22.11.2019

Branchennews


Zertifizierung da – NRW-Paragraf gegen Grabmale aus Kinderarbeit wird 2020 aktiv


Xertifix prüft Steinbrüche und Grabmal-Produzenten

Das Bundesland setzt Paragraf 4a im Bestattungsgesetz ab 2020 in Kraft. Er gilt für Grabmale aus China, Indien, den Philippinen und Vietnam.

Das Bundesland hat den Verein Xertifix als Zertifikatstelle anerkannt. Damit findet ab 2020 nach mehreren Jahren „Vorbereitungszeit“ der § 4a BestG NRW in der Praxis Anwendung. Er schließt Kinderarbeit bei der Produktion von Grabmalen aus. Bisher fehlte ein entsprechend anerkanntes Zertifizierungsverfahren (STEIN berichtete), an das Bestatter und Steinmetze sich halten und auf das sie sich berufen können.

Für Händler, Käufer und Friedhofsträger war deshalb nicht ohne weiteres erkennbar, ob Grabmale mit „hinreichender Wahrscheinlichkeit ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit“ produziert wurden. – Und welche Zertifikate wasserdicht sind. Damit war der Paragraph gut gemeint, aber schwer umsetzbar. Zumal für Verstöße Strafen bis zu 3.000 Euro vorgesehen sind.

Xertifix ist eine NGO, die sich für faire Arbeitsbedingungen und Umweltschutz im asiatischen Natursteinsektor einsetzt. Der Verein prüft Steinbrüche und Produktionsfirmen in Indien, China und Vietnam rund zweimal im Jahr unangekündigt. Er arbeitet mit dem Standard des IAO-Kernarbeitsabkommens, unterstützt benachteiligte Arbeiterfamilien und Kinderarbeiter. Auch andere Organisationen können sich für eine Anerkennung als Zertifizierer bewerben. Sie müssen dafür u.a. „einschlägige Erfahrungen“ beim Zertifizieren und ihre Strategie für die Kontrollen vor Ort nachweisen und dürfen nicht selbst mit Steinen handeln.

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