12.07.2019

Branchennews

Bestatter fordern Meisterpflicht

die im Rahmen der Rückvermeisterung mitentschieden werden soll. Foto: carolynabooth/pixabay/COO-Lizenz


Bestatter-Meister wäre rechtlich möglich

Ein Gutachten des Bestattungsrechtlers Tade Spranger sagt, eine Meisterpflicht wäre mit europäischem Recht vereinbar. Nun muss die Politik entscheiden.

In der parlamentarischen Sommerpause erarbeitet ein Fachkreis die Gesetzesvorlage zur “Rückvermeisterung”. Darin geht es um die 2003 aus dem Katalog der zulassungspflichtigen Handwerke gestrichenen Gewerke. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten. Das Bestattungsgewerbe hat an den Fachkreis nun seine Forderung auf Einführung der Meisterpflicht gestellt.

Ob die Voraussetzungen dafür – unter anderem die Gefahrgeneigtheit, der Verbraucherschutz und die Wahrung des Kulturgutes – erfüllt sind, hat Bestattungsrechtler Tade Spranger in einem Gutachten geklärt. Der Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen / Rheinland-Pfalz hat es mit mehreren Berufsverbänden beauftragt.

Spranger kommt zu dem Schluss, dass eine Vermeisterung rechtlich möglich und mit EU-Recht vereinbar sei. Europa werfe oft einen genauen Blick auf in Deutschland verabschiedete Gesetze. Es gebe aber genug Freiraum, eigene Gesetze zu erlassen. Bisher gibt es im Bestattungsgewerbe keine Zulassungsvoraussetzungen. Der Experte erläuterte0 auf der Pressekonferenz zum Gutachten von Negativbeispielen der Branche: So gebe es 16 verschiedene Friedhofs- und Bestattungsgesetze, die je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen. Demzufolge müsse ein Bestatter stets wissen, welche Gesetze wo gelten. Laut Spranger gebe es weit mehr Fehlbestattungen als vermutet. Die Zuwanderung von Menschen verschiedener Glaubensrichtungen stelle Bestatter darüber hinaus vor neue Herausforderungen.

“Es geht um Menschen, die in der Situation, dass ein Partner oder ein Familienmitglied stirbt, sehr verletzlich, mitunter hilflos und überfordert sind“, sagt Spranger. „Sie können mitunter über einen langen Zeitraum traumatisiert sein, wenn bei einer Bestattung etwas schief läuft. Der Mensch vertraut dem Bestatter. Er verlässt sich darauf, dass dieser alles wunsch- und ordnungsgemäß durchführen wird.” Angehörige könnten auch kaum prüfen, welche der berechneten Leistungen vom Bestatter tatsächlich erbracht wurden.

Meisterpflicht nur für Neugründer und bei Geschäftsübernahmen

Die Verbände sind überzeugt, die Meisterpflicht könnte bei den genannten Problemen helfen. Sie haben bereits eine – bisher freiwillige – Ausbildungs- und Meisterprüfung erarbeitet. Laut Hermann Hubing, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Leben Raum Gestaltung Hessen / Rheinland-Pfalz, gibt es jährlich rund 150 Auszubildende bundesweit und etwa 40 Meisterprüfungen. Die vier Schulen, die den Bestattungsmeister anbieten, könnten ihre Kapazitäten bei Bedarf ausweiten. Für bestehende Bestattungsunternehmen habe die Einführung des Meisters keine Nachteile. Sie hätten Bestandsschutz. Die Meisterpflicht beträfe Neugründungen und Geschäftsübernahmen.

 

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