Wenn der Chef plötzlich ausfällt

Stein Magazin

Betriebe müssen auf den Ernstfall vorbereitet sein. Foto: lassedesignen / Fotolia

Manchmal kommt es anders als man denkt: Wenn durch Unfall, Krankheit oder gar Tod der Chef eines Betriebes plötzlich ausfällt, kann dieser leicht in Schieflage geraten. Für den Fall der Fälle sollte rechtzeitig vorgesorgt werden.

Nach einer Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) stehen jährlich etwa 24.000 kleine und mittelständische Unternehmen auf Grund von Unfall, Krankheit oder Tod plötzlich ohne ihren Chef da. Nicht für den Notfall zu planen ist menschlich, denn niemand denkt gerne freiwillig an den Fall der Fälle. Betriebswirtschaftlich gesehen ist es jedoch unverantwortlich. Wenn ein Steinmetzbetrieb im Unglücksfall überleben soll, muss klar geregelt sein, wie es ohne den Chef weitergeht. Nur so wird die Handlungsfähigkeit der Firma sichergestellt. In fast allen Handwerkskammern stehen daher Betriebsberater zur Verfügung, die ausführlich zum Thema beraten. Zusätzlich bieten die Kammern regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Nachfolgeregelung an.

»So früh wie möglich« solle man einen Stellvertreter aufbauen, rät Rechtsanwalt und Dipl. Betriebswirt (FH) Klaus Angerer, spezialisiert auf Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Doch wie geht man beim Aufbau eines Nachfolgers vor? »Ein potentieller Nachfolger oder Stellvertreter sollte sich wenigstens in einem Teilbereich schon als Führungskraft bewährt haben und auch bei der Hausbank und Lieferanten bekannt sein“, erklärt Klaus Angerer. In kleineren Betrieben kommt hier häufig dem mitarbeitenden Ehegatten eine wichtige Rolle zu, unterstützt durch einen bewährten Mitarbeiter. Wichtig sind Bankvollmachten und eine Vermögenssorgevollmacht, die über den Tod jeweils hinausreichen. Die Erteilung einer Handlungsvollmacht oder Prokura ist weniger umfassend als die Vermögenssorgevollmacht, aber besser als nichts.

Sinnvoller Zeitrahmen zur Betriebsübergabe

Soll eine Betriebsübergabe vorgezogen werden, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seit Dezember 2014 die bestehenden Schenkung- und Erbschaftsteuerprivilegien für Unternehmen als mit der Verfassung  nicht vereinbar ansieht und dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis Mitte 2016 auferlegt hat?

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Klaus Angerer ist Diplom-Betriebswirt und Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Foto: Klaus Angerer

Rechtsanwalt und Dipl. Betriebswirt (FH) Klaus Angerer rät:
Die bisherigen Verschonungsregeln befreien zwischen 85 und 100 Prozent des Betriebsvermögens vom Zugriff des Finanzamts. Besonders privilegiert sind kleinere Betriebe mit nicht mehr als 20 Mitarbeitern. Hier verzichtet das Gesetz auf eine Nachprüfung der Lohnsummenentwicklung  für eine bestimmte Anzahl von Jahren nach Betriebsübergabe im Vergleich zur Lohnsumme im gleichen Zeitraum vor der Übergabe (wobei hiervon die spätere Entwicklung nicht oder nicht wesentlich nach unten abweichen darf). Insbesondere die Freistellung kleinerer Betriebe von dieser Hürde wurde von den Verfassungsrichtern kritisch bewertet, weil damit die Lohnsummenklausel in 90 Prozent aller Fälle nicht griff.

Daher ist gerade für kleinere Handwerksbetriebe zu überlegen, eine (Teil-) Nachfolge vorzuziehen, etwa zum 31.12.2015; der Gesetzgeber muss zwar bis spätestens 30. 06.2016 handeln, kann das Gesetz aber auch zu einem früheren Zeitpunkt reformieren. Das hat Bundesfinanzminister Schäuble offenbar auch vor. Sein Terminplan: Nach nunmehr vorgelegtem Referentenentwurf letzte Beratung im Bundesrat am 18.12.2015, Anwendung ab 01.01.2016.

Da die Materie höchst komplex ist, kann sie von Beratern nicht in quasi letzter Minute als rein operative Maßnahme abgehandelt werden. Es dürfen laut BVerfG auch künftig kleinere Betriebe bis zu 100 Prozent privilegiert werden, jedoch wird der Gesetzgeber die Definition des Kleinbetriebs enger fassen müssen, indem er zum Beispiel die bisherige Grenze von 20 Mitarbeitern stark absenkt oder eine Obergrenze beim Wert des Betriebsvermögens zieht. Konkret plant Finanzminister Schäuble nunmehr eine Herabsetzung auf drei Beschäftigte. Sind es mehr, würde laut Plan eine steuerliche Verschonung nur noch dann eintreten, wenn der Unternehmenswert nicht mehr als eine Million Euro beträgt. Enger zu ziehen sind auch die Grenzen für sogenanntes Verwaltungsvermögen, welches im Unternehmen bilanziert, aber nicht betriebsnotwendig ist und trotzdem mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent von den bisherigen Verschonungsregeln mitumfasst werden kann.  Finanzminister Schäuble plant hier eine Freistellung von nur noch zehn Prozent.

Lesen Sie mehr zur Vorsorge für den Fall, dass der Chef ausfällt, in STEIN im Juli 2015.

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Skulptur des Monats: Traumsaat

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Die Träume der Nacht. Sie stellen eine kreative Form des Seelenlebens dar und gelten als Botschaften des Unterbewusstseins. Zahlreiche Forscher und Experten beschäftigen sich mit der Funktion und Bedeutung von Träumen. Auch in der Dichtung und der bildenden Kunst ist das Thema der Träume häufig wieder zu finden. Unsere Skulptur des Monats September von Steinmetz Emanuel Wagner stammt aus einer Auseinandersetzung mit dem Gedicht „Traumsaat“ von Jorge Bucay, in dem es darum geht, dass die menschlichen Träume die Geheimnisse des Unterbewusstseins kennen.

In diesem Gedicht heißt es: „In uns schlummern unzählige Träume, die nur darauf warten, keimen zu dürfen, Wurzeln zu schlagen und ans Licht zu gelangen, als Same zu sterben, um Baum zu werden.“ Emanuel Wagner interpretiert mit seiner Skulptur „Traumsaat“ – eine schlanke Stele, die an die Form einer Pflanze erinnert – die Gedanken des Unterbewusstseins.

Der untere goldene Samen der Stele, der nach oben die Pflanze freigibt, ist mit seinen Wurzeln fest im Boden verankert. Die Pflanze ist in eine Art „Schote“ gebettet. Sie wird von ihr getragen, wächst aber zugleich darüber hinaus. Das Werk symbolisiert das Leben an sich, sowie einen Gedanken, eine Idee und eine Tat. Dabei entsteht die prall gefüllte Frucht des Gedankens – die die Samen nicht mehr halten kann, sodass sie fast herausbrechen – in etwa auf direktem Weg, nur über kleine Hürden.

Die 18 x 18 x 115 Zentimeter große Skulptur wurde aus dunkelgrünem Diabas gestaltet und wirkt dadurch besonders edel. Ihre Oberfläche ist frei vom Hieb und wurde zum Großteil fein angeschliffen. Das Blattgold symbolisiert die Samen, wobei die oberen Samen aus einer Kombination von normalem Gold und einem rötlichen Gold vergoldet wurden. Für den unteren großen Samen hat der Künstler rötliches Blattgold verwendet. Damit der Glanz des Goldes betont wird, wurde eine Grundierung eingesetzt.

Der Künstler möchte mit seiner Arbeit die Entstehung der Gedanken darstellen, die sich zum einen selbst vermehren können, aber auch die, die man selbst vermehren kann. Gedanken, die etwas Positives entstehen lassen oder eine vielversprechende Idee entwickeln. In dem Kreislauf, einem Wechselspiel aus Vergehen und Entstehen, gibt der Samen sich selbst her, damit die Frucht sich entfalten kann.

Mit der Skulptur, als Sinnbild für das Leben, möchte Wagner darauf aufmerksam machen, um darüber nachzudenken, was das Fundament des Bewusstseins lehren möchte. Auf das Unterbewusstsein zu hören sowie daraus zu lernen, dass alle Gedanken und Taten Konsequenzen haben und „seine eigenen Samen Früchte tragen werden, in jeglicher Art oder Gesinnung.“

Das Werk von Emanuel Wagner entstand im Rahmen der Ausstellung „Traumsaat“ und wurde bereits an mehreren Orten ausgestellt.

Erfahren Sie mehr über den Künstler und seine Arbeiten.

 

Hier sehen Sie die Skulpturen der letzten Monate:

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Oktober 2016: Der liegende Eisbär aus Carrara Marmor von Peter Hecht. (Foto: Peter Hecht)
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September 2016: Die Skulptur „Traumsaat“ aus grünlichem Diabas von Emanuel Wagner. (Foto: Steinmetz Hans Wagner KG)
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August 2016: Die Schwingungen der Skulptur „Steinskúfa“ von Karin Reichmuth versetzen sie in Bewegung. (Foto: Þröstur Eggertsson)
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Juli 2016: „Nautilus“ aus Marmor von Ulrike Glaubitz. (Foto: Künstlerin)
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Juni 2016: „Hände“ aus Carrara Marmor von Sabine Harborth . (Foto: Künstlerin)
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Mai 2016: „Die Träumende“ von Florian Widmann aus Untersberger. (Foto: Birgit Rilk)
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April 2016: „Der goldene Schlüssel“ von Ralf Ehmann in Hanau. (Foto: Künstler)
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März 2016: Die Skulptur „Letzter Herzschlag“ aus Portokalk von Julia Dietrich auf dem Friedhof in Lauterhofen. (Foto: Künstlerin)
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Februar 2016: „Wa(a)gnis Geometrie“, Figurenensemble aus Anröchter Grünkalkstein, von Ina Michalski. (Foto: Künstlerin)
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Januar 2016: „Sternenhimmel“, eine hängende Skulptur aus Carrara Marmor und Blattgold, von Riccardo Atta. (Foto: Künstler)
Skulptur_des_Monats_zeitstein_1
Dezember 2015: Der „Zeitstein“ von Steinmetzmeister Sebastian Langner auf dem Ottensteinplatz in Wittlich, Skulptur des Monats 2015. Jan Mußweiler
Skulptur_des_Monats_schinn
November 2015: „Sun Up“ von Günter Schinn. (Foto: Franziska Schinn)
skulptur_des_monats_familienstele
Oktober 2015: Eine Familienstele als Gartenskulptur von Kathrin Post-Isenberg. (Foto: Künstlerin)
Skulptur_des_Monats_Stele für die Opfer der Hexenverfolgung in Eichstätt an der Hinr
September 2015: Hexendenkmal in Eichstätt von Rupert Fieger. (Foto: Heinrich Stürzl)
Skulptur_des_Monats_Boot_2
August 2015: Boot-Skulptur aus anröchter Sandstein von Christine Prinze. (Foto: Stahl + Stein)
Skulptur_des_Monats_Schale von Katja Stelljes
Juli 2015: Schale aus Auerkalk von Katja Stelljes. (Foto: Stefan Schmiedbauer)
Skulptur_des_Monats_Juni_OLYMPUS DIGITAL CAMERA
Juni 2015: Handgefertigter Spiegel mit Diabas-Rahmen von Christof Göppner. (Foto: Künstler)
Skulptur_des_Monats_-Rigoletto
Mai 2015: Die Skulptur „Rigoletto“ von Mario P. Valdini. (Foto: Münster)
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April 2015: Die 70 cm hohe Skulptur aus Mainsandstein von Steff Bauer. (Foto: Natursteinwerk Graser Bamberg)

Schulungen für normgerechte Verbundabdichtungen

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Weitere Informationen unter: www.pci-augsburg.de

Die PCI Akademie veranstaltete im September ein umfassendes Seminar zu Verbundabdichtungen nach der neuen DIN 18534. Die Referenten Prof. Dr. jur. Günther Schalk und Dipl.-Ing. Manfred Vaupel vermittelten Rechtswissen und Fachkenntnisse für die Ausführung.  (mehr …)