Situationen, in denen ich diese Generalvollmacht für Privates und Berufliches herausgeholt habe und angeordnet habe: So wird das gemacht!“

Lesen Sie mehr in der STEIN 9/2020.

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