30.07.2019

Branchennews

36 Grad und es wird noch heißer




Hitzefrei und Ausfall-Geld

Recht auf Hitzefrei: Im Büro gelten klare Temperatur-Grenzen, auf dem Bau nicht – die Grünen wollen das ändern. Der Bau-Zentralverband hält Hitzefrei für schwierig. 


Im Winter gibt es Schlechtwetter-Geld und “kältefrei” für Handwerker. Doch im Zuge des Klimawandels wird auch extreme Hitze im Sommer zum Problem. Für Arbeitsstätten außerhalb von Gebäuden gibt es dafür aber bisher keine Regel. Die Grünen wollen das  mit einem Arbeitschutzgesetz ändern: Sie fordern ein Hitzefrei-Gesetz, unter anderem für Handwerker und Landwirte.

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer begrüßt den Vorschlag und beruft sich auf die Fürsorgepflicht von Arbeitgebern. Auch verkürzte Arbeitstage, kühle Getränke und Sonnenschutzmittel seien sinnvoll. Zu Sonnenschutz sind Unternehmen auch heute schon verpflichtet, sie müssen beispielsweise Sonnensegel und Trinkwasser stellen.

Der Vorschlag der Grünen auf Hitzefrei geht über diese Schutzmaßnahmen aber hinaus. Auch der Gewerkschaftsbund schließt sich der Idee an. Er schlägt darüber hinaus, analog zum Schlechtwetter-Geld, ein Hitzegeld in Höhe von 60 Prozent des Lohns vor. Es soll den Ausfall für Arbeitnehmer finanziell ausgleichen. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hält Hitzefrei auf dem Bau für “schwer umsetzbar”. Möglich sei stattdessen zum Beispiel, die Arbeitszeiten um die stärkste Hitze herumzuplanen.

Fakt ist: Seit den 2000er Jahren steigen die Höchsttemperaturen in Deutschland an (Statista). Im Sommer sind 40 Grad keine Seltenheit mehr. Wenn schon für Büro-Arbeiter ein Lufttemperatur-Maximum von 35 Grad gilt, ist fraglich, wie körperlich tätige Handwerker bei 35 Grad und mehr arbeiten sollen.

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